Wissenschaft

Wissenschaftsstandort Deutschland: Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist ein Signal zum Aufbruch

Der Deutsche Bundestag hat das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ("Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen") beschlossen. Es trat am 12. Dezember bundesweit in Kraft. Die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen erhalten dadurch mehr Freiheit bei Finanz- und Personalentscheidungen, bei Beteiligungen und Bauverfahren. Bürokratische Hemmnisse werden abgebaut, Kompetenzen gebündelt und Genehmigungsverfahren beschleunigt.

"Das Gesetz stärkt die Wissenschaftseinrichtungen, damit sie sich im internationalen Wettbewerb auch künftig auf Spitzenniveau bewegen können", sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung.

Die Wissenschaftseinrichtungen können nach dem beschlossenen Gesetzentwurf ihre Mittel flexibler und damit wirksamer, effizienter und zielorientierter als bisher einsetzen. Da innovative Forschung nur selten einem festen Schema folgt, sind autonome Handlungsspielräume wesentlich für den Erfolg. Die Einrichtungen sollen daher Globalhaushalte für den Einsatz ihrer Personal-, Sach- und Investitionsmittel führen können. Verbesserte Handlungsmöglichkeiten sieht das Gesetz auch für Personalentscheidungen vor: so dürfen die Einrichtungen verstärkt Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen einsetzen, um hochqualifizierte Forscherinnen und Forscher zu gewinnen oder zu halten. Bei Unternehmensbeteiligungen profitieren die Wissenschaftseinrichtungen nach dem Gesetzentwurf von einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, das durch klar geregelte Fristen beschleunigt wird. Auch Forschungsbauten sollen künftig zügiger verwirklicht werden können. Hierzu erhalten die Wissenschaftseinrichtungen mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung, wenn sie selber über den für Baumaßnahmen erforderlichen Sachverstand und ein adäquates Controlling verfügen.

Der Gesetzentwurf beruht auf den positiven Erfahrungen, die in der Pilotphase zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative gesammelt wurden. Die Erweiterung der Handlungsspielräume für die außeruniversitäre Forschung geht dabei Hand in Hand mit einer gesteigerten Eigenverantwortung der Einrichtungen. Ihre Wirtschaftsführung wird nach dem Entwurf auch künftig transparent gestaltet und von einem adäquaten Monitoring begleitet. Das Gesetz gilt neben der bereits erwähnten Alexander von Humboldt-Stiftung und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst für außeruniversitäre Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, darunter zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft, dieFraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, Leibniz-Einrichtungen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Bundesregierung strebt zudem außerhalb des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes entsprechende Flexibilisierungen für die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben beginnend mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren 2013 an.

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(URL: http://www.bmbf.de/en/12268.php)

Reden

  • 18.10.2012

    2./3. Lesung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz

    Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Annette Schavan, MdB, anlässlich der 2./3. Lesung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz am 18. Oktober 2012 im Deutschen Bundestag

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  • 29.06.2012

    1. Lesung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz

    Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Annette Schavan, MdB, anlässlich der 1. Lesung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz am 29. Juni 2012 im Deutschen Bundestag

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