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Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019

Beschluss des Bundeskabinetts vom 11. Dezember 2019

Datum 01/2020

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse dient der Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte und der Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland. Viele Unternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Diese Tendenz wird sich in Zukunft noch verstärken. Die Bundesregierung hat deshalb das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" geschaffen, das 2012 in Kraft trat und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes regelt. Basierend auf den Erfahrungen von sieben Jahren und den Ergebnissen der amtlichen Statistik sowie eines Monitorings zum Anerkennungsgesetz bilanziert der "Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019" und blickt nach vorne auf künftige Herausforderungen.