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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben im Themenfeld Wissenschaftskommunikation, Bundesanzeiger vom 14.09.2022

Vom 08.09.2022

1 Förderziel

Für unsere Gesellschaft ist Wissen eine zentrale Ressource. Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung prägen unsere Lebenswelt, sie sind treibende Kräfte des materiellen und intellektuellen Fortschritts, sind handlungsleitend für Entscheidungen in Politik und Gesellschaft und sichern die Demokratiefähigkeit moderner Gesellschaften. Das gilt insbesondere in Krisenzeiten, in denen die Informationssicherheit durch gezielte Desinformation gefährdet ist und für Themen wie den Klimawandel oder die Covid-19-Pandemie, in denen die Vermittlung von robustem wissenschaftlichem Wissen eine wesentliche Grundlage für gesellschaftliches und politisches Entscheiden darstellt. Die Kommunikation von Forschungsbefunden und ihrer Interpretation, von wissenschaftlichen Arbeitsweisen und Methoden oder von Forschungsdesideraten spielt zudem in vielfältigen Lebensbereichen wie Gesundheit, Bildung, Wirtschaft oder Sicherheit eine zentrale Rolle und wird dort als Wissenschaftskommunikation in die öffentliche (und private) Kommunikation eingebracht. Verstanden als Kommunikation aus der Wissenschaft umfasst Wissenschaftskommunikation den vielfältigen Austausch zwischen der institutionalisierten Wissenschaft mit Stakeholdern aus der Wirtschaft (z. B. als Transferkommunikation, Innovationskommunikation), der Politik (z. B. als Politikberatung, Technikfolgenabschätzung), oder der Zivilgesellschaft (z. B. als Public Engagement). Darüber hinaus findet Kommunikation über Wissenschaft aber zunehmend auch ohne die Beteiligung von Akteuren des Wissenschaftssystems statt und ist Gegenstand der Kommunikation von Influencern, NGOs, Industrie oder Politik. Wissenschaftskommunikation vollzieht sich damit im Rahmen vielschichtiger Prozesse an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, (Zivil-)Gesellschaft und Medien.

Die politische Bedeutung von Wissenschaftskommunikation und ihrer Verankerung im Wissenschaftssystem ist in den vergangenen Jahren als Reaktion auf gesellschaftliche Anforderungen an Transparenz und Teilhabe gestiegen. Wichtiges Ziel ist es, die Wissenschaftsmündigkeit der Gesellschaft zur stärken und informiertes Vertrauen in Wissenschaft zu sichern. Gleichzeitig sind die Bedingungen für Wissenschaftskommunikation insbesondere im Rahmen der Digitalisierung kontinuierlichen Veränderungsprozessen unterworfen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will daher im Sinne verantwortungsvoller Politikgestaltung die strukturelle Weiterentwicklung der Wissenschaftskommunikation im Wissenschaftssystem und in der Gesellschaft fokussiert und bedarfsorientiert unterstützen.

Im Rahmen des vom BMBF initiierten Strategieprozesses #FactoryWisskomm wurden zentrale Handlungsfelder identifiziert, die für eine nachhaltige Stärkung der Wissenschaftskommunikation in Deutschland von vordergründiger Relevanz sind. Als wichtige Aufgabe wurde die fächerübergreifende Forschung im Themenfeld Wissenschaftskommunikation benannt. Sie leistet einen zentralen Beitrag, um die Entwicklung von Wissenschaftskommunikation zu beschreiben, die vielfältigen Ausstauschprozesse zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu analysieren, und ihre Folgen zu reflektieren. Zudem kann die Analyse und Vermittlung von Gelingensbedingungen von Wissenschaftskommunikation zur Verbesserung und Professionaliserung der Praxis beitragen.1 Die Wissenschaftskommunikationsforschung legt damit wichtige Grundlagen und Impulse für eine verantwortungsbewusste, wirkungsvolle sowie kritisch-reflexive Wissenschaftskommunikation.

