Navigationsbereich

Bildung
Porträtbild einer Ärztin

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Seit dem 1. April 2012 sind die Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen erheblich besser geworden. Das Anerkennungsgesetz des Bundes schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf. Die Erfahrungen nach einem Jahr zeigen, dass das Gesetz ein Erfolg ist.

Deutschland braucht Fachkräfte! Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung hat deshalb das Anerkennungsgesetz als neues Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen.

Erfolgsgeschichten

Ärztin Michelle Anged Monteu aus KamerunÄrztin aus Kamerun: Michelle-Ange Monteu (33) kommt aus Kamerun und lebt seit fast fünf Jahren in Deutschland. Sie hat in Mali Medizin studiert und als Ärztin gearbeitet. Nach einer erfolgreichen Kenntnisprüfung hat sie eine deutsche Approbation erhalten und arbeitet jetzt als Ärztin im Krankenhaus. Mehr über Michelle Anged Monteu erfahren Sie hier


Augenoptikerin Susanna Kenetti aus FinnlandAugenoptikerin aus Finnland: Susanna Kenetti (44) kommt aus Finnland. Sie ist ausgebildete Augenoptikerin und Betriebswirtin. Seit fünf Jahren lebt sie in Berlin. Jetzt wurde ihre Ausbildung von der Handwerkskammer Berlin anerkannt. Mehr erfahren Sie hier



Bildnachweis: anerkennung-in-deutschland.de

Das "Anerkennungsgesetz"

Seit April 2012 ist das sog. Anerkennungsgesetz des Bundes ("Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen") in Kraft. Für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, verbessert das Gesetz die Chancen, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Verfahren und Kriterien für berufliche Anerkennung wurden vereinheitlicht, erweitert und verbessert. Dies ist ein nachhaltiger Beitrag zur Fachkräftesicherung und trägt zur besseren Arbeitsmarktintegration von Menschen mit ausländischen Qualifikationen bei.

Nach den Regeln des Anerkennungsgesetzes können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland als mit einem deutschen Abschluss gleichwertig anerkannt werden. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker.

Das Anerkennungsgesetz umfasst zum einen ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), und zum anderen Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).

Mehr Informationen zum Anerkennungsgesetz und zu den konkreten Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de

Erste positive Erfahrungen

'"GelerntCopyright: anerkennung-in-deutschland.deDas erste Jahr des Gesetzesvollzugs belegt ein großes Interesse an den neuen Verfahren. Es wurden eine Vielzahl von Beratungen durchgeführt und tausende von Anträgen gestellt und viele davon mit voller Gleichwertigkeit beschieden. Die vorliegenden Daten lassen den Schluss zu, dass im ersten Jahr seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes etwa 30.000 Anträge auf berufliche Anerkennungen gestellt wurden. Dies ist eine vorläufige Schätzung, da repräsentative Daten zu Anträgen und Bescheiden für alle Berufe, die dem Anerkennungsgesetz unterfallen, erst mit der amtlichen Bundesstatistik im Herbst 2013 vorliegen werden.

Der Großteil der Anträge wird in den reglementierten Berufen - das heißt zum Beispiel von  Ärzten, Apothekern, Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Hebammen - gestellt. In diesen  Berufen ist eine Anerkennung der beruflichen Auslandsqualifikation Voraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland. Die Länder, die in diesen Berufen für die Verfahren zuständig sind, gehen davon aus, dass allein in den ersten 9 Monaten (April - Dezember 2012) nur in den Gesundheitsberufen rund 20.000 Anträge gestellt wurden. Aber auch im Bereich der nicht reglementierten Ausbildungsberufe, in dem rund 4.000 Anträge bei den für Anerkennung in diesen Berufen zuständigen Kammern gestellt wurden, zeichnet sich eine positive Entwicklung ab.

Das große Interesse belegen auch die Zugriffszahlen auf das Online-Portal "Anerkennung in Deutschland", das seit der Freischaltung am 1. April 2012 über 360.000 Besucher verzeichnen konnte. Rund 40 Prozent der Nutzer informierten sich hier vom Ausland aus. Auch die Beratungsstellen berichten von einem massiven Anstieg der Beratungszahlen. Nicht jede Beratung führt jedoch zwangsläufig zu einem Antrag; so kann Vielen durch die Beratung mit anderen Maßnahmen, wie z.B. Qualifizierungen oder Umschulungen, geholfen werden.

Mehr Daten und Zahlen finden sie hier

Die Vorteile für Migrantinnen und Migranten

In der Vergangenheit hatten nur wenige zuwandernde Fachkräfte die Möglichkeit, ihre beruflichen Qualifikationen bewerten zu lassen. Das Anerkennungsgesetz ändert dies und schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren.

Ein Meilenstein für die Bewertungspraxis in Deutschland ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Bewertungsverfahren für die rund 350 nicht reglementierten Ausbildungsberufe im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz und im Handwerk. In diesen Berufen war Anerkennung in der Vergangenheit praktisch nicht vorgesehen. Für diese Berufe wird die Frage, ob eine  mitgebrachte Qualifikation mit einer deutschen gleichwertig ist, künftig auf der Grundlage des BQFG nach einheitlichen Kriterien und in einem einheitlich geregelten Verfahren beantwortet. Dies schafft größtmögliche Transparenz für Antragssteller, Arbeitgeber und zuständige Stellen.

Eine Besonderheit des BQFG auch im internationalen Vergleich ist es, dass einschlägige Berufserfahrung bei der Überprüfung der Gleichwertigkeit berücksichtigt werden muss.

In einer ganzen Reihe von Berufen in Deutschland waren die Berufsausübung und auch der Zugang zu den entsprechenden Anerkennungsverfahren bis zum Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates geknüpft. Das Gesetz schafft dieses Staatsangehörigkeitskriterium im Berufsrecht weitgehend ab. Ausschlaggebend sind in den meisten Berufen nun nur noch der Inhalt und die Qualität der Berufsqualifikationen. So kann seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Beispiel auch eine türkische Ärztin bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen eine Approbation erhalten. Dies war in der Vergangenheit - selbst wenn sie in Deutschland studiert hatte - nicht möglich.

Alle wichtigen Informationen zu den Anerkennungsverfahren und zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/

Ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der Anerkennungspraxis

Das Bundesgesetz legt  die Grundlagen dafür, die bisher uneinheitliche Anerkennungspraxis in Deutschland entscheidend zu verbessern. Da der Vollzug des Bundesgesetzes in den reglementierten Berufen Sache der Länder ist, wird es wesentlich darauf ankommen, dass auch die Länder - z.B. durch Einrichtung von  Gutachterstellen oder Bündelung von Zuständigkeiten - zur weiteren Vereinheitlichung des Vollzugs beitragen.

Da nicht alle Berufe bundesrechtlich geregelt und damit vom Anerkennungsgesetz des Bundes erfasst sind, erlassen die Bundesländer derzeit für die Berufe in ihrer Zuständigkeit (z.B. Lehrer, Ingenieure, Architekten, soziale Berufe) eigenen Anerkennungsgesetze. In fünf Bundesländern sind Landes-Anerkennungsgesetze bereits in Kraft getreten. Um Fachkräften mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland möglichst einheitliche Verfahren zu bieten, sollte es Ziel sein, die Anerkennungsverfahren in allen Berufen auch für Drittstaatsqualifikationen zu öffnen - dies gilt insbesondere für Mangelberufe, wie z.B. Lehrer und Ingenieure.

Weitere Informationen und Beratung

Das Online-Portal "Anerkennung in Deutschland" mit dem Onlie-Tool "Anerkennungs-Finder" zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet auf Deutsch und Englisch Informationen rund um die Anerkennungsverfahren.

Die Telefonhotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bietet im Auftrag des BMBF für Interessierte aus dem In- und Ausland von Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr telefonische Beratung auf Deutsch und Englisch an. Die Hotline ist unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 zu erreichen.

Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung - IQ", das gemeinsam von den Bundesministerien für Bildung und Forschung-, und für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Zusatzinformationen

English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/15644.php)

"Anerkennung in Deutschland" heißt das zentrale Informationsportal zum Anerkennungsgesetz. Wenn Sie einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen lassen möchten, finden Sie auf dem Anerkennungsportal aktuelle Informationen über rechtliche Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung sowie die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Zum Portal "Anerkennung in Deutschland" geht es hier

Interviews

  • 03.04.2013

    Wanka: "Kampagne zum Anerkennungsgesetz"

    Interview mit Bundesbildungsministerin Johanna Wanka

    "Die Bilanz ist sehr positiv", so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, CDU, zum einjährigen Anerkennungsgesetz. "Dass jedoch bisher nur fünf Länder das Bundesgesetz umsetzen, ist schade."

    zum Interview [URL: http://www.morgenmagazin.zdf.de/#]

Dokumente

Publikationen

  • Das neue Anerkennungsgesetz des Bundes ID = 1488

    Titelbild der Publikation

    Informationen zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse

    2012, 6 Seiten
    Bestell-Nr.: 30729

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 287,3 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/BMBF_Flyer_Anerkennungsgesetz.pdf)

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)

PRESSEECHO

04.04.2013: Süddeutsche Zeitung
Wankas "Wegmarke"
04.04.2013: Die Welt
Wanka fordert zügige Regeln für Anerkennung
04.04.2013: Südwest Presse Online
Viele Abschlüsse anerkannt
03.04.2013: Augsburger Allgemeine
Inkonsequent und defensiv
03.04.2013: Deutsches Ärzteblatt
Anerkennungsgesetz: Bereits 20.000 Anträge in den Gesundheitsberufen
03.04.2013: Deutschlandradio
Ein Jahr Anerkennungsgesetz
01.02.2013: Deutsche Welle:
Migranten aus der stillen Reserve holen
22.08.2012, Bayerisches Fernsehen:
Ausländer rein -  In Deutschland angekommen
02.04.2012, Spiegel online:
Webseite soll Zuwanderern Berufseinstieg erleichtern
30.03.2012, Deutschlandfunk:
Orientierung im Anerkennungsdschungel