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Wissenschaft

Forschungspartner

Das BMBF stellt Mittel für unterschiedliche Einrichtungen zur Verfügung. Dies sind im Wesentlichen Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen, die das BMBF allein, gemeinsam mit den Ländern oder mit weiteren Partnern trägt. Diese institutionelle Förderung ist in aller Regel damit verbunden, dass das BMBF in den Aufsichtsgremien dieser Institutionen mitwirkt. Statt einer Rechtsaufsicht über nachgeordnete Behörden hat das BMBF also - je nach Rechtsform der Einrichtung - über Aufsichtsräte oder eine Mitgliedschaft in Vereinen oder Stiftungsgremien Einfluss auf die Bildungs- und Forschungslandschaft.

Die Zuständigkeiten für die Förderung von Wissenschaft und Forschung als Aufgabenbereich im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Grundgesetz nur in begrenzten Fällen dem Bund alleine zugeordnet. Grundsätzlich ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß der Vorgaben  des Artikels 91b Grundgesetz (GG) eine sogenannte Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Art. 91b GG lautet in der 2006 verabschiedeten neuen Fassung:

(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von:

  1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen.
  2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen
  3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten 

Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder."

(2) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.(3) Die Kostentragung wird in der Vereinbarung geregelt.

Bund und Länder stimmen ihre Maßnahmen in der auf Grundlage des Art. 91b GG von den Regierungschefs von Bund und Ländern errichteten Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ab. Die GWK hat ihre Arbeit zum 1. Januar 2008 aufgenommen.

Grundlage der Arbeit der GWK ist das GWK-Abkommen mit seinen Ausführungsvereinbarungen. In diesen Rechtsgrundlagen wird insbesondere geregelt, auf welche Bereiche bzw. Institutionen sich die gemeinsame Forschungsförderung erstreckt, sowie die Finanzierungsschlüssel, mit denen die Anteile von Bund und Ländern bei der Förderung festgelegt werden.

Gemeinsame Förderung von Bund und Ländern gemäß Art. 91b GG.

Mehr als ein Viertel aller staatlichen Fördermittel entfallen auf die institutionelle Förderung der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Institutionen. Der Anteil des Bundes an dieser Summe wiederum beträgt zwei Drittel. Gemeinsam fördern Bund und Länder

als Forschungseinrichtungen:

als Forschungseinrichtung im Rahmen einer Stiftung:

als Fördereinrichtungen für Forschungsvorhaben:

Alleinige Förderung des Bundes aufgrund anderer verfassungsrechtlicher Kompetenzen

Allein fördert der Bund durch jährliche Zuwendungen bzw. durch die Bereitstellung des Stiftungskapitals   

als Forschungseinrichtungen:

  • Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben in Verbindung mit ihren hoheitlichen Tätigkeiten im Rahmen der Aufgaben des jeweiligen Bundesministeriums, zu dessen Geschäftsbereich sie gehören;
  • die Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (DGIA) mit ihren Deutschen Historischen Instituten in London, Moskau, Paris, Rom, Washington und Warschau, dem Deutschen Forum für Kunstgeschichte in Paris sowie dem Deutschen Institut für Japanstudien in Tokyo und dem Orient-Institut in Beirut und Istanbul.

als Fördereinrichtungen für Forschungsvorhaben:

als Einrichtungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Stipendien und andere Formen personengebundener Förderung:

Geschäftsbereich des BMBF

Außerdem hat das BMBF die Rechtsaufsicht über

Zusatzinformationen

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(URL: http://www.bmbf.de/en/142.php)

Publikationen

  • Bundesbericht Forschung 2000 - BUFO 2000 ID = 24

    Titelbild der Publikation

    2000, 576 Seiten

    Download [PDF - 3,38 MB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/bufo2000.pdf)

  • Zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands 2002 ID = 92

    Titelbild der Publikation

    Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

    2003, 226 Seiten

    Download [PDF - 1,50 MB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/tlf_2002.pdf)

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)