
Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär aus dem Bundesbildungsministerium (mittig), und die Staatssekretäre Ludwig Hecke (Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen) sowie Dr. Wilhelm Schäffer (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in Nordrhein-Westfalen) nach der Unterzeichnung der Sondervereinbarung für die Einführung des neuen Übergangssystems Schule-Beruf am 19.12.2012 in Düsseldorf.Copyright: Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-WestfalenEine Sondervereinbarung zwischen Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen haben am 19. Dezember 2012 Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär aus dem Bundesbildungsministerium (BMBF), und die Staatssekretäre Ludwig Hecke (Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen) sowie Dr. Wilhelm Schäffer (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in Nordrhein-Westfalen) in Düsseldorf unterzeichnet. Danach werden die Angebote zur Potenzialanalyse und zur Berufsfelderkundung der Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsorientierungsprogramm des Bundes schrittweise ab dem Schuljahr 2014/15 in das neue Übergangssystem in NRW integriert. Der Bund unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen bei der Einführung dieses Übergangssystems Schule-Beruf bis 2018 mit bis zu 60 Millionen Euro. Bei der Vertragsunterzeichnung erklärte Thomas Rachel: "Potenzialanalyse und Praxistage des Berufsorientierungsprogramms des BMBF vermitteln den Schülerinnen und Schülern frühzeitig Perspektiven für ihre berufliche Zukunft und motivieren hierdurch auch ihr schulisches Engagement. Damit werden Schul- und Ausbildungsabbrüche vermieden."
Bund und Länder haben die Bedeutung der Berufsorientierung in der gemeinsamen Dresdner Erklärung zur Qualifizierungsinitiative unterstrichen. Um Jugendliche in Ausbildung zu bringen und dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Berufsabschluss" gestartet. Das Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) ist ein wichtiger Bestandteil dieser Initiative.
Am 06.12.2011 wurden die neuen Richtlinien für die Förderungen der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (Berufsorientierungsprogramm des BMBF - BOP) veröffentlicht, die am 01.01.2012 in Kraft getreten sind. Neben der Einführung eines standardisierten Antragsverfahrens und eines qualitativen Bewertungssystems werden zukünftig länderspezifische und regionale Fragestellungen an Bedeutung gewinnen. Außerdem soll das Orientierungsspektrum der jungen Menschen erweitert werden: Es müssen mindestens fünf Berufsfelder angeboten werden, die sowohl den Block "Produktion/Handwerk/Technik" als auch den Block "Dienstleistung/Wirtschaft/Soziales" abdecken.
Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt zukünftig äquivalent zu den Bildungsketten auf der Grundlage der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss eines Bundeslands. Darüber hinaus wird Wert darauf gelegt, dass das BOP unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten umgesetzt wird. Das kann z. B. heißen, dass das BOP mit anderen regionalen Maßnahmen verknüpft wird oder Regionen erschlossen werden, die bisher noch nicht mit dem BOP oder vergleichbaren Maßnahmen erreicht wurden. Es kann auch zu Sondervereinbarungen zwischen Bund und Ländern kommen, die eine flächendeckende Einführung von Berufsorientierungsmaßnahmen durch ein Landeskonzept vorbereiten. Dies kann zu einer vorübergehend überproportionalen Förderung von Anträgen eines Landes führen.
Das neue Antragsverfahren sieht vor, dass alle Anträge ab dem 01. Januar bis zum Ablauf des 01. März eines Jahres (aktuell: 2012) über das BOP-Portal beim BIBB gestellt werden. Bis zum 30. Juni erhalten die Antragssteller eine Auskunft, ob sie für die Förderung vorgesehen sind. Einheitlich ist zukünftig auch der Bewilligungszeitraum. Er umfasst 20 Monate, vom 01.01. eines Jahres bis zum Ablauf des 31.08. des Folgejahres. In der Antragsrunde 2013 heißt das konkret: 01.01.2014 bis 31.08.2015.
Nach Eingang werden alle Anträge einem einheitlichen Auswahlverfahren unterzogen. Zunächst werden sie auf die Erfüllung der Mindeststandards nach den Nummern 2 bis 4 der Richtlinien und ihre Vollständigkeit überprüft. Alle förderfähigen Anträge werden einer qualitativen Bewertung unterzogen. Anhand folgender Kriterien wird eine Rangfolge der förderfähigen Anträge innerhalb eines jeden Bundeslandes erstellt:
Das Programm richtet sich an alle Jugendliche, die Interesse an einer dualen Ausbildung haben. Dies sind in erster Linie Haupt- und Förderschüler. Wenn sie durch Potenzialanalyse und Werkstatttage ihre Stärken und Fähigkeiten erkennen, hilft dies bei der Erreichung des Schulabschlusses, bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz und verhindert zahlreiche Ausbildungsabbrüche.
unbefristet
Antragsberechtigt sind
die Träger von Berufsbildungsstätten und geeignet sind, die Ziele dieses Programms umzusetzen. Der Antragsteller und seine Kooperationspartner müssen überbetriebliche Lehrlingsunterweisung anbieten oder über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung verfügen. Der Antragsteller kann Aufträge für die Durchführung der Potenzialanalyse erteilen.
Die Maßnahmen der Berufsorientierung müssen für mindestens 50 Jugendliche beantragt werden und für jeden Jugendlichen grundsätzlich eine Potenzialanalyse und Werkstatttage vorsehen.
[PDF - 1,08 MB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/Evaluationsbericht_BOP.pdf)
[PDF - 320,0 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/qualitaetsstandards_bildungsketten.pdf)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/3389.php)
vom 6. Dezember 2011 (URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/17668.php)