
Der kontinuierlichen Weiterbildung kommt im Berufsleben eine Schlüsselrolle zu. Mit der Bildungsprämie werden zwei wesentliche Zielsetzungen verfolgt: Sie soll die Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen fördern, indem sie auch ihre Finanzierung ermöglicht.
Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten, die kumulativ anwendbar sind: dem Prämiengutschein und dem Bildungssparen
Komponente 1: Der "Prämiengutschein"
Einen Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer können einen Prämiengutschein bekommen.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt die Bundesregierung 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich unbürokratisch und schnell im Rahmen eines Beratungsgesprächs beantragt werden.
Komponente 2: Das "Weiterbildungssparen"
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.
Wer sich über seine persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten informieren möchte oder entschlossen ist, eine Maßnahme in Anspruch zu nehmen, findet kompetente Ansprechpartner in seiner Nähe. Interessierte erhalten den Prämiengutschein ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch. Dies ist notwendig und sinnvoll, um ein auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes, passgenaues Weiterbildungsangebot zu finden, und die Förderkriterien zu prüfen.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.bildungspraemie.info
Die berufliche Weiterbildung wird angesichts des demografisch bedingten Schulabgängerrückgangs, der längeren Lebensarbeitszeiten der Beschäftigten und der immer kürzeren Halbwertzeit des Wissens zunehmend wichtiger. Ein Bedeutungszuwachs von beruflicher Ausbildung zur beruflichen Weiterbildung zeichnet sich ab. Deutschland befindet sich bei der Weiterbildungsbeteiligung im internationalen Vergleich bislang noch im Mittelfeld, muss aber als auf Innovation und Entwicklung setzende, stärkste europäische Wirtschaft- und Exportnation in die Spitzengruppe aufrücken, um seine Führungsposition zu erhalten. Das BMBF will daher mit Ländern, Sozialpartnern und weiteren relevanten Akteuren im Rahmen einer beruflichen Weiterbildungsallianz geeignete Maßnahmen für die Zielgruppe der Arbeitnehmer/innen initiieren. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei in die Lage versetzt werden, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter auszubauen. Über die inhaltliche Ausgestaltung sowie die konkreten Kooperationsstrukturen der beruflichen Weiterbildungsallianz laufen gegenwärtig Gespräche mit den verschiedenen Akteuren.