Forschungsbauten und Großgeräte

Die Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung sollen durch gezielte Investitionen weiter ausgebaut werden. Darum fördert die Bundesregierung exzellente und bedeutsame Forschungsbauten an Hochschulen.

Die Bundesregierung fördert Forschungsbauten an Hochschulen mit derzeit 213 Millionen Euro im Jahr; Großgeräte an Hochschulen werden mit derzeit 85 Millionen Euro im Jahr gefördert. Das Bundesland, das den Forschungsbau oder ein Großgerät plant und durchführt, beteiligt sich an der Finanzierung in derselben Höhe wie der Bund.

Darüber hinaus erhalten die Bundesländer bis zum 31.12.2013 jährlich 695,3 Millionen Euro zur Kompensation des zum 31.12.2006 beendeten Hochschulbau-Förderungs-Gesetz. Diese Mittel haben die Länder in eigener Verantwortung für den Hochschulbau vorzusehen.

Insgesamt stellt die Bundesregierung durch dieses Maßnahmenbündel jedes Jahr 993,3 Millionen Euro für Forschungsbauten, Großgeräte und Kompensationsmittel bereit. Das bedeutet, dass von 2007 bis einschließlich 2013 rund 7 Milliarden Euro für die Hochschulen zur Verfügung stehen.

Forschungsbauten

Die Förderung eines Vorhabens als Forschungsbau unterliegt strengen Kriterien, die im Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten festgelegt sind.
Voraussetzung ist, dass der Bau weit überwiegend der Forschung dient, dass sich die Arbeit durch herausragende wissenschaftliche Qualität auszeichnet, dass die Forschung von überregionaler Bedeutung ist und dass die Investitionskosten 5 Millionen Euro übersteigen.

Die Förderung selbst erfolgt thematisch offen. Sie schließt auch die Ausstattung der Forschungsbauten mit Großgeräten ein.

Weitere Einzelheiten finden sich in der Ausführungsvereinbarung, der sogenannten AV-FuG.

Für die Förderung von Hochleistungsrechnern gelten noch einmal spezifische Kriterien. (http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/8619-08.pdf)

Das Verfahren zur Förderung von Forschungsbauten

Interessierte Universitäten richten ihre Antragsskizzen an das zuständige Ministerium ihrer Landesregierung. Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen und nichtstaatliche, institutionell akkreditierte Hochschulen.
Die Landesregierungen legen die Anträge dem Bund und dem Wissenschaftsrat vor. Der Wissenschaftsrat begutachtet die Anträge und legt seine Förderempfehlungen der Gemeinsamen Wissenschafts-Konferenz (GWK) zur Entscheidung vor.

Vom 1.1.2007 bis zum 31.12.2012 wurden insgesamt 91 Vorhaben als Forschungsbauten an Universitäten in die Förderung aufgenommen.

Großgeräte

Ein Großgerät kann gefördert werden, wenn

  1. es überwiegend der Forschung dient und
  2. die Beschaffungskosten (inklusive Zubehör) 200.000 Euro übersteigen (an Fachhochschulen 100.000 Euro).

Die Förderung von Großgeräten erfolgt durch die DFG, die hierfür Sondermittel erhält. Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen und nichtstaatliche, institutionell akkreditierte Hochschulen. Die Mittel für die Förderung von Großgeräten werden ebenfalls je zur Hälfte vom Bund und dem jeweiligen Sitzland der Hochschule aufgebracht.

Über die Förderung besonders teurer Großgeräte (über 5 Millionen Euro) entscheidet die GWK aufgrund von Empfehlungen des Wissenschaftsrates.