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SPRIND-Freiheitsgesetz: Weniger Bürokratie für mehr Sprunginnovationen : Datum: , Thema: Innovation

Das Kabinett hat am 26. Juli 2023 das SPRIND-Freiheitsgesetz beschlossen, das das BMBF erarbeitet hat. Mit dem neuen Gesetz sollen die Rahmenbedingungen der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) verbessert werden.

© BMBF

Die SPRIND wurde 2019 gegründet. Ihre Aufgabe ist es, visionäre Forschungsideen in Deutschland, die das Potenzial zur Sprunginnovation haben, zu identifizieren und weiterzuentwickeln. Sprunginnovationen – wie zum Beispiel die Erfindung des Smartphones oder des GPS – sind wichtig für Wachstum und Wohlstand in Deutschland. Bisher konnte die Agentur ihr Potenzial allerdings aufgrund von Einschränkungen nicht voll entfalten. Das ändert sich jetzt mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz, das vom BMBF erarbeitet und am 26. Juli 2023 im Kabinett beschlossen wurde.

Große Herausforderungen durch Sprunginnovationen meistern

Das SPRIND-Freiheitsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein, durch das die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der SPRIND verbessert werden. Das Ziel: Weniger bürokratische Hürden und mehr Freiheiten für die SPRIND. So kann die Agentur ohne den Bund als Zwischeninstanz freier handeln und investieren. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger erklärt dazu: „Mit bahnbrechenden Innovationen können wir die großen Herausforderungen meistern, Wohlstand schaffen und sogar Leben retten. Dass sie ein echter Gamechanger sind, hat nicht zuletzt der Corona-Impfstoff gezeigt. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz befreien wir unsere Bundesagentur für Sprunginnovationen jetzt von unnötigen bürokratischen Fesseln und geben ihr neue Freiheiten.“ Die Agentur könne so künftig schneller und finanziell flexibler agieren und damit mehr Sprunginnovationen zum Durchbruch verhelfen, so Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger weiter.

Box: information

Wie funktioniert das SPRIND-Freiheitsgesetz?

1. Durch eine Beleihung: Die SPRIND kann so ohne den Bund als Zwischeninstanz selbstständiger agieren.

2. Durch Selbstbewirtschaftungsmittel: Hiermit wird eine flexiblere Wirtschaftsführung der SPRIND gewährleistet.

3. Durch Ausnahmen vom Besserstellungsverbot: So kann die SPRIND leichter qualifiziertes Personal gewinnen.

Zudem kann die SPRIND auch privatrechtliche Finanzierungsinstrumente nutzen, und sie kann sich an Unternehmen beteiligen.

Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Es soll noch im Jahr 2023 in Kraft treten.

Mehr Informationen finden Sie im Entwurf zum SPRIND-Freiheitsgesetz.