Wissenschaft

Exzellenzinitiative

Die Spitzenforschung an den Hochschulen erhält durch die Fortsetzung der Exzellenzinitiative eine sichere Perspektive. Die in den ersten beiden Runden begonnenen und erfolgreichen Vorhaben können fortgesetzt werden und neue Projekte zum Ausbau der Spitzenforschung realisiert werden.

2. Programmphase für die Jahre bis 2017 beschlossen

Mit der Förderung der universitären Spitzenforschung im Rahmen der Exzellenzinitiative sollen Leuchttürme der Wissenschaft in Deutschland entstehen, die auch international ausstrahlen. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland auf dem Bildungsgipfel am 22.10.2008 die Fortführung der Exzellenzinitiative vereinbart. Am 4. Juni 2009 haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten die Vereinbarung zur Fortschreibung der Exzellenzinitiative unterzeichnet, die die Fachministerinnen und -minister der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) in Auftrag gegeben und auf ihrer Sondersitzung am 22. April 2009 zu gestimmt haben. Trotz Finanzkrise und Neuverschuldung werden die Bildungschancen für junge Menschen offen gehalten. Denn indem spürbar mehr in Bildung und Forschung investiert wird, wird qualifizierte Beschäftigung gesichert.

Um Neuanträgen und Fortsetzungsanträgen aus den ersten beiden Förderrunden eine gleichberechtigte Chance zu geben, wird das Fördervolumen um 30% auf rund 2,7 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2017 gesteigert. Voraussichtlich im Sommer 2012 wird mit einer Entscheidung über die Neu- und Fortsetzungsanträgen zu rechnen sein.

Damit den besonderen Charakteristika von kleineren Universitäten bzw. Forschungsbereichen Rechnung getragen werden kann, werden in den drei Förderlinien finanzielle Bandbreiten vorgeschlagen: für Graduiertenschulen zwischen 1-2,5 Millionen Euro pro Jahr (insgesamt rund 60 Millionen Euro jährlich), für Exzellenzcluster zwischen 3 und 8 Millionen Euro pro Jahr (insgesamt rund 292 Millionen Euro jährlich) und für Zukunftskonzepte jährlich insgesamt rund 142 Millionen Euro. Die erfolgreichen Aspekte der Exzellenzinitiative werden in der Fortschreibung beibehalten: Das international große Anerkennung erfahrende, wissenschaftsgeleitete Wettbewerbsverfahren und die bisherigen Struktur mit den drei Förderlinien Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte. 2016 soll die Exzellenzinitiative von einer internationalen Expertenkommission evaluiert werden.

Exzellenzinitiative zur Förderung der Hochschulen

Die Exzellenzinitiative hat bereits nach relativ kurzer Zeit eine außerordentlich positive Wirkung entfaltet. Dies belegt der Bericht der Gemeinsamen Kommission von DFG und Wissenschaftsrat vom November 2008 über die bisherigen Erfahrungen mit der Exzellenzinitiative. Die Exzellenzinitiative hat an den deutschen Universitäten eine große struktur- und profilbildende Wirkung entfaltet, sie schafft neue forschungsfreundliche Strukturen und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Universität sowie zwischen Universitäten, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Der wissenschaftliche Nachwuchs gehört zu den zentralen Profiteuren der Exzellenzinitiative. Auch Fragen der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden durch die Exzellenzinitiative befördert. Nicht zuletzt leistet die Exzellenzinitiative einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung der deutschen Universitäten und erhöhe ihre Attraktivität für Studierende und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland. In den geförderten Projekten sind bisher rund 4.200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rekrutiert worden, davon ca. 25% aus dem Ausland.

