"Moderne Medizin zwischen Können und (nicht-) Dürfen, Berufsfreiheit und Reglementierung"
Die moderne Medizin wie auch die Gesellschaft stehen vor großen Herausforderungen. Knappe Ressourcen müssen gerecht verteilt, Fehlleistungen wie z.B. Behandlungsfehler möglichst vermieden, mögliche Entwicklungen im Hinblick auf vielfältige Konsequenzen abgeschätzt und etwaigen Missbräuchen wirksam begegnet werden. Viele ethisch und politisch kontroverse Themen wie Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch, Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung oder Therapiekonzepte zur Behandlung von Drogenabhängigen finden ausgeprägte öffentliche Aufmerksamkeit und erwarten auch von nicht direktbetroffenen Personen eine Positionierung im Meinungsspektrum. Der Workshop verfolgt das Ziel, neben einem einführenden Überblick über ethische und rechtliche Steuerungsinstrumente einige dieser Problemfelder exemplarisch zu vertiefen, um die Teilnehmenden über die Veranstaltung hinaus zur Beschäftigung mit medizinethischen Fragestellungen zu ermuntern.
Die gemeinsam erarbeiteten Beiträge des Workshops werden am Sonntagabend im Rahmen des Bühnenprogramms präsentiert.

PD Dr. Hans-Georg Koch ist Referatsleiter für Medizinstrafrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Er hat Physik und Rechtswissenschaften in Tübingen studiert und seit 1982 das Referat "Recht und Medizin" am Max-Planck-Institut in Freiburg aufgebaut und geleitet. 1986 promovierte er zum Dr. jur. (Universität Tübingen) mit einer Arbeit über Rechtsfragen des Schwangerschaftsabbruchs. Im Januar 2001 habilitierte er an der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg mit Arbeiten zum Thema "Legitimation ärztlichen Handelns". Dr. Koch kann bereits ca. 250 Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Straf- und des Medizinrechts vorweisen. Seine Themenschwerpunkte sind: Allgemeines Medizinrecht mit Bezügen zur medizinischen Ethik, Einwilligung und Aufklärung des Patienten, Forschung am Menschen, Fortpflanzungsmedizin, Organtransplantation, Schwangerschaftsabbruch, Sterbehilfe einschließlich Patientenverfügung.