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05.05.2004 - 02.05.2012

Förderrichtlinien zur Kooperation in der Biotechnologie zwischen Deutschland und Israel "BIO-DISC"

im Förderprogramm Biotechnologie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Bonn/Berlin mit dem Ministry of Industry, Trade and Labour und dem Ministry of Science and Technology, Jerusalem. Neue Einreichungsfrist: 2. Mai 2012

vom 3. März 2004

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Auf der Grundlage eines Rahmenabkommens, das auf einen Briefwechsel von 1973 zurückgeht, besteht eine Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem israelischen Ministry of Science and Technology (MOST). Das Gebiet der Biotechnologie (DISNAT) wurde 1976 einbezogen.

Seit dem Jahr 2000 findet eine inhaltliche Neuorientierung von DISNAT statt. Ziel von DISNAT ist es, insbesondere anwendungsorientierte Kooperationsvorhaben zwischen israelischen Forschergruppen und deutschen Unternehmen zu unterstützen.

Ebenfalls in 2000 wurde zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Office of the Chief Scientist (OCS) des israelischen Ministry of Industry, Trade and Labour (MOIT) ein gemeinsames Protokoll (Summary of Discussions concerning Cooperation in the Funding of Industrial Research and Development) vereinbart. Mit dieser Erklärung wurden sowohl für die deutsche als auch für die israelische Seite klare Rahmenbedingungen für die Förderung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft geschaffen.

Ziel der neuen Förderaktivität "Deutsch-Israelische Kooperation in der Biotechnologie - BIO-DISC" ist es, aufbauend auf der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit im Rahmen von DISNAT das in Deutschland und Israel entwickelte biotechnologische Know-how in Form neuer Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in die industrielle Anwendung zu überführen. Das BMBF beabsichtigt, deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beim Aufbau bilateraler FuE-Kooperationen mit israelischen Unternehmen zu fördern; die jeweiligen israelischen Unternehmen werden vom MOIT unterstützt. Außerdem sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in beiden Ländern aufgerufen, sich an den Verbundprojekten (2+2 Projekten) sowie an gemeinsamen Machbarkeitsstudien universitärer oder außeruniversitärer Forschergruppen zur Vorbereitung industrieller FuE-Vorhaben zu beteiligen.

Ausgangssituation

Der Markt für biotechnologische Verfahren, Produkte und Dienstleistungen ist einer der interessantesten im wissenschaftsbasierten Hochtechnologiebereich. Der weltweite Wettbewerb um die besten Geschäftsideen und Wachstumsstrategien sowie deren Umsetzung am Markt ist daher besonders intensiv. Strategische Partnerschaften, insbesondere mit ausländischen Unternehmen, können vor allem für junge Biotechnologie-Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit leisten. Die Förderaktivität BIO¬DISC soll Biotechnologie-Unternehmen in beiden Ländern neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen eröffnen.

Situation der Biotechnologie in Deutschland

Auf Grund seiner leistungsstarken Forschungseinrichtungen und der dynamischen Entwicklung junger Biotechnologie-Unternehmen ist Deutschland ein attraktiver Standort für biotechnologische Forschung und Entwicklung. Die deutsche Grundlagenforschung in diesem Bereich - repräsentiert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die von ihr geförderten universitären Forschergruppen sowie durch die Institute der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) - liegt im internationalen Spitzenfeld. Die lebenswissenschaftlich orientierten Helmholtz-Zentren leisten weitere bedeutende Beiträge zur biomedizinischen Forschung. 

Deutschland besitzt europaweit die höchste Zahl an Biotechnologie-Unternehmen. Durch vielfältige Fördermaßnahmen der Bundesregierung und der Länder werden die Biotechnologie-Unternehmen in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase unterstützt.

Situation der Biotechnologie in Israel

Nachdem sich in Israel die wissenschaftsbasierten Hochtechnologiesparten Elektronik, Software und Kommunikation erfolgreich entwickelt haben, besitzt das Land nun erhebliches Potential, um im Biotechnologiesektor eine führende Rolle zu spielen. Bei den Fachpublikationen pro Kopf steht Israel an der Spitze, und fast 60% der Publikationen sind in der Biologie und verwandten medizinischen und landwirtschaftlichen Bereichen erschienen. Die lebenswissenschaftliche Forschung macht etwa 35% der zivilen Forschung in Israel aus und wird vor allem an den 7 israelischen Universitäten, 4 Hochschulkliniken und den renommierten landwirtschaftlichen Forschungszentren durchgeführt.