Für die Hochschulen stehen im Rahmen der ersten beiden Auswahlrunden in den Jahren 2006 bis 2012 insgesamt 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung, 75% davon trägt der Bund. Konkret geht es beim Wettbewerb Exzellenzinitiative um drei projektorientierte Förderlinien, die auch bei der Fortsetzung erhalten bleiben:
  • Graduiertenschulen für den wissenschaftlichen Nachwuchs bieten strukturierte Promotionsprogramme innerhalb eines exzellenten Forschungsumfeldes und eines breiten Wissenschaftsgebietes an. In den ersten beiden Auswahlrunden erhalten 39 Graduiertenschulen  jeweils durchschnittlich 5,7 Millionen Euro auf 5 Jahre,
  • Mit Exzellenzclustern sollen an den Universitäten international sichtbare und konkurrenzfähige Forschungseinrichtungen etabliert werden, die mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und der Wirtschaft kooperieren und ein hervorragendes Umfeld für den wissenschaftlichen Nachwuchs bilden. Für jedes der 37  Cluster der zwei laufenden Förderrunden stehen durchschnittlich31,8 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Mit der Förderung von "Zukunftskonzepten zum Ausbau universitärer Spitzenforschung" wird das Forschungsprofil von neun ausgewählten Universitäten weiter gestärkt. Voraussetzung ist, dass eine Hochschule mindestens ein Exzellenzcluster und eine Graduiertenschule sowie eine schlüssige Gesamtstrategie für den Ausbau ihres Forschungsprofils vorweisen kann. Für diesen Bereich sind insgesamt 210 Millionen Euro pro Jahr eingeplant. Neun Universitäten konnten bisher die internationalen Gutachter mit ihren Konzeptvorschlägen überzeugen.

Die Hochschulen wurden durch eine unabhängige Jury (sog. Gemeinsame Kommission aus DFG und Wissenschaftsrat) ausgewählt, die zum überwiegenden Teil aus ausländischen Wissenschaftlern besteht. Die Auswahl erfolgt federführend durch die Deutschen Forschungsgemeinschaft, die dabei durch den Wissenschaftsrats unterstützt wird.

Das Auswahlverfahren

In den ersten beiden Auswahlrunden wurde ein zweistufiges Verfahren verwendet:

In der ersten Förderrunde hatte die Gemeinsame Kommission aus 319 Antragsskizzen von 74 Universitäten im Januar 2006 90 Antragsskizzen  von 36 Universitäten zu einer Vollantragstellung aufgefordert. Die vergleichenden Begutachtungen der insgesamt 88 Vollanträge für die drei Förderlinien fanden von Juni bis Anfang August 2006 statt. Nach Beratung in der Gemeinsamen Kommission von DFG und Wissenschaftsrat entschied der Bewilligungsausschuss am 13. Oktober 2006 abschließend darüber, welche Anträge finanziert werden.

Die zweite Förderrunde nach vergleichbaren Ablauf wurde am 10. April 2006 ausgeschrieben.  Es wurden 123 Skizzen für Exzellenzcluster, 118 für Graduiertenschulen und 20 für Zukunftskonzepte eingereicht, sowohl neu eingereichte Antragsskizzen als auch überarbeitete Anträge aus der ersten Förderrunde. In der Förderlinie Graduiertenschulen wurden 44 Universitäten, in der Förderlinie Exzellenzcluster 40 und in der Förderlinie Zukunftskonzepte 8 Universitäten für Vollanträge ausgewählt. Ein Jahr nach der ersten Förderentscheidung beschloss am 19. Oktober 2007 der Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative die Förderungen der zweiten Runde.

In der Fortsetzung der Exzellenzinitiative wird dieses Verfahren beibehalten. Neu- und Fortsetzungsanträge werden in allen drei Förderlinien zusammen ausgeschrieben. Das heißt, die Ausschreibung erfolgt für Neuanträge zweistufig (Antragsskizzen bzw. Vollanträge), für Fortsetzungsanträge einstufig (Vollanträge).

  • Ministerium

    Die Gewinner der ersten beiden Förderrunden

    Aus den beiden Auswahlrunden zur Exzellenzinititative wurde eine Landkarte aufbereitet, die den Zugang zu den im Web verfügbaren Egebnissen ermöglicht.
    mehr (URL: http://www.bmbf.de/de/12156.php)

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