Forschung

Alternativen zum Tierversuch

Die langjährige Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich der Ersatzmethoden durch das BMBF ist in ihrer Art weltweit einmalig und stellt die finanziell umfangreichste sowie zeitlich längste Förderung auf diesem Gebiet dar. Innerhalb der letzten 30 Jahre sind mit bislang rund 120 Mio. € insgesamt 400 Forschungsprojekte finanziert worden. Auch in Zukunft wird diese zielgerichtete Förderung durch das BMBF im Rahmen der am 17.06.2011 in Kraft getretenen, neuen Bekanntmachung "Alternativmethoden zum Tierversuch" fortgeführt.

Gegenwärtig und wohl auch in absehbarer Zukunft wird auf Tierversuche nicht vollständig verzichtet werden können, beispielsweise im Rahmen der gesetzlich geregelten Zulassung von Arzneimitteln und chemischen Stoffen oder bei der Erforschung von neuen Methoden zur Diagnostik oder Therapie von Krankheiten. Das deutsche Tierschutzgesetz stellt sicher, dass Tierversuche aber nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn sie unerlässlich sind und der verfolgte Zweck nicht durch andere Verfahren erreicht werden kann. Versuche an Wirbeltieren müssen darüber hinaus im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sein. Vor der Durchführung von Tierversuchen wird jeder Einzelfall von der Genehmigungsbehörde geprüft.

Um die Anzahl der durchgeführten Tierversuche und auch die Belastung der Tiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken, unterstützt das BMBF bereits seit 1980 Forschungsprojekte, die die Entwicklung von Methoden zum Ersatz beziehungsweise zur Vermeidung von Tierversuchen zum Ziel haben. Insgesamt sind dabei rund 400 Projekte mit insgesamt 120 Mio. € finanziert worden, in denen zum Beispiel in vitro-Modelle basierend auf Zell- oder Gewebekulturen, sowie verschiedene bildgebende Verfahren erfolgreich entwickelt und optimiert wurden. Verschiedene Alternativmethoden konnten bereits eine behördliche Anerkennung erreichen.

Diese Forschungsprojekte wurden wesentlich durch das wissenschaftliche Prinzip der "3R" geleitet (Russel, Burch 1959). Ziel des bewährten Konzeptes ist es, auf Tierversuche nach Möglichkeit zu verzichten, indem sie durch alternative Methoden ersetzt werden (Replacement). Wenn dies nicht realisierbar ist, so sollen die Zahl der Versuche und die Zahl der Tiere pro Versuch auf ein Minimum reduziert werden (Reduction). Zudem soll eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Methodik von Tierversuchen dazu beitragen, das Leiden der Versuchstiere deutlich zu vermindern sowie aus den einzelnen Tierversuchen so viele Informationen wie möglich zu gewinnen (Refinement).

In einer vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) im Auftrag des BMBF kürzlich durchgeführten Evaluation wurden die "Ersatzmethoden zum Tierversuch" als ein in Kontinuität und Fördervolumen international einzigartiger Förderschwerpunkt beschrieben. Der hohe Anteil erfolgreicher Projekte sowie die hohe Qualität der wissenschaftlichen Arbeit begründen den Erfolg der Fördermaßnahme, aus der wesentliche Beiträge zum Tierschutz resultierten.

Um die Wirksamkeit der Förderaktivitäten noch zu erhöhen und sich den wandelnden Rahmenbedingungen und Erfordernissen der Praxis anzupassen, erfolgte eine Neukonzeption der Förderrichtlinie, welche zum 17.06.2011 in Kraft getreten ist. Basierend auf den Evaluationsergebnissen und den aufgezeigten Handlungsoptionen soll eine zeitnahe und umfassende Umsetzung erzielter Ergebnisse in die Praxis noch intensiver unterstützt werden. Durch ein kontinuierliches Projekt-Monitoring soll der größtmögliche Effekt bei der Realisierung von 3R-Beiträgen erreicht werden. Hierfür sind eine frühzeitige und kontinuierliche Mitwirkung der zuständigen Behörden sowie auch der Nutzer vorgesehen.

Förderanträge können laufend über ein online Portal (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/alternativ) eingereicht werden. Stichtag ist der 15. März eines jeden Kalenderjahres (nächste Frist: 15.03.2012).

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(URL: http://www.bmbf.de/en/1040.php)

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