Israel verfügt somit über die wissenschaftliche Grundlage für eine florierende Biotechnologiebranche. Derzeit expandiert der Biotechnologiesektor in Israel in noch nie dagewesenem Maße. In den vergangenen 5 Jahren hat sich die Zahl der in diesem Bereich tätigen Unternehmen auf über 150 verdoppelt, der Umsatz hat sich im gleichen Zeitraum verdreifacht. Etwa 80% der Biotechnologieprodukte werden exportiert.

Die Regierung hat die Bedeutung der Biotechnologie als nationalem Schwerpunkt erkannt und fördert weiterhin ihre rasche Entwicklung, indem sie sowohl über das OCS/MOIT als auch über MOST finanzielle Unterstützung und andere Anreize für FuE-Maßnahmen gewährt. Im Rahmen der staatlichen Fördermaßnahmen wurden auch nationale Infrastrukturzentren (National Infrastructure Centers) für fortgeschrittene Biotechnologien eingerichtet, die Wissenschaft und Wirtschaft Zugang zu Geräten und Methoden bieten, die für grundlagen- und anwendungsorientierte Technologieprojekte von entscheidender Bedeutung sind.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die wesentlich zur Schaffung der Grundlagen für die Umsetzung biotechnologischen Wissens in neue Verfahren, Produkte und Dienstleistungen beitragen. Priorität haben Projekte der angewandten Forschung, die hohe Forschungsrisiken beinhalten. Der Wissenstransfer zwischen Akademie-/Forschungsinstituten und der Wirtschaft soll verbessert werden. Zwei kooperierende Stellen aus der Wirtschaft, aus jedem Land eine, sollen daran beteiligt sein. Bei dieser bilateralen Fördermaßnahme sind vor allem FuE-Projekte erwünscht, bei denen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beider Länder gemeinsam mit deutschen und israelischen Partnern aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren (so genannte "2+2 Projekte"). Die Koordination der Verbundprojekte muss von einem Partner der gewerblichen Wirtschaft geleistet werden. Es werden nur Vorhaben mit gemeinsamer Beteiligung israelischer und deutscher Unternehmen gefördert.

Zusätzlich können Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeinsam Fördermittel für zeitlich begrenzte Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung industrieller FuE-Vorhaben beantragen. Es kann eine begrenzte Anzahl von Machbarkeitsstudien genehmigt werden, an denen die Wirtschaft zwar nicht unmittelbar beteiligt ist, die aber für die Wirtschaft von Interesse sind. Die Förderung solcher Machbarkeitsstudien ist auf zwei Jahre begrenzt. Für eine Förderung nach dem zweiten Jahr ist die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Voraussetzung.

Um einen breitenwirksamen Informationsaustausch zu sichern, haben sich die Zuwendungsempfänger in regelmäßig durchzuführenden gemeinsamen Veranstaltungen über die laufenden Forschungsaktivitäten und deren Ergebnisse zu unterrichten. Das Projekt muss sowohl für die israelische als auch für die deutsche Seite von erkennbarem Nutzen sein. 

3. Zuwendungsempfänger

In Deutschland können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die im Bereich der Biotechnologie eine Kooperation mit Unternehmen und Einrichtungen in Israel anstreben oder schon etabliert haben, Zuwendungen aus Bundesmitteln beantragen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden zur Antragstellung aufgefordert. 

Je nach Projektstruktur können im Bedarfsfall auch israelische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen durch deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Form eines Unterauftrags einbezogen werden.
In Israel sollte der israelische Projektpartner aus der Wirtschaft einen Antrag auf Fördermittel des OCS/MOIT stellen.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

In Deutschland werden Vorhaben nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert.

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt das BMBF den deutschen Verbundpartnern Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse. 