Die Wissenschaftskommunikationsforschung ist in Deutschland ein noch junges Forschungsfeld, das in unterschiedlichen sozial- und geisteswissenschaftlichen Fachdisziplinen beheimatet ist. Das BMBF setzt sich daher für die nachhaltige Stärkung und Integration des Forschungsfelds Wissenschaftskommunikation, die Erweiterung der Forschungskapazitäten und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein. Die vorliegende Förderrichtlinie verfolgt auf der Outputebene die systematische Erarbeitung von multidisziplinärem und innovativem wissenschaft­lichen Wissen zu gesellschaftlich-wissenschaftlichen Problemlagen der Wissenschaftskommunikation in den Themenfeldern „Funktionen und Zielgrößen“, „Arenen, Publika und Wirkungen“ sowie „Veränderungen im Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft“. Weiterhin wird die Entwicklung von innovativen Forschungsansätzen, insbesondere auch in der transdisziplinären Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaftskommunikation sowie eine Steigerung von Publikationen zu innovativer und transdisziplinärer Forschung in einschlägigen internationalen Fachpublikationen unter Sicherung wissenschaftlicher Qualitätsanforderungen (z. B. durch Peer-Review) anvisiert. Auf der Outcome-Ebene sollen mittel- und langfristig Netzwerkeffekte durch die Förderung von (transdisziplinären) Verbundvorhaben sowie Impulse für Folgeprojekte erreicht werden. Die Förderung soll zudem den Transfer aus der Forschung stärken und die Evidenzorientierung in der Praxis erhöhen. Forschung zur Wissenschaftskommunikation soll gegenüber der breiten Öffentlichkeit sichtbarer gemacht und ein Verständnis für die Relevanz von Wissenschaftskommunikation und ihren Funktionsweisen in der Bevölkerung gefördert werden.

2 Zuwendungszweck

Zuwendungszweck ist es, systematische Forschungsaktivitäten zur Wissenschaftskommunikation in wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Themenbereichen anzuregen, damit einen Beitrag zum wissenschaftlichen und gesicherten Erkenntnisgewinn zu Fragen der Wissenschaftskommunikation zu leisten und das Feld der Wissenschaftskommunikationsforschung in Deutschland fächerübergreifend und nachhaltig zu stärken. Das thematische Engagegement vielfältiger fachlicher Forschungszugänge und der transdisziplinäre Austausch zwischen unterschiedlichen Fachdisziplinen sollen gefördert werden. Die Förderrichtlinie leistet damit auch Impulse zur Stärkung und Integration des Forschungsfeldes. Die Forschungsvorhaben werden sich zudem in den Dialog mit der Gesellschaft einbringen und die Relevanz ihrer Forschung sowie Fragestellungen, Ansätze und Befunde gegenüber der Wissenschaftskommunikationspraxis sowie einem breiteren Publikum vermitteln.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinie für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinie für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

4 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsprojekte, die einen Beitrag zum vertieften Verständnis von Wissenschaftskommuni­kation leisten. Die Vorhaben sollen die komplexen Austauschprozesse zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Medien sowie die Bedingungen und Folgen dieses Austauschs untersuchen und dabei auch verlässliche Aussagen über die Gelingensbedingungen von effektiver und verantwortungsbewusster Wissenschaftskommunikation treffen. Gefördert werden Forschungsvorhaben, die zur theoretischen Fundierung der Wissenschaftskommunikation beitragen und die empirische Erforschung der Wissenschaftskommunikation vorantreiben. Die Förderrichtlinie richtet sich insbesondere an inter- und transdisziplinäre Vorhaben, also Forschungsvorhaben die in Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen und deren Methodiken und Theorien erbracht werden (z. B. Kommunikationswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Kulturwissenschaften, Wissenschaftsphilosophie, Erziehungswissenschaften, Fachdidaktik, Linguistik, Kognitionswissenschaft, Informationswissenschaft). Ebenfalls förderfähig sind Forschungsvorhaben, die nur in einer Disziplin verortet sind und neue, innovative Beiträge zur Entwicklung des Forschungsfeldes leisten können.

