
Im Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" werden in einem Gesamtverfahren innovative, nachfrageorientierte und nachhaltige