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Bildung

3. Wir fördern Aufstieg durch Bildung

Aufstiegsstipendium, Meister-BaföG fortentwicklen, Berufsbegleitendes Studium...

Aufstiegsstipendium

Wir wollen einen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums für diejenigen setzen, die eine berufliche Ausbildung mit hervorragenden Ergebnissen abgeschlossen haben. Zum Hochschulstudium berechtigte Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung und Berufstätige, die über berufliche Qualifikationen eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, können sich um ein spezielles Aufstiegsstipendium bewerben. Ziel ist die finanzielle Unterstützung beruflich besonders Begabter, die durch die Aufnahme eines Studiums auf ihr bisheriges Arbeits- und Einkommensverhältnis verzichten. Die Gewährung eines nicht rückzahlpflichtigen Stipendiums soll den Anreiz zur Aufnahme eines Studiums erhöhen und damit die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen steigern.

MeisterBAföG fortentwickeln

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - das sog. "Meister-BAföG" - ist ein erfolgreiches Instrument, um Menschen in der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potenzielle Existenzgründerinnen und Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Nach der von der Bundesregierung bereits 2008 beschlossenen Erhöhung der BAföG-Sätze für Schüler und Studierende und deren Übertragung auf Fortbildungsteilnehmer/-innen ist am 01.07.2009 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (2. AFBGÄndG)" mit einer Vielzahl von Verbesserungen für die Fortbildungswilligen in Kraft getreten. Das neue Gesetz sieht u.a. eine Erweiterung des Anwendungsbereichs bzw. des geförderten Personenkreises vor. So wird z. B. ein Förderanspruch auf eine und nicht nur die erste Aufstiegsfortbildung normiert sowie die Fördermöglichkeiten für Migranten verbessert. Darüber hinaus werden Fortbildungswillige mit Kindern noch stärker als bisher finanziell unterstützt, um eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Fortbildung zu erreichen. Anders als bisher werden auch die Prüfungsvorbereitung und die Prüfungsphase selbst im angemessenen Umfang in die Förderung einbezogen. Zugleich wird der Erfolg der Maßnahme stärker honoriert, indem künftig diejenigen, die die Prüfung erfolgreich absolviert haben, einen zusätzlichen Erlass auf die Darlehenssumme erhalten. Existenzgründer werden künftig unter erleichterten Bedingungen einen Darlehenserlass für die Schaffung von Arbeits- und/oder Ausbildungsplätzen erhalten.

Berufsbegleitendes Studium

Sowohl die technologische Entwicklung als auch der demografische Wandel machen es notwendig, dass gut ausgebildete Fachkräfte sich nach einigen Jahren Berufserfahrung wissenschaftlich weiterbilden und berufsbegleitend studieren können. Im internationalen Vergleich liegt die wissenschaftliche Weiterbildung in Deutschland jedoch deutlich zurück. Die Angebote der Hochschulen sind ausbaufähig. Die Bundesregierung schlägt deshalb den Ländern vor, im Jahr 2009 einen Wettbewerb zu starten, der darauf abzielt, bereits vorhandene vorbildliche Anbieter wissenschaftlicher Weiterbildung zu stärken, aber insbesondere neue und nachfrageorientierte Initiativen an Hochschulen fördern will. Damit wollen wir das berufsbegleitende Studium - auch in Form dualer Studiengänge - fördern und die Hochschulen anregen, inhaltlich und organisatorisch passgenaue Angebote für Berufstätige zu entwickeln. So wird auch den Weiterbildungsinteressen von Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen Rechnung getragen, die sich nach dem ersten Abschluss wissenschaftlich noch weiter qualifizieren wollen.

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