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Organisation und Aufbau des Bologna-Prozesses

Die Mitgliedschaft am Bologna-Prozess steht allen Ländern offen, die die Europäische Kulturkonvention unterzeichnet und sich bereit erklärt haben, in ihrem eigenen Hochschulwesen die Ziele des Bologna-Prozesses zu verfolgen und umzusetzen.

Am Bologna-Prozess beteiligte Staaten

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, der Heilige Stuhl, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Außerdem ist die Europäische Kommission stimmberechtigtes Mitglied der Follow-up-Gruppe.

Neben den Mitgliedsstaaten bilden die beratenden Mitglieder ein prägendes Element des Bologna-Prozesses. Zu ihnen gehören der Europarat, der Arbeitgeberverband BusinessEurope, der paneuropäische Gewerkschaftsverbund Education International (EI), die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), die European Students' Union (ESU), die European University Association (EUA), die European Association of Institutions in Higher Education (EURASHE) und das European Centre for Higher Education (UNESCO-CEPES).

Organisation des Bologna-Prozesses

Zwischen den Ministerkonferenzen finden regelmäßig - mindestens zweimal jährlich - Treffen der Bologna Follow-up Group (BFUG) statt, in der die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Organisationen auf hoher Beamtenebene vertreten sind. Den Vorsitz in der Bologna Follow-up Group teilen sich im Halbjahresturnus die jeweilige EU-Präsidentschaft und ein Nicht-EU-Land.

Organisatorische Unterstützung erhält die BFUG durch das Bologna-Sekretariat, das jeweils von dem Land (oder den Ländern) gestellt wird, das die nächste Ministerkonferenz ausrichtet. Die Website des Bologna-Sekretariats enthält für Interessenten aus aller Welt allgemeine Informationen über Ziele und Inhalte des Bologna-Prozesses, die Mitgliedsländer und Organisationen sowie über internationale Seminare, die zu den verschiedenen Bereichen des Bologna-Prozesses angeboten werden.

In Deutschland obliegt die Umsetzung der Reformen Bund, Ländern und Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Begleitet wird der Reformprozess durch eine Bund-Länder Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses", an der auch Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), sowie der Akkreditierungsrat beteiligt sind. Weiterhin arbeiten Vertretungen der Studierenden (fzs), der Arbeitgeber (BDA), der Gewerkschaften (GEW) und des Deutschen Studentenwerks (DSW) in der Gruppe mit.

 

Zusatzinformationen

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(URL: http://www.bmbf.de/en/13195.php)