
Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Weges zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung geeinigt. Am 7. Juli 2006 stimmte der Bundesrat dem vom Bundestag am 30. Juni 2006 beschlossenen Gesetzespaket zu. Die neue Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungswesen nimmt Gestalt an. Am 28. Februar 2007 berieten die Bildungsminister des Bundes und der Länder gemeinsam über die neue Gemeinschaftsaufgabe "Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich".
Am 30.06.2006 hat der Deutsche Bundestag die Föderalismusreform beschlossen. Der Bundesrat hat der Reform am 07.07.2006 zugestimmt. Für die Bildungs- Wissenschafts- und Forschungspolitik schafft sie klare Verantwortlichkeiten und gibt eine gute Basis für einen konstruktiven Dialog zwischen Bund und Ländern.
Grundlage der Beschlüsse waren die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Bundestags-Drucksache 16/813) und des Föderalismusreform-Begleitgesetzes (BT-Drs. 16/814) in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung (dazu Bundesrats-Drucksache 462/06 und 463/06). Die Begründung zum Gesetzesentwurf wurde ergänzt durch den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 16/2052). Die Grundgesetzänderung trat im September 2006 nach Verkündung des beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und des Föderalismusreform-Begleitgesetzes in Kraft.
Die Konsequenzen aus der Neufassung des Art. 91 b GG werden gegenwärtig in Bund-Länder-Arbeitsgruppen beraten und in der Folgezeit auch organisatorisch umgesetzt.
Ergebnisse der Föderalismusreform im Bereich Bildung und Forschung sind im Einzelnen:
Die Möglichkeit des Zusammenwirkens von Bund und Ländern bei der Förderung überregional bedeutsamer Forschung bleibt nach der Föderalismusreform erhalten. Daneben kann der Bund Projekte allein fördern. Die Bundesregierung hat mit sechs Milliarden Euro zusätzlich in dieser Legislaturperiode erhebliche Mittel für Forschung und Entwicklung vorgesehen.
Bund und Länder können zum Beispiel weiterhin außeruniversitäre Einrichtungen wie die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) sowie auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördern.
Im Hochschul- und Wissenschaftssystem bleibt die Forschungsförderung weiterhin eine zentrale Aufgabe. Die neue Gemeinschaftsaufgabe für Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen ermöglicht auch die Förderung der Lehre an den Hochschulen. Damit wird berücksichtigt, dass Forschung und Lehre an den Hochschulen eine Einheit bilden. Eine der großen Herausforderungen, die Bund und Länder nur gemeinsam bewältigen können, ist der Anstieg der Studierendenzahlen. Schätzungen gehen von 2,4 Millionen Studierenden im Jahre 2013 aus. Nach der Einigung der Wissenschaftsminister von Bund und Ländern auf Eckpunkte für die Ausgestaltung eines Hochschulpakts 2020 haben dem auch die Regierungschefs zugestimmt. Eine Vereinbarung dazu soll bis Juni 2007 unterschriftsreif sein. Der Hochschulpakt kann nach der Föderalismusreform auf eine klare verfassungsrechtliche Grundlage gestützt werden.
Der Schlüssel zur Exzellenz liegt in den Hochschulen selbst. Sie müssen ihre Strukturen den Bedürfnissen der Zeit anpassen und sich entsprechend weiterentwickeln. Die Föderalismusreform ist ein entscheidendes Signal, die Hochschulen aus der staatlichen Detailsteuerung zu entlassen und ihnen mehr Autonomie einzuräumen. Nach Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes liegt es nun in der Verantwortung der Länder, Ihren Spielraum zu nutzen. Der Bund behält zwar auch in Zukunft die Rahmenkompetenz für die Bereiche "Hochschulzulassung" und "Hochschulabschlüsse". Die bestehende Situation einer einheitlichen und transparenten Vergabe von Studienplätzen sowie der Vergleichbarkeit von Abschlüssen erlaubt es aber, dass der Bund mit der vollständigen Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes von diesen Gesetzgebungskompetenzen keinen Gebrauch mehr macht.
Die Verantwortung für den Hochschulbau liegt künftig bei den Ländern. Dies entspricht dem Ziel, zu entflechten und zu entbürokratisieren. Das immer stärker in die Kritik geratene Verfahren nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Ausbau und Neubau von Hochschulen" fällt weg. Damit die Länder aber ihrem Zuwachs an Verantwortung im dringenden Interesse ihrer Hochschulen auch gerecht werden können, erhalten sie ab 2007 jährlich insgesamt über 695 Mio. € für die künftigen Investitionen in den Ausbau und Neubau von Hochschulen. Der Bund stellt darüber hinaus ab 2007 einen Betrag von 298 Mio. € jährlich für überregional bedeutsame Fördermaßnahmen im Hochschulbereich im Rahmen der künftig erweiterten gemeinsamen Forschungsförderung nach Artikel 91 b Grundgesetz zur Verfügung. Dies gibt dem Bund die Möglichkeit, innovative Vorhaben von nationaler Exzellenz im Wettbewerb anzuregen und mitzufinanzieren.
Die Schulpolitik war in der Vergangenheit Sache der Länder und wird es auch in Zukunft sein. Die in der angestrebten Form ohnehin nicht realisierte Gemeinschaftsaufgabe "Bildungsplanung" wird beendet und durch wirksamere Steuerungsinstrumente ersetzt. Die neue Gemeinschaftsaufgabe umfasst die drei Elemente "Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich", "Bildungsberichterstattung" und "gemeinsame Empfehlungen". Bund und Länder haben künftig die Möglichkeit, das Fundament für ergebnisorientierte Vergleichbarkeit unserer Bildungseinrichtungen zu verbessern sowie gemeinsame strategische Ziele für die Weiterentwicklung des Bildungs- und Wissenschaftssystems zu vereinbaren. Der Bund wird vor diesem Hintergrund auch seine Anstrengungen in der Bildungsforschung erhöhen.
Die bildungspolitischen Kernkompetenzen des Bundes, wozu die berufliche Bildung, die berufliche Weiterbildung und die Ausbildungsförderung zählen, bleiben auch nach der geplanten Föderalismusreform erhalten.
Die Förderung von Maßnahmen der Begabtenförderungswerke, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, der Alexander von Humboldt-Stiftung und vergleichbarer Einrichtungen durch den Bund bleibt unberührt.
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Interview im Deutschlandfunk mit Bundesministerin Dr. Schavan vom 3.05.2006 (URL: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/496454/)