Im Rahmen der Richtlinie werden Vorhaben gefördert, die in ihrer Forschung auf bedeutsame gesellschaftlich-wissenschaftliche Problemlagen fokussieren und dabei relevante und zukunftsweisende Themenfelder der Forschung zu Wissenschaftskommunikation adressieren.

  1. Gesellschaftlich-wissenschaftliche Problemlagen
    Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Vorhaben Fragen der Wissenschaftskommunikation im Rahmen gesellschaftlich-wissenschaftlicher Problemlagen (Socio-Scientific Issues) adressieren. Darunter werden Themen/Themenkomplexe gefasst, die mit einer hohen gesellschaftlichen Betroffenheit und politischem Handlungsdruck einhergehen. Für das Verständnis und die Bewältigung dieser hochkomplexen Probleme werden (interdisziplinäre) wissenschaftliche Reflexion und die Vermittlung wissenschaftlicher Evidenz an Politik und Gesellschaft in der Regel als notwendig erachtet. Zudem spielen bei der Kommunikation und Rezeption dieser Themen auch politische, juristische, normative und kulturelle Aspekte und Verortungen eine Rolle. Aktuelle relevante gesellschaftlich-wissenschaftliche Problemlagen finden sich beispielsweise in den folgenden aber auch weiteren Bereichen: Nationale Sicherheit, Energie, Pandemiefolgen, Inflation, Klimawandel, Gentechnik, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt.
  2. Themenfelder der Wissenschaftskommunikationsforschung
    Die Vorhaben sollen eines oder mehrere der folgenden Themenfelder adressieren.
  • Funktionen und Zielgrößen von Wissenschaftskommunikation
    Die Diskurse über Funktionen von Wissenschaftskommunikation und ihre Zielgrößen haben sich in den vergangen Jahren weiterentwickelt und diversifiziert. Neben der Wissenschaftsmündigkeit (Scientific Literacy) werden Vertrauensaufbau und -erhalt, die Legitimation öffentlicher Förderung, Teilhabe, Partizipation oder Dialog als grundlegende Funktionen und Ziele von Wissenschaftskommunikation benannt. In der Forschung wurde zu Funktionen und Zielgrößen von Wissenschaftskommunikation bislang erst wenig systematisch gearbeitet. Insbesondere bedarf es grundlegender Analysen und Reflexionen der vielseitigen Faktoren, die Einfluss auf die Funktionsbestimmungen und die unterschiedlichen Zielgrößen von Wissenschaftskommunikation nehmen. Welchen besonderen Herausforderungen muss sich die Kommunikation aus und über Wissenschaft aktuell und in Zukunft stellen? Welche Ansprüche werden an die Wissenschaftskommunikation gerichtet und welche Zielkonstrukte sind handlungsleitend? Welche Relevanz haben Vertrauen in Wissenschaft und die Akzeptanz wissenschaftlicher Evidenz, insbesondere in gesellschaftlich-wissenschaftlichen Problemlagen und vor dem Hintergrund wissenschaftsskeptischer Bewegungen? Die theoretisch-konzeptionelle Auseinandersetzung und empirische Analyse der Zuschreibung von Funktionen und Zielen von Wissenschaftskommunikation stehen im Zentrum dieses Themenfeldes. Die Forschungsvorhaben können zur Theorie- und Modellbildung beitragen, dabei bestehende Zieldiskurse reflektieren und kritisch hinterfragen. Ebenso können empirische Beiträge unter anderem die Formulierung von Zielen für die Kommunikation von gesellschaftlich-wissenschaftlichen Problemlagen vergleichen oder die Genese von Zielformulierungen im Kommunikationsprozess nachgezeichnen.
  • Arenen der Wissenschaftskommunikation
    Die digitale Transformation von öffentlicher und privater Kommunikation ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern, sich an Kommunikationsprozessen aus und über Wissenschaft zu beteiligen. Gleichzeitig lässt sich je nach Themengebiet und nationalem Kontext eine Ausdifferenzierung von verschiedenen Öffentlichkeiten feststellen. Ebenso hat sich das Feld der Kommunikatoren diversifiziert: Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, (Wissenschafts-)Journalistinnen und -journalisten oder Hochschulkommunikatorinnen und -kommunikatoren diskutieren auch Influencerinnen und Influencer, Aktivistinnen und Aktivisten oder Bloggerinnen und Blogger über wissenschaftliche Erkenntnisse. Dabei existieren eine Vielzahl von (digitalen) Kommunikationsarenen, in denen sich Kommunikatoren und Öffentlichkeit mit ganz unterschiedlichen Rollen und Erwartungshaltungen begegnen. Im Themenfeld sind konzeptionelle und empirische Projekte erwünscht, die sich mit der Diversifizierung der Arenen der Wissenschaftskommunikation auseinandersetzen. Folgende Fragen können dabei im Fokus stehen: Wer kommuniziert aus und über Wissenschaft mit welchen Motiven und in welchen Rollen, wie verändern sich diese im Zeitverlauf? Wie verändern sich die Publika von Wissenschaftskommunikation, wer wird erreicht und wer nicht? Wie können bislang weniger bediente Publika („underserved audiences“) erreicht werden? Welche Rolle spielen verschiedenene Kommunikatorinnen und Kommunikatoren in unterschiedlichen Publikumssegmenten? Welche Rolle spielt dabei Kommunikation über Wissenschaft, die sich ohne Beteiligung von Akteuren aus dem Wissenschaftssystem vollzieht (z. B. Influencer, NGOs) und wie wirkt sich diese auf die öffentliche Wahrnehmbarkeit von Wissenschaft aus?
  • Veränderungen im Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft
    In den letzten Jahrzehnten hat Wissenschaftskommunikation sich grundlegend verändert. Neben rein infor­mierende und wissensvermittelnde Formen (Public Understanding of Science) sind stärker interaktive und partizipative Formate (Public Engagement with Science and Technology) getreten. Damit hat sich die Wissenschaft für mehr gesellschaftlicher Teilhabe geöffnet (z. B. durch Citizen Science) und sieht sich mit entsprechenden Erwartungen aus Politik und Gesellschaft konfrontiert. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sich durch die zunehmende Transparenz resp. Verfügbarkeit von Wissen die Wahrnehmung von Wissenschaft in der Gesellschaft und ihr Umgang mit Wissen verändert. Außerdem gibt es Entwicklungen für eine Öffnung innerhalb der Wissenschaft (Open Science, Open Acess), die unter anderem mit dem Ziel der Qualitätssicherung (z. B. die sogenannte Replikationskrise in einigen experimentellen Fächern) aber auch durch die technische Möglichkeiten der netzbasierten Forschungszusammenarbeit (Open Science) vorangetrieben werden. Diese Entwicklungen gehen mit Veränderungen im Wissenschaftssystem selbst einher. Die Erforschung der Veränderungen im Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft ist auch gesellschaftspolitisch hochrelevant. Dabei stellen sich zentrale Fragen: Welche Folgen hat die Entwicklung von Wissenschaftskommunikation für das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Gesellschaft? Wie wirkt es sich auf den gesellschaftlichen Umgang und die Wahrnehmung von Wissen aus? Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen (partizipativer) Wissenschaftskommunikation und der Digitalalisierung der innerwissenschaftlichen Kommunikation (Scholarly Communication). Wie wirken die Entwicklungen der Wissenschaftskommunikation auf die Wissenschaft selbst zurück, und zwar sowohl auf systemischer (Wissenschaftssystem), organisationaler (Wissenschaftsorganisation) als auch individueller Ebene (einzelne Wissenschaftlerin und einzelner Wissenschaftler)? Zur Beantwortung dieser Fragen können Projekte sowohl theoretisch-konzeptionell als auch empirisch-analytisch vorgehen. Ansätze, die geeignet sind, Vergleiche herzustellen oder Veränderungen abzubilden (Querschnitt-/Längsschnittstudien) sind ausdrücklich erwünscht.

Gefördert werden können Vorhaben sowohl aus der Grundlagenforschung als auch der anwendungsbezogenen Forschung. Forschungsansätze können die Bandbreite sozial- und kulturwissenschaftlicher Methoden einschließen, dazu zählen unter anderem Labor- und Feldexperimente, statistische Modellierungen, Beobachtungs- und Feldstudien bzw. ethnographische Ansätze, Surveys und Befragungsmethoden, Computational Methods oder Bibliometrische Verfahren. Dies schließt ausdrücklich sowohl den Einsatz quantitativer als auch qualitativer bzw. interpretativ-hermeneutischer Forschungsmethoden ein. Die Vorhaben können auch (multidisziplinäre) Metaanalysen oder systematische Literaturreviews/-mappings umfassen oder sich ganz darauf fokussieren. Ebenfalls sind Sekundäranalysen bereits vorhandener Daten (z. B. aus repräsentativen Surveys) möglich.

In der Förderrichtlinie können inter- und transdiziplinäre Verbundvorhaben gefördert werden. Daneben sind auch Vorhaben förderfähig, die methodisch und theoretisch aus einem einzelnen Fach heraus konzipiert sind. Wichtig ist jedoch die Verdeutlichung des Bezugs zum Forschungsstand und zu den Perspektiven auch anderer Fächer zu der jeweiligen Problemstellung im Bereich der Wissenschaftskommunikationsforschung. Die Förderichtlinie adressiert ausdrücklich sowohl die Disziplinen und Forscherinnen und Forscher, die bereits eine bewährte Forschungstradition zur Wissenschaftskommunikation aufweisen, als auch Disziplinen und Antragstellerinnen und Antragssteller, für die das Feld der Wissenschaftskommunikation einen neuen und innovativen Forschungsgegenstand darstellt. Ermöglicht werden soll ein produktiver Dialog zwischen den verschiedenen Disziplinen.

In den Anträgen sind auch Formate und Instrumente für den Wissenstransfer in die Praxis und Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation zu berücksichtigen.

3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie im Verbund auch weitere Einrichtungen mit Bezug zur Wissenschaftskommunikation. Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage der Regelungen zu nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Nummern 2.1.1 bis 2.1.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag) zu qualifizieren ist.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, weitere Einrichtungen mit Bezug zur Wissenschaftskommunikation) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI2-Unionsrahmen.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben, die die in Nummer 2 genannten Inhalte adressieren.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).3

Wissenschaftlichen Nachwuchskräften soll im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden.

Darüber hinaus sind folgende Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen:

Der Zuwendungsgeber plant die Durchführung von Begleitmaßnahmen (z. B. Kick- Off-Treffen, Workshops etc.) zu dieser Förderaktivität, die insbesondere die Vernetzung und den wissenschaftlichen Austausch der geförderten Einzel- und Verbundprojekte sowie den Transfer der Projektergebnisse in die Praxis unterstützen sollen. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen bzw. eigene zusätzliche Maßnahmen zum wissenschaftlichen Transfer innerhalb der geförderten Projekte sowie zum Transfer in die Wissenschaftskommunikationspraxis zu entwickeln, wird vorausgesetzt.

Die Antragstellenden verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/einem Forschungszentrum zur Verfügung zu stellen, um langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen, Metastudien oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellenden ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die Planung der Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Es können nur Zuwendungen für Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich bewilligt werden. Soweit die den Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.4

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf.

Beantragt werden können Mittel für die personelle Ausstattung zur Durchführung des Forschungsprojekts. Postdoktorandinnen und Postdoktoranden können dabei bis zu einem Stellenanteil von 100 %, Doktorandinnen und Doktoranden mit einem Stellenanteil von in der Regel bis zu 65 % bezuschusst werden. In begründeten Fällen können die Ausgaben von nicht-wissenschaftlichem Personal mit einem Stellenanteil von bis zu 50 % bezuschusst werden, ebenso wie der Einsatz studentischer Hilfskräfte bis zu zehn Stunden pro Woche und pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlichem Mitarbeiter. Darüber hinaus gehende Ansätze und der Einsatz wissenschaftlicher Hilfskräfte sind detailliert zu begründen.

Reisemittel können in der Regel wie folgt übernommen oder bezuschusst werden:

  • für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen,
  • Konferenzen im Inland (bis zu zwei Tagungsteilnahmen pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr),
  • Konferenzen im Ausland bei nachzuweisendem aktivem Beitrag (maximal eine Tagungsteilnahme pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter ab dem zweiten Jahr).

Sach- und Investitionsmittel bei Bedarf für:

  • Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten,
  • Open-Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von
    Open-Access-Zeitschriften),
  • von der Grundausstattung abgrenzbare projektbedingte Verbrauchsmaterialien.
  • Zuwendungsfähig sind außerdem Mittel für die Vergabe von Aufträgen, wenn Teile des Vorhabens von Dritten erbracht werden müssen (beispielsweise Programmierung von Umfragen, Erhebungen etc.)
  • Ausgaben für Tagungen sowie Ausgaben für die Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess bzw. die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.5

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch im Bereich der Wissenschaftskommunikationsforschung zu verbessern. Daher können einzelfallbezogen Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Sämtliche Unterlagen sind im BMBF-Formularschrank zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare

Höhe der Zuwendung

Die Vorhaben können für die Dauer von bis zu drei Jahren mit einer Zuwendung bei Einzelvorhaben von bis zu 600 000 Euro und bei Verbundvorhaben bis zu 1 Million Euro (inklusive zu beantragender Projektpauschale) gefördert werden. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.

Die Projektförderung des Bundes umfasst keine Ausgaben/Kosten zur Deckung der Grundausstattung.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und der Forschungsergebnisse einzuplanen und darzulegen.6 Bei Verbundvorhaben besteht die Möglichkeit, eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation zu entwickeln.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin

Ansprechpartner beim Projektträger ist für administrative Fragen Herr Matthias Keßler (Telefon: +49 30 67055 708) und für fachliche Fragen Frau Dr. Barbara Olfe-Kräutlein (Telefon: +49 30 67055 8032) oder Frau Dagny Vedder (Telefon: +49 30 67055 9113); administrative und fachliche Fragen können Sie zudem per E-Mail senden an: ks-wik@dlr.de.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abge­rufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( easy ). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzu­reichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

  • In der ersten Stufe des Verfahrens erfolgt die Einreichung von Projektskizzen. Zur Erstellung von Projektskizzen (siehe Nummer 7.2.1) ist die Nutzung des für die Bekanntmachung eingerichteten elektronischen Skizzentools „easy-Online“ erforderlich. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIKO&b=WISSKOMM
  • In einem zweiten Verfahrensschritt (siehe Nummer 7.2.2) werden Förderinteressierte, deren Skizzen positiv bewertet wurden, aufgefordert, förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ zu erstellen ( easy ).

Am 11. November 2022 findet bezogen auf diese Förderaktivität eine virtuelle Beratungsveranstaltung statt. Um daran teilzunehmen registrieren sich Interessierte bis zum 28. Oktober 2022 mit einer kurzen E-Mail unter Nennung von Namen und Institution an ks-wik@dlr.de. Häufige Fragen und Antworten zu dieser Förderrichtlinie sind in einem FAQ zusammengefasst, das über folgenden Link abgerufen werden kann:

https://www.bmbf.de/bmbf/de/ueber-uns/wissenschaftskommunikation-und-buergerbeteiligung/wissenschaftskommunikation/wissenschaftskommunikation.html

Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger, Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation bis zum 2. März 2023 zunächst Projektskizzen entweder online über „easy-Online“ oder in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen.

Bitte reichen Sie Ihre Skizze über folgenden Link online ein: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIKO&b=WISSKOMM

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Sofern Antragsstellende keine qualifizierte elektronische Signatur vorweisen können, muss die Projektskizze ausgedruckt werden und umgehend nach dem 2. März 2023 auf dem Postweg zusätzlich an folgende Adresse verschickt werden:

DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben bzw. Kosten beinhalten.

Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (Deckblatt):

  • Titel des Vorhabens, Akronym, Projektdauer, Gesamtsumme der Förderung, Zuordnung zu einem der in Nummer 2 genannten Themenfelder
  • Nennung der Partner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Projektkoordinators,

2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen:

  • Idee und Ziele: Darstellung der wissenschaftlichen Fragestellung bzw. des Projektziels (maximal drei Seiten)
  • Einordnung des Vorhabens in den internationalen und fachübergreifenden Forschungsstand, theoretische Fundierung und Einordnung in eines bzw. mehrere der in Nummer 2 genannten Themenfelder (maximal zwei Seiten)
  • Selbstdarstellung und Organisationsstruktur: Nachweise bisheriger Arbeiten, gegebenenfalls Erläuterung der Zusammenarbeit im Verbund (maximal eine Seite)
  • Arbeits- und Zeitplanung: Darstellung des Forschungsdesigns und Skizzierung des Arbeitsprogramms, Ausführungen zum methodischen Vorgehen sowie gegebenenfalls zum Feldzugang, Angaben zur Datenerhebung und zum Datenmanagement, insbesondere mit Bezug auf sensible Daten (maximal vier Seiten bei Einzelvorhaben, maximal sechs Seiten bei Verbundvorhaben )
  • Ausführungen zur Wissenschaftskommunikation: Beschreibung von Maßnahmen zur Wissenschaftskommuni­kation, die das Vorhaben an externe Öffentlichkeiten vermitteln, gegebenenfalls unter Beteiligung einzelner Zielgruppen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Vermittlung einzelner Ergebnisse sowie des Forschungsprozess (maximal eine Seite)
  • Verwertungsmöglichkeiten und -planungen: Wie können die intendierten Ergebnisse in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit genutzt werden? Für welche Stakeholder sind die Forschungsergebnisse relevant und wie können diese nutzbar gemacht werden? Wie wird der Transfer der Ergebnisse gegenüber diesen Stakeholdern/der Wissenschaftskommunikationspraxis sichergestellt? (maximal eine Seite)

3. Grober, tabellarischer Finanzierungsplan

  • Angaben jeweils pro Jahr und Gesamtsumme je Einzelprojekt/Verbundpartner, inclusive
  • Übersicht zum geplanten Mengengerüst für Personal- sowie Sachmittel (Unteraufträge/Anschaffungen/Reisen)
  • Die Dotierung des Personals soll in wissenschaftsüblicher Höhe erfolgen.

4. Anhang:

  • Literaturliste

Insgesamt sollte die Projektskizze bei Einzelvorhaben eine Seitenzahl von bis zu zwölf Seiten und bei Verbundvorhaben von bis zu 15 Seiten nicht überschreiten (ohne Finanzierungsplan und Anhang). Bitte verfassen Sie diese Ausführungen in Schriftgrad 11, Calibri, Zeilenabstand von mindestens 1,15.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach der Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachliche Kompetenz: Der Antragsteller und weitere in den Prozess einbezogene Beteiligte sind qualifiziert, das Vorhaben durchzuführen und verfügen über nachgewiesene Expertise im Forschungsthema.
  • Theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den fachübergreifenden und internationalen Forschungsstand: Der Forschungsstand wird plausibel erläutert, das Vorhaben wird nachvollziehbar eingeordnet und der Forschungsbedarf wird deutlich.
  • Schlüssigkeit und Konsistenz des Gesamtkonzepts: Idee und Ziele werden eingängig, plausibel und transparent dargestellt. Das Vorhaben leistet theoretisch-konzeptionell und empirisch einen nachhaltigen Beitrag zum Förderziel gemäß der in Nummer 2 benannten Themenfelder und hat einen inter- bzw. transdisziplinären Forschungsansatz bzw. verdeutlicht bei einer einzelfachlichen Konzeption den Forschungsstand und die Perspektiven anderer Disziplinen zu der jeweiligen Problemstellung im Bereich der Wissenschaftskommunikationsforschung.
  • Qualität des Vorhabens: Das Vorhaben weist ein geeignetes konzeptionelles und methodisches Vorgehen auf, leistet übergreifend einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissenschaftskommunikationsforschung und stellt den Umgang mit Daten ausreichend dar. Der erwartete wissenschaftliche Outcome wird plausibel dargelegt.
  • Qualität und Plausibiltät der Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation: Der Forschungsgegenstand und die Kommunikationsziele sind nachvollziehbar miteinander verknüpft, es werden geeignete Zielgruppen definiert. Die dargelegten Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation reflektieren sowohl die Kommunikation des Forschungsprozesses als auch der Ergebnisse. Es werden geeignete Instrumente für die Evaluation der Kommunikationsmaßnahmen ausgewiesen.
  • Schlüssigkeit des Verwertungsplans: Das Vorhaben wird von geeigneten innerwissenschaftlichen Kommunikationsmaßnahmen begleitet und sieht den Transfer in die Wissenschaftskommunikationspraxis vor. Die Ergebnisse können nachgenutzt werden und das Vorhaben trägt dadurch zur allgemeinen Stärkung des Forschungsfelds Wissenschaftskommunikation in Deutschland bei.
  • Budgetschätzung: Die Budgetschätzung ist nachvollziehbar, die Mittelansätze sind ressourceneffizient.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich ( easy ). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • Detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung;
  • Auf Verbundebene: Ergänzung der Projektskizze um die Darstellung der Arbeitspakete je nach Verantwortlichkeit der beteiligten Einzelvorhaben. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen;
  • Detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen;
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung

Eventuelle Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe (siehe Nummer 7.2.1) sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Auflagen: Die Auflagen/Hinweise/Empfehlungen aus der ersten Stufe werden erfüllt und der zur Förderung empfohlene Finanzrahmen wird eingehalten;
  • Stringenz: Die Vorhabenplanung ist schlüssig, das Konzept ist konsistent und fachlich validiert (Idee, Ziele, Arbeitsund Zeitplan, Finanzierungsplan);
  • Plausibilität: Die Arbeits- und Zeitplanung ist nachvollziehbar und lässt eine erfolgreiche Umsetzung des Vor­habens, gegebenenfalls auch im Verbund, erwarten;
  • Mitteleffizienz: Die beantragten Mittel sind zuwendungsfähig, notwendig und angemessen. Die Erläuterungen zum Finanzierungsplan sind nachvollziehbar.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 gültig.

Bonn, den 8. September 2022

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Cordula Kleidt

1 Wichtige Impulse für diese Ausschreibung sind im Rahmen der #FactoryWisskomm in der Arbeitsgruppe „Forschungsfeld Wisskomm“ entstanden und in die Förderrichtlinie eingeflossen: Vgl. #FactoryWisskomm: Handlungsperspektiven für die Wissenschaftskommunikation, Berlin 2021 abrufbar unter #FactoryWisskomm: Handlungsperspektiven für die Wissenschaftskommunikation (PDF, 5MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) (bmbf.de)

2 FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation

3 https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

4 Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission
zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.

5 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) zur Wissenschaftskommunikation.

6 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.