
Deutschland braucht Fachkräfte! Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen. In der Vergangenheit konnten ausländische Qualifikationen in Deutschland oft nicht optimal eingesetzt werden, weil Maßstäbe und Verfahren zur Bewertung dieser Qualifikationen fehlten.
Seit April 2012 ist das sog. Anerkennungsgesetz des Bundes ("Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen") in Kraft. Es verbessert die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Verfahren und Kriterien werden für die bundesrechtlich geregelten Berufe vereinheitlicht, erweitert und verbessert. Dies stellt einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Integration für Menschen mit guten ausländischen Qualifikationen dar.
Nach den Regeln des Anerkennungsgesetzes können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland als mit einem deutschen Abschluss gleichwertig anerkannt werden. Dies ist für viele Tätigkeiten Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich damit selbständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufen wie z.B. das zulassungspflichtige Handwerk oder für Ärzte.
Das Anerkennungsgesetz umfasst ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, also z.B. für die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegergesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).
Bisher haben nur wenige Personen, die mit beruflichen Qualifikationen nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, diese bewerten zu lassen. Das Gesetz weitet die Ansprüche auf Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes beträchtlich aus und schafft möglichst einheitliche und transparente Verfahren:
Ein Meilenstein für die Bewertungspraxis in Deutschland ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Bewertungsverfahren für die rund 350 nicht reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz und im Handwerk). Das neue BQFG schafft erstmals für Unionsbürger und Drittstaatsangehörige einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung (gab es bisher nur für Spätaussiedler). Für diese Berufe wird die Frage, ob die mitgebrachte Qualifikation gleichwertig ist, künftig nach einheitlichen Kriterien und in einem einheitlich geregelten Verfahren beurteilt. Dies schafft größtmögliche Transparenz für Antragssteller, Arbeitgeber und zuständige Stellen.
In einer ganzen Reihe von Berufen in Deutschland waren die Berufsausübung und auch der Zugang zu den entsprechenden Anerkennungsverfahren bisher an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates geknüpft. Das Gesetz schafft diese Kopplung an die Staatsangehörigkeit weitgehend ab. Ausschlaggebend sind in den meisten Berufen künftig nur der Inhalt und die Qualität der Berufsqualifikationen, nicht aber die Staatsangehörigkeit oder Herkunft. So kann nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Beispiel auch ein türkischer Arzt bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen eine Approbation erhalten. Dies war bisher - selbst wenn er in Deutschland studiert hatte - nicht möglich.
Ob ausländische Abschlüsse gleichwertig sind, muss überprüft werden. Dafür vergleichen die zuständigen Stellen Inhalt und Dauer der ausländischen Ausbildung mit dem deutschen Referenzberuf. Berücksichtig wird auch die erworbene Berufserfahrung. Dieses Verfahren gewährleistet das hohe Niveau der deutschen Abschlüsse und schafft gleichzeitig die Voraussetzung, individuelle Bildungslebensläufe zu berücksichtigen.
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Vorliegen aller zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen ergehen.
Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, werden die bereits bestehenden und funktionierenden Strukturen zur Bewertung von Auslandsqualifikationen genutzt. Dies bedeutet, dass die bereits in der Vergangenheit für die Anerkennungsverfahren von Unionsbürgern und Spätaussiedlern zuständigen Kammern und Behörden auch die Verfahren nach dem Gesetz umsetzen.
Ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit kann jede Person mit beruflichen Auslandsqualifikationen unabhängig von ihrem Wohnort oder Aufenthaltsstatus beantragen.
Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Bundes-Anerkennungsgesetzes zeigt sich ein großes Interesse an den neuen Verfahren. Das belegen u.a. die Zugriffszahlen auf das Online-Angebot "Anerkennung in Deutschland", das seit der Freischaltung am 1. April über 180.000 Besucher verzeichnete; rund 43 Prozent der Nutzer griffen aus dem Ausland auf die Seite zu. Aber auch die Beratungsstellen berichten von einem massiven Anstieg der Beratungszahlen. Nicht jede Beratung führt jedoch zwangsläufig zu einem Antrag; so kann Vielen durch die Beratung mit anderen Maßnahmen, wie z.B. Qualifizierungen oder Umschulungen, geholfen werden.
Erste repräsentative Daten aus der im Gesetz vorgesehenen Anerkennungsstatistik, die derzeit vorbereitet wird, werden Mitte 2013 vorliegen. Bereits jetzt gibt es viele Anträge und positive Bescheide. Allein in den IHK-Berufen wurden bis Mitte Oktober rund 1600 Anträge gestellt und 270 Anerkennungsbescheide ausgestellt. Der weitaus größere Teil der Anträge ist aber nach ersten Erfahrungen in den reglementierten Berufen (Ärzte, Krankenschwestern) zu verzeichnen, in denen von den Ländern bestimmte Stellen für Anerkennungsverfahren zuständig sind.
Das Bundesgesetz trägt dazu bei, die bisher uneinheitliche und deswegen zum Teil benachteiligende Bewertungspraxis entscheidend zu verbessern.
Der Vollzug des Bundesgesetzes ist Sache der Länder Die Länder sind deshalb aufgefordert, ihren Vollzugsbehörden in den jeweiligen Berufssparten möglichst einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben, damit über identische Anerkennungssachverhalte nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden wird.
Um einheitliche Verfahren zu gewährleisten, schafft das Anerkennungsgesetz zudem die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Durchführung von Anerkennungsverfahren zum Beispiel für bestimmte Berufe oder Herkunftsregionen bei einer zuständigen Stelle zu bündeln. Auch in diesem Punkt sind die Länder im Weiteren gefordert.
Aktuell passen die Bundesländer für die Berufe in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Lehrer, Ingenieure, Architekten, soziale Berufe) die Gesetze an. Hamburg hat als erstes von 16 Bundesländern ein eigenes Anerkennungsgesetz (HmbABQG) vorgelegt, das am 1. August 2012 in Kraft getreten ist. Um Fachkräften mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland einheitliche Verfahren zu bieten, sollten die Bundeländer für alle Berufe - und gerade für die Mangelberufe wie Lehrer und Ingenieure - die Anerkennungsverfahren auch für Drittstaatsqualifikationen erleichtern.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan mit Friedrich Hubert Esser (rechts), Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, und Manfred Schmidt (links), Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, bei der Vorstellung des neuen Internetportals und der Telefon-Hotline zum Anerkennungsgesetz am 30.03.2012 in Berlin; Copyright: Bundesregierung / Steffen KuglerDas Online-Portal "Anerkennung in Deutschland" zeigt den Weg zu der richtigen Stelle und bietet viele Informationen rund um die Anerkennungsverfahren auf Deutsch und Englisch.
Die Telefonhotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Auftrag des BMBF bietet für Interessierte aus dem In- und Ausland von Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr telefonische Beratung auf Deutsch und Englisch an. Die Hotline ist unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar.
Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung - IQ", das gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.
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(URL: http://www.bmbf.de/en/15644.php)
Namensartikel: Deutschland braucht mehr Fachkräfte. Daher öffnet es die Türen für qualifizierte Zuwanderer, um gegen den Fachkräftemangel zu steuern. Ab 1. April werden auch ausländische Bildungsabschlüsse anerkannt.
zum Interview [URL: http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/fachkraeftemangel-meilenstein-in-der-integration/6458034.html][PDF - 350,6 kB]
- nicht barrierefrei - (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/bqfg.pdf)
[PDF - 1,02 MB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/anerkennungsgesetz.pdf)

Informationen zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse
2012, 6 Seiten
Bestell-Nr.: 30729
Download [PDF - 287,3 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/BMBF_Flyer_Anerkennungsgesetz.pdf)
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Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Anerkennungsgesetz. (URL: http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/61.php)
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(URL: http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/index_de.htm)
22.08.2012, Bayerisches Fernsehen:
Ausländer rein - In Deutschland angekommen
02.04.2012, Süddeutsche.de:
Leichtere Anerkennung mit Online-Hilfe
02.04.2012, Spiegel online:
Webseite soll Zuwanderern Berufseinstieg erleichtern
30.03.2012, Deutschlandfunk:
Orientierung im Anerkennungsdschungel
Bundesregierung stellt Portal zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vor
05.11.2011, Die Welt:
Erleichterung für ausländische Fachkräfte
05.11.2011, Der Tagesspiegel:
Abschlüsse schneller ankerkannt
04.11.2011, Süddeutsche.de:
Neues Gesetz: Zuwanderer dürfen ihre Abschlüsse künftig prüfen lassen