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Die Förderquote wird in der Regel auf 50% begrenzt (Anteilfinanzierung). Von den Unternehmen wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% der Projektkosten erwartet.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die entsprechenden Kosten. Die zusätzlichen Ausgaben/Kosten können bis maximal 100% gefördert werden.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMBF entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote ist der EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

Das OCS/MOIT wird gemäß den israelischen Verfahren, Regeln und Vorschriften in ähnlicher Weise Zuwendungen gewähren. Zuwendungen an die israelischen Unternehmen sollten gemäß den Vorschriften zur Zahlung von Ertragsanteilen (royalties) des OCS/MOIT (Gesetz zur Förderung industrieller FuE) zurückgezahlt werden. 

Gemeinsame Machbarkeitsstudien von universitären oder/und außeruniversitären Forschergruppen werden auf der Grundlage bestehender Absprachen zwischen dem BMBF und MOST gefördert.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines gemeinsamen Vorhabens haben ihre Beziehungen in einer Kooperationsvereinbarung darzulegen. Vor der Förderentscheidung müssen die Kooperationspartner nachweisen, dass sie eine grundsätzliche Übereinkunft gemäß den Regeln und Vorschriften des BMBF und des OCS erzielt haben, und diese Absprache den fördernden Institutionen in Israel und Deutschland vorlegen. Die Regeln des BMBF sind einem Merkblatt zu entnehmen (BMBF-Vordruck 0110). Die Regeln des OCS sind in dem Gesetz zur Förderung industrieller FuE (Law for the Encouragement of Industrial R&D) enthalten. Der Nutzen des Projekts muss sowohl für die israelische als auch für die deutsche Seite erkennbar sein. Die IPR-Regelungen vom 06.08.2001 sind zu beachten (Anhang 1).

Es wird von den Antragstellern erwartet, dass sie sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des geplanten binationalen Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden. Weiterhin sollten Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten bilateralen Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Förderung darzustellen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie an Helmholtz-Zentren und die Fraunhofer-Gesellschaft: die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98);
  • für Zuwendungen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Der israelische Projektpartner aus der Wirtschaft muss sich an die Verfahren, Regeln und Vorschriften des OCS/MOIT (Gesetz zur Förderung industrieller FuE) halten.

7. Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat folgenden Projektträger mit der Umsetzung der Förderaktivität beauftragt:
Projektträger Jülich (PTJ-BIO) 
Forschungszentrum Jülich GmbH
Dr. Hans-Peter Peterson
D - 52425 Jülich
Tel.: +49 (0)2461- 61-3782
Fax: +49 (0)2461- 61-2690
E-Mail: h.-p.peterson@fz-juelich.de

Vordrucke für Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen werden. Auf Anforderung stellt sie auch der Projektträger zur Verfügung.

Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen.

Das israelische Ministry of Science and Technology und das Office of the Chief Scientist des Ministry of Industry, Trade and Labour haben das FuE-Zentrum der israelischen Industrie MATIMOP als nationale Kontaktstelle für die Durchführung dieser Ausschreibung benannt.

MATIMOP
Mr. Raul Goldemann
29 Hamered St.
POB 50364
61500 Tel-Aviv Israel
Tel.: +972 (3) 511 81 11, Durchwahl: 63
Fax: +972 (3) 517 76 55
E-Mail: raulg@matimop.org.il

Die israelischen Verfahrenshinweise und Antragsunterlagen stehen im Internet zur Verfügung unter http://www.moital.gov.il/NR/exeres/B0B48981-357D-446F-AFAC-91A358E93C87.htm

7.2 Partnering Events

Zur Vorbereitung gemeinsamer Projekte sind "Partnering Events" geplant.

Der ersten beiden haben in Israel - vom 30.08. bis 04.09.2003 - und in Deutschland - vom 07.03. bis 12.03.2004 - stattgefunden.

Nähere Informationen zu den Partnering Events sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten bei der Partnersuche können bei den Projektträgern angefordert werden. Eine frühzeitige Anmeldung wird wegen der begrenzten Teilnehmerzahl empfohlen. 

7.3 Vorlage von Projektskizzen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können prüffähige Projektskizzen in englischer Sprache bei den Projektträgern in fünffacher Ausfertigung eingereicht werden.
Einreichungsfristen:

  1. der 21.06.2004 für die Einreichung von Projektskizzen in der 1. Auswahlrunde
  2. der 30.03.2005 für die Einreichung von Projektskizzen in der 2. Auswahlrunde
  3. der 15.09.2006 für die Einreichung von Projektskizzen in der 3. Auswahlrunde
  4. der 04.08.2008 für die Einreichung von Projektskizzen in der 5. Auswahlrunde
  5. der 10.08.2009 für die Einreichung von Projektskizzen in der 4. Auswahlrunde
  6. der 05.07.2010 für die Einreichung von Projektskizzen in der 6. Auswahlrunde
  7. der 02.05.2012 für die Einreichung von Projektskizzen in der 7. Auswahlrunde

Es gilt das Datum des Poststempels. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist, aber verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Antragsrunden sind vorgesehen und werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Die Projektskizzen sollten maximal 10 DIN A4 Seiten (Schriftgrad 12) umfassen.

Es wird vorgeschlagen, die Skizzen nach folgendem Schema zu gliedern:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens;
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, Patentlage;
  3. Beitrag des Projekts zu den förderpolitischen Zielen der deutsch-israelischen Aktivität "BIO-DISC";
  4. Neuheit und Attraktivität des Produkts/Lösungsansatzes;
  5. wirtschaftliche Bedeutung, Marktpotenzial;
  6. beteiligte Partner und deren fachliche Kompetenzen;
  7. Projektstruktur (Koordination, Beitrag der einzelnen Forschergruppen, Aufgabenverteilung, Vernetzung, ggf. Anbindung weiterer Forschungseinrichtungen);
  8. Arbeitsplan mit Darstellung der Arbeitsschritte sowie der neuen Lösungsansätze;
  9. Kostenplan (geschätzte Aufwendungen für Personal, Geräte, Verbrauchsmaterial etc);
  10. Zeitplan mit Meilensteinen, Erfolgsaussichten und Verwertungsplan (wirtschaftliche, wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten; wissenschaftliche und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit).

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Aus der Vorlage von Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Projektskizzen werden parallel in Deutschland und Israel Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft vorgelegt und von diesen begutachtet. Das Ergebnis dieser Begutachtung bildet die Grundlage für die Förderempfehlung, die das BMBF sowie das OCS/MOIT und MOST in einem gemeinsamen Lenkungsausschuss aussprechen. 

Bei der Bewertung der Projekte werden u. a. folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Neuheit des Lösungsansatzes;
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptes;
  • branchenübergreifender oder disziplinübergreifender Ansatz;
  • wirtschaftliche und technische Bedeutung, Marktpotenzial;
  • fachliche Qualifikation der Partner;
  • Projektmanagement und Projektstruktur;
  • Kommerzialisierungskonzept;
  • hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko;
  • Ausstrahlungseffekt auf andere Gebiete (Spill-Over Effekt).

Auf der Basis dieser Kriterien werden die Projekte entsprechend ihrer Qualität in eine Rangordnung gebracht und es wird eine Prioritätenliste erstellt. Den Antragstellern wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die ausgewählten Antragsteller zur Abgabe eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Über diese Anträge wird zeitgleich in Deutschland und Israel nach abschließender Prüfung entschieden. 

In Deutschland gelten für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
In Israel wird über die Bewilligung gemeinsamer FuE-Projekte der gewerblichen Wirtschaft gemäß den Verfahren, Regeln und Vorschriften des OCS/MOIT entschieden.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 

Berlin, den 3. März 2004

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Dr. Ekkehard Warmuth
Referatsleiter Biologische Forschung und Technologie

Dr. Henning Eikenberg
Referatsleiter Internationale Zusammenarbeit

Jerusalem, 3. März 2004

Azi Hemar 
Deputy Chief Scientist MOIT 
Ministry of Industry, Trade and Labour

Dr. Shlomo Sarig 
Director
International Scientific Relations
Ministry of Science and Technology

Zusatzinformationen

Dokumente

Ansprechpartner

  • Forschungszentrum Jülich GmbH

    • Projektträger Jülich (PtJ), Bereich BIO
    • Dr. Hans-Peter Peterson
    • Jülich
    • 52425
    • Telefonnummer: 02461 61-3782
    • E-Mail-Adresse: h.p.peterson@fz-juelich.de
    • Homepage: http://www.ptj.de/deutschland-israel