Wissenschaft

Konferenzdokumentation: Nationale Bologna-Konferenz 2011

Der Dialog zwischen Hochschulen, Studierenden, Sozialpartnern und weiteren Beteiligten bezüglich der Umsetzung der Bologna-Reformen in Deutschland wurde am 6. Mai 2011 fortgesetzt: Bundesministerin Schavan und der Präsident der Kultusministerkonferenz Althusmann hatten gemeinsam nach Berlin zur zweiten Nationalen Bologna-Konferenz eingeladen. Die Teilnehmer - Spitzenvertreter der Länder, der Hochschulen, der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Studierendenverbände - diskutierten an einem "runden Tisch" schwerpunktmäßig über den Übergang vom Bachelor zum Master und in den Beruf sowie über nationale und internationale Mobilität von Studierenden.

Dieser konstruktive Dialog soll auch in den Folgejahren aufrecht erhalten werden.

Ergebnisse der Nationalen Bologna-Konferenz 2011

Bundesbildungsministerin Schavan mit Prof. Dr. Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, auf der Bolognakonferenz 2011 in Berlin ©L. ChaperonDie Konferenz stellt fest, dass sich seit der ersten Nationale Bologna-Konferenz im Jahr 2010 zahlreiche Verbesserungen bei der Umsetzung der Bologna-Reform ergeben haben. Dies findet seinen Niederschlag z.B. in den Untersuchungen durch HIS und andere unabhängige Forschungseinrichtungen zu den Themen Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit der Bachelorabsolventen, sowie in internen Erhebungen der Hochschulen zur Zufriedenheit der Studierenden mit den Bologna-Reformen. Auch die Wirtschaft äußert sich in weiten Teilen positiv über die Bachelorabsolventen.

Allerdings bestehen insbesondere aufgrund der steigenden Studierendenzahlen und des sich wandelnden Wanderungsverhaltens der Absolventen Unwägbarkeiten, die eine genaue Beobachtung erforderlich machen. Auch sind weiterhin Defizite bei der Umsetzung der Bologna-Reform feststellbar, die der Abhilfe bedürfen.

Die Konferenz schlägt daher folgende Maßnahmen vor, über deren Umsetzung im Rahmen der Nachfolgekonferenz 2012 berichtet wird.

  1. Übergang von der Schule zur Hochschule

    Der Übergang von der Schule zur Hochschule bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Dazu ist es erforderlich, dass die Hochschulen die Studieneingangsphase anforderungsgerecht gestalten und geeignete Aufnahmeverfahren entwickeln, die sich sowohl an den Erfordernissen des Fachs als auch an den individuellen Voraussetzungen der Studieninteressierten orientieren. Das gilt auch für ausländische Bewerber.

  2. Weiterentwicklung der Lehrqualität

    Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Lehrqualität, zur Steigerung der Attraktivität des Studienangebots und zur Verbesserung bei Betreuung und Beratung werden vom Bund bis 2020 mit rund 2 Mrd. Euro gefördert. Dazu dient der Qualitätspakt Lehre von Bund und Ländern als 3. Säule des Hochschulpakts. In einer ersten Auswahlrunde wurde 111 Hochschulen aus allen Regionen Deutschlands eine Förderung zugesagt.

  3. Bachelor auf dem Arbeitsmarkt

    Wirtschaftsvertreter bestätigen, dass Bachelorabsolventen auf dem Arbeitsmarkt akzeptiert werden und gute Karrieremöglichkeiten haben. Für den öffentlichen Dienst stellen Bund und Länder Entwicklungschancen für Bachelorabsolventen dar und überprüfen Möglichkeiten der Verbesserung.

  4. Berufsbegleitende Masterstudiengänge

    Wirtschaft und Hochschulen arbeiten intensiver zusammen und entwickeln Konzepte zur besseren Verzahnung von Bildung und Beruf, z.B. durch berufsbegleitende Masterstudiengänge. Im Rahmen des Wettbewerbs "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" können auch derartige Angebote entwickelt werden. Der Bund stellt für diesen Wettbewerb bis 2020 eine Anschubfinanzierung in Höhe von 250 Mio. Euro zur Verfügung.

  5. Beobachtung der Übergangssituation vom Bachelor zum Master

    Die Länder haben durch Erhebungen festgestellt, dass für jeden interessierten Bachelorabsolventen heute ein Masterstudienplatz zur Verfügung steht. Sie beobachten in den kommenden Jahren auch weiterhin die Entwicklung bei Angebot und Nachfrage nach Masterstudienplätzen. Der Bund unterstützt dies durch die Förderung empirischer Erhebungen bei Studierenden und Absolventen. Bund und Länder werden Anpassungen des Studienplatzangebots an die Nachfrage vor dem Hintergrund der gestuften Studienstruktur in der Vorbereitung der 3. Phase des Hochschulpakts überprüfen.

  6. Modalitäten des Übergangs

    Für den Übergang in das Masterstudium entwickeln die Hochschulen auf die fachlichen Anforderungen abgestimmte, transparente Verfahren zur Bewertung von Kandidaten, die nicht ausschließlich auf Noten zurückgreifen. Länder und Hochschulen überprüfen, wie die Vergleichbarkeit der Noten verbessert werden kann.

  7. Umgang mit der Vielfalt

    Das große Angebot von derzeit mehr als 6000 angebotenen Bachelorstudiengängen ist Chance und Herausforderung zugleich. Die Hochschulen verpflichten sich, den Studienanfängern Orientierung und Beratung anzubieten. Durch eine in der Bologna-Reform vorgesehene stärkere Ausrichtung der Studiengangskonzepte an den Kompetenzen der Absolventen werden unterschiedliche Fachinhalte vergleichbar dargestellt.
    Prof. Dr. Wintermantel und Prof. Dr. Schavan im Gespräch auf der Bologna-Konferenz 2011 ©L.Chaperon
    Die Betrachtung der erworbenen Kompetenzen kann auch den Wechsel von einer Hochschule zur anderen erleichtern. Der Bund unterstützt die Hochschulforschung im Themenfeld Kompetenzen und fördert über das Projekt Nexus der Hochschulrektorenkonferenz den Austausch guter Ideen, Konzepte und Beispiele aus der Praxis, die die Hochschulen bei der eigenen Umsetzung nutzen können.

  8. Ländergemeinsame Strukturvorgaben

    Die Sicherung der Qualität des Studienangebots muss fortgesetzt und verbessert, der Wechsel zwischen Hochschulen und Hochschultypen soll erleichtert werden.

  9. Verbesserung der Anerkennung

    Die Mobilität von Studierenden innerhalb Deutschlands und über nationale Grenzen hinweg steht in engem Zusammenhang mit der Anerkennung von Studienleistungen. Vorschläge, wie die Anerkennung verbessert werden kann, werden geprüft und, wenn möglich, umgesetzt. Das betrifft beispielsweise zentrale Anerkennungsstellen an Hochschulen sowie die Bekanntmachung und konsequente Anwendung der Lissabon-Konvention, die eine Umkehr der Beweislast bei der Anerkennung vorsieht. In manchen Ländern bestehen bereits einschlägige gesetzliche Regelungen.

  10. Förderung von Mobilität und Internationalisierung

    Die Mobilität der Studierenden hat seit Beginn der Reformen zugenommen, sie muss aber weiter verbessert werden. Um die Hochschulen bei ihren Bemühungen um die Internationalisierung des Studiums und mehr Kooperationen mit ausländischen Partnern zu unterstützen, setzt das BMBF seine gesteigerte Mobilitäts- und Internationalisierungsförderung, insbesondere über den DAAD, fort.

  11. Rolle der Hochschulbeschäftigten bei der Internationalisierung der Hochschulen

    Die besondere Rolle der Hochschulbeschäftigten bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses, sowie als Vorbild und Motivator für Mobilität ist zu berücksichtigen. Länder und Hochschulen überprüfen, welche Maßnahmen hierzu ergriffen werden können.

  12. Fortführung des Dialogs

    Die Hochschulen führen ihre Initiativen wie runde Tische und Gesprächsforen fort und sorgen weiterhin für eine studentische Partizipation bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses vor Ort. Zur Bilanzierung der Fortschritte bei der Umsetzung der Hochschulreformen wird im Mai 2012 die nächste Nationale Bologna-Konferenz stattfinden.