
Die moderne Gentechnik ist eine vergleichsweise junge Disziplin. Sie geht auf das Jahr 1970 zurück, als mit der Entdeckung bestimmter Enzyme, der Restriktionsenzyme, der Grundstein für die heutigen gentechnischen Verfahren gelegt wurde. Schon vierzig Jahre später ist die Gentechnik aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Im Zeitalter globaler Herausforderungen kommt der Gentechnik eine besondere Bedeutung zu: Wie können wir trotz begrenzter Ressourcen die Ernährung und den Energiebedarf einer steigenden Weltbevölkerung sicherstellen? Wie können wir in einer immer älter werdenden Gesellschaft und der damit verbundenen Ausbreitung von altersbedingten Krankheiten dafür sorgen, dass Menschen auch noch bis ins hohe Alter gesund bleiben? Antworten Hierauf versucht die Gentechnik Antworten zu finden:
Das BMBF unterstützt die Erforschung und Nutzung dieser Potentiale im Rahmen der ressortübergreifenden Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030. So werden beispielsweise mit der Forschung zur Pflanzenzüchtung nicht nur neue, innovative Sorten entwickelt, sondern auch das enorme Potenzial der Pflanze als Rohstofflieferant und Bio-Fabrik der Zukunft umfassend erschlossen. Darüber hinaus unterstützt das BMBF mit der Biologischen Sicherheitsforschung eine sachgerechte Bewertung der Grünen Gentechnik.
Mit der Novelle des Gentechnikgesetzes im Jahr 2008 wurden - unter Beibehaltung des hohen Schutzniveaus für Mensch, Tier und Umwelt - wichtige Erleichterungen für die Forschung geschaffen. So gelten seitdem vereinfachte Anmeldevoraussetzungen für gentechnische Anlagen und Labore und die rechtlich verbindliche Absicherung der so genannten "vereinfachten Verfahren" für Forschungsfreisetzungen. Besonders sichere Organismen und Mikroorganismen können teilweise von den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes durch Rechtsverordnung ausgenommen werden. Die überwiegend wissenschaftliche Besetzung der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) stellt sicher, dass Entscheidungen wissenschafsbasiert getroffen werden.
Um das Recht der Verbraucher zu gewährleisten, die Produkte kaufen zu können, die sie möchten, besteht neben der gesetzlichen Verpflichtung, Produkte unter Verwendung von Gentechnik zu kennzeichnen, die Möglichkeit, Lebensmittel mit der Angabe "ohne Gentechnik" zu kennzeichnen. Rechtsgrundlage hierfür ist das ebenfalls novellierte EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz. Die Lebensmittel, die danach mit der Kennzeichnung "ohne Gentechnik" versehen werden können, enthalten keine gentechnisch veränderten Organismen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. November 2010 entschieden, dass die Regelungen im Gentechnikgesetz mit der Verfassung im Einklang stehen. Die Richter billigen dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen der Gentechnik einen großen Entscheidungsspielraum zu. Dieser geht einher mit einer großen Verantwortung des Gesetzgebers bei der weiteren Ausgestaltung des Gentechnikrechts, um die Potenziale dieser Technologie weiter zu entwickeln und verantwortungsvoll zu nutzen.
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(URL: http://www.bmbf.de/press/2220.php)
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(URL: http://www.bmbf.de/press/2105.php)
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(URL: http://www.bmbf.de/press/2727.php)
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Forschungsprogramm "Genomanalyse im biologischen System Pflanze" (URL: http://www.gabi.de/)
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Infos zu Entwicklungen und Ergebnissen der biologischen Sicherheitsforschung (URL: http://www.biosicherheit.de)
Das Bundeskabinett hat am 8. August die Novelle des Gentechnikrechts gebilligt. Die Entwürfe umfassen die folgenden vier Gesetz- und Verordnungstexte:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des EG- Gentechnik- Durchführungsgesetzes
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes
Entwurf einer Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen
Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften