
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Die Begabtenförderung ist zugleich eine Anschubfinanzierung für die eigenständige Weiterbildung und fördert so die Bereitschaft zum Lebenslangen Lernen.
Die Förderung umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen anspruchsvollen Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 6.000 €, verteilt über drei Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden.
Das Programm wird im Auftrag des BMBF von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) durchgeführt. Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert wurde.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Es bestehen drei Möglichkeiten, die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerberinnen und Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner:
Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die Bewerbung an Ihre zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können Sie sich bei der SBB direkt bewerben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

Durchstarten für Berufseinsteiger
2012,
Bestell-Nr.: 30457
Download [PDF - 1,28 MB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung_berufliche_bildung_stipendien.pdf)
Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)
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