
Die Hochschulen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Die Zahl der Studienberechtigten wird sich bis 2020 deutlich erhöhen. Zugleich verlangt der internationale Wettbewerb nach einer weiteren Profilierung der Hochschulen in der Forschung. Um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu steigern und die Hochschulen für eine erhöhte Zahl von Studienanfängern offen zu halten, haben Bund und Länder den Hochschulpakt 2020 beschlossen.
Die erste Programmphase des Hochschulpakts, die sich von 2007 bis 2010 erstreckte, verlief sehr erfolgreich. Das vereinbarte Ziel, 91.370 zusätzliche Studiengelegenheiten an deutschen Hochschulen zu schaffen, wurde mit insgesamt 185.024 zusätzlichen Studienanfängern (zStA) deutlich übertroffen.
| Jahr | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2007 - 2010 |
|---|---|---|---|---|---|
| zStA ggü. 2005 | 6.058 | 34.700 | 61.932 | 82.334 | 185.024 |
| laut KMK erwartet | 12.820 | 24.480 | 26.920 | 27.150 | 91.370 |
| Differenz | - 6.762 | 10.220 | 35.012 | 55.184 | 93.654 |
Damit diese erfreuliche Entwicklung anhält, haben Bund und Länder im Juni 2009 die Fortsetzung des Hochschulpakts für die Jahre 2011 bis 2015 beschlossen. Die für diesen Zeitraum zu erwartenden 275.000 zusätzlichen Studienanfänger sollen gute Chancen für die Aufnahme eines hochwertigen Studiums erhalten. Dafür stellt der Bund rund 3,2 Mrd. Euro bereit.
Am 21. März 2011 haben die Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern auf ihrer Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz ihre Finanzzusagen für den Hochschulpakt ein weiteres Mal erhöht. Als Konsequenz der Aussetzung von Wehr- und Zivildienst werden bis zu 59.500 weitere Studiengelegenheiten geschaffen. Darüber hinaus verdoppelt die Bundesregierung auch ihre Mittel für die Studienanfänger, die in den Jahren 2007 bis 2010 bereits ein Studium aufgenommen haben. Für den Ausbau der Studienmöglichkeiten in den Jahren 2011 bis 2015 investiert die Bundesregierung damit rund fünf Mrd. Euro.
Dass sich der Erfolg der ersten Programmphase auch in der zweiten Phase fortsetzt, zeigen die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts. Auch im Studienjahr 2011 konnte mit Unterstützung des Hochschulpakts ein Einschreiberekord an deutschen Hochschulen vermeldet werden. Insgesamt nahmen 2011 rund 516.000 junge Menschen erstmals ein Studium auf. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 wurden rund 356.000 Studienanfängerinnen und -anfänger gezählt. Mit den vielen verwirklichten Bildungswünschen der jungen Menschen wirkt der Pakt aktiv einem drohenden Mangel an akademischen Fachkräften entgegen und trägt zur Sicherung von Fortschritt und Wohlstands in Deutschland bei.
Mit der Gewährung der Programmpauschalen für von der DFG geförderte Projekte wird die universitäre Forschung nachhaltig gestärkt und die Strategiefähigkeit der Hochschulen erhöht. Hochschulen mussten bisher die zusätzlichen indirekten Kosten für ihre erfolgreich eingeworbenen Projekte aus Eigenmitteln bestreiten. Nun erhalten sie einen pauschalen Betrag in Höhe von 20 % der Projektkosten zusätzlich und verfügen wieder über mehr Gestaltungsspielraum. Auch dieses wichtige Instrument zur Förderung der Hochschulen wurde mit der zweiten Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt aus dem Jahr 2009 um fünf Jahre verlängert. Die anfallenden Finanzierungskosten trägt die Bundesregierung wie bisher zu 100 %, bis 2015 sind dies rund 1,7 Mrd. Euro.
Am 4. Juni 2009 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern die Fortsetzung des Hochschulpakts unterzeichnet. Der bis zum Jahr 2020 konzipierte Pakt wird gem. Vereinbarungsentwurf für eine zweite Phase bis Ende 2015 fortgeschrieben. Er enthält das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger und die Finanzierung von Programmpauschalen für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben (Overhead).

Bund und Länder schaffen mit dem Hochschulpakt ein bedarfsgerechtes Angebot für die in den Jahren 2011 bis 2015 zu erwartenden 275.000 zusätzlichen Studienanfänger. Für die zweite Programmphase steigt der Preis pro zusätzlichen Studienanfänger von 22.000 auf 26.000 Euro, wovon der Bund 13.000 Euro zur Verfügung stellt. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Damit stehen pro Studienanfänger 4.000 Euro mehr zur Verfügung als in der ersten Programmphase. Mit dieser Erhöhung wird auch ein Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Lehre geleistet. Die Länder werden darüber hinaus die notwendigen Maßnahmen zum Ausbau der sog. MINT-Fächer und für die Förderung von Frauen in eigener Verantwortung vornehmen.
Auch in der zweiten Programmphase des Hochschulpaktes wird der Sondersituation sowohl in den Stadtstaaten als auch in den neuen Ländern Rechnung getragen:
Die deutschen Hochschulen müssen sich in ihren Forschungsleistungen im internationalen Vergleich noch stärker profilieren. Forschungsintensität und -exzellenz müssen auch dann gesteigert werden, wenn ein weiterer Anstieg an Studierenden die Hochschulen vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Dem wird mit der zweiten Säule des Hochschulpaktes "Finanzierung von Programmpauschalen" (Overhead) Rechnung getragen.
Wie im Hochschulpakt I finanziert der Bund zu 100 Prozent die Programmpauschalen für DFG-geförderte Forschungsvorhaben in Höhe von 20 % der Projektkosten. Hierdurch erhalten die Hochschulen rund 1,7 Mrd. Euro zusätzlich. Diese Sonderfinanzierung soll nach einer Evaluation zum Ende des Jahres 2013 mit dem Ziel einer DFG-adäquateren gemeinsamen Finanzierung der Programmpauschalen durch Bund und Länder überprüft werden.
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(URL: http://www.bmbf.de/en/6142.php)
Wegen hoher Bewerberzahlen werden 300.000 Studienplätze bis 2015 fehlen. Cornelia Quennet-Thielen, Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium sagt, dass der Bund im Hochschulpakt bereits fünf Milliarden für diesen Zeitraum eingeplant habe.
zum Interview [URL: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1821741/][PDF - 537,2 kB]
(zweite Programmphase) (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/verwaltungsvereinbarung_hochschulpakt_zweite_programmphase.pdf)
[PDF - 219,9 kB]
Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 12. September 2007 (S. 7480) (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/verwaltungsvereinbarung_hochschulpakt2020.pdf)

Beispiele aus dem Pakt für Forschung und Innovation
2010, 36 Seiten
Bestell-Nr.: 30553
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