
Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember 2009 Eckpunkte zur "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen" beschlossen. Ziel ist es, die vielfältigen Qualifikationen der zugewanderten Bevölkerung besser als bisher zur Geltung zu bringen und so einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und zur besseren Arbeitsmarktintegration zu leisten.
Sowohl unter integrationspolitischen wie auch unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten ist die verbesserte Anerkennung von nach Deutschland mitgebrachten Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten wichtig. Gleichzeitig wird damit aber auch ein Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet. Denn Auslandsqualifikationen sind eine beträchtliche Qualifikationsreserve für den deutschen Arbeitsmarkt.
Mit Blick auf den Mangel an qualifizierten Fachkräften, der sich schon heute in einige Branchen abzeichnet, müssen wir dieses Qualifikationspotenzial besser als bisher nutzen. Deshalb hatten die Regierungschefs von Bund und Ländern bereits auf dem Bildungsgipfel im Oktober 2008 vereinbart, dass zügig über mögliche Verbesserungen der Rechtsgrundlagen und der Verfahren zur Anerkennung von nicht in Deutschland erworbenen beruflichen Qualifikationen entscheiden werden solle.
Die nun verabschiedeten Eckpunkte der Bundesregierung sehen die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Anerkennungs- bzw. Bewertungsverfahren für alle beruflichen Auslandsqualifikationen vor sowie die Ausgestaltung einfacher, transparenter und nutzerfreundlicher Verfahren. In Aussicht gestellt sind zudem verfahrensbegleitende Beratungsangebote, die Förderung des Angebotsausbaus für Anpassungs- bzw. Ergänzungsqualifizierungen sowie der Ausbau der Datenbestände zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse.
Rechtsansprüche auf Anerkennungsverfahren bzw. auf die Bewertung mitgebrachter Qualifikationen existieren bisher nur für bestimmte Migrantengruppen (Spätaussiedler, Unionsbürger, Bürger aus Staaten, mit denen bilaterale Abkommen zur beruflichen Anerkennung bestehen, sowie Bürger aus Unterzeichnerstaaten der Lissabon-Konvention) und gelten zum Teil auch nur für bestimmte Berufsgruppen (reglementierte/akademische Berufe). Drittstaatsangehörige haben bisher praktisch gar keine Möglichkeit, ihre mitgebrachten Qualifikationen anerkennen zu lassen, und auch für Unionsbürger gibt es diese Möglichkeit in allen nicht-reglementierten Berufen bisher nicht
Auch die bisherigen Anerkennungsverfahren sind problematisch: die Zuständigkeiten sind unübersichtlich und differieren ja nach Bundesland ("16 Anerkennungssysteme"), es fehlen einheitliche Kriterien für die Entscheidung, die zudem nicht bundesweit verbindlich sind. Die Bescheide und Gutachten sind oft wenig aussagekräftig und damit im Arbeitsmarkt und für die Anschlussförderung schlecht verwertbar. Eine Abstimmung und Verzahnung von Begutachtung, Anerkennungsverfahren und Nachqualifizierung findet bisher nicht statt.
Die Eckpunkte des Bundeskabinetts beziehen sich deshalb zum einen auf das erforderliche Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene und skizzieren zum anderen notwendige Maßnahmen zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für eine verbesserte Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen - Zeugnisse und Befähigungsnachweise ebenso wie einschlägige Berufserfahrungen, ohne dass es dabei zu einer Entwertung deutscher Berufsabschlüsse kommt.
Die angestrebte Transparenz und Nutzerfreundlichkeit erfordern die Entwicklung einheitlicher Standards und Kriterien für Gutachten, Anerkennungsentscheidungen und Verfahren insbesondere in Abstimmung mit der Wirtschaft.
Wenn bei Teilanerkennungen Qualifikationsbestandteile fehlen, sollen die Möglichkeiten, an Angeboten für Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen teilzunehmen, verbessert werden und die Instrumente der Weiterbildungsförderung gezielter genutzt werden.
Mit Blick auf die komplizierten Verfahren und die Vielzahl von unterschiedlichen Anerkennungs- und Gutachterstellen wird zudem die Einrichtung von Erstanlaufstellen geprüft, die Anerkennungssuchende in den Verfahren unterstützen und bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt beraten. Hierbei soll auf bestehenden Strukturen aufgebaut werden.
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Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen (URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A14202+Eckpunkte+der+Bundesregierung/~/pub/Pm1209-294Eckpunkte-Papier.pdf)