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Zwei Forscherinnen bei der Arbeit

Im Focus: Gleichstellungsorientierte Wissenschaftspolitik

Ausschließlich auf Frauen bezogene Förderinstrumente sind rechtlich zulässig, wenn sie keinen Automatismus enthalten und transparente, nachprüfbare und in sich diskriminierungsfreie Kriterien zugrunde legen. Dies ist eines der wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens "Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft", das als Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung veröffentlicht wurde. Es beleuchtet die aktuelle Rechtslage im Hinblick auf die Möglichkeiten des Staates, eine gleichstellungsorientierte Wissenschaftspolitik zu betreiben.

Das Gutachten stellt fest, dass strikte Vorgaben für Frauenanteile beispielsweise in Gremien oder bei Preisen zulässig sind, wenn es um Repräsentation oder um diverse fachliche Perspektiven und nicht in erster Linie um individuelle Leistung geht. Steht die fachliche Leistung des Einzelnen im Vordergrund, so sind flexible Zielvorgaben zulässig in Bereichen in denen eine Unterrepräsentation vorliegt. Die Vorgaben müssen realistisch sein, also beispielsweise an die personellen Verhältnisse auf der jeweiligen Qualifikationsstufe anschließen (sogenanntes Kaskadenmodell).

Eine Wissenschaftlerin schreibt eine mathematische Gleichung an eine TafelDas Gutachten bestätigt die aktive Gleichstellungspolitik des BMBF für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Darunter fallen Maßnahmen wie  das Professorinnenprogramm  des Bundes und der Länder, mit dem 260 Stellen für Professorinnen an deutschen Hochschulen gefördert werden. Das Professorinnenprogramm ermöglicht die Finanzierung einer Professur an einer deutschen Hochschule, wenn diese im Rahmen einer objektiven Beurteilung mit einer qualifizierten Wissenschaftlerin besetzt wird. Im Fokus des Programms steht aber nicht allein die quantitative Verbesserung der Frauenanteile im Hochschulbereich, sondern auch eine qualitative Verbesserung von Strukturen für mehr Chancengerechtigkeit. Daher konnten sich nur Hochschulen, die über systematische und verbindliche Gleichstellungskonzepte verfügen, für eine Förderung qualifizieren. Mit dieser Förderstruktur ist in den Hochschulen ein bedeutender Schritt hin zum chancengleichen Zugang von Frauen und Männern zu Spitzenpositionen im Wissenschaftssystem gelungen, der sich in den folgenden Jahren noch verstetigen wird.

Eine Forscherin befüllt mehrere Petrischalen mit verschiedenen Flüssigkeiten.Die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit ist ein Auftrag des Grundgesetzes. Sie ist in Bildung, Forschung und Beruf gesellschaftlich notwendig und wissenschaftspolitisch geboten. Für Bundesministerin Schavan ist Chancengerechtigkeit ein selbstverständlicher Bestandteil zukunftsweisender Bildungs- und Forschungspolitik. Hierzu gehört insbesondere, den Anteil von Frauen in Führungspositionen von Wissenschaft und Wirtschaft zu erhöhen. Für die sachgerechte rechtliche Ausgestaltung der dafür notwendigen Maßnahmen bietet die Broschüre allen mit Gleichstellung befassten Akteuren in Wissenschaft, Forschung und Politik wichtige Hinweise.

Zusatzinformationen

Publikationen

  • Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft ID = 1267

    Titelbild der Publikation

    2010, 52 Seiten
    Bestell-Nr.: 30593

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 1,20 MB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/massnahmenfoerderung_chancengleichheit_wissenschaft.pdf)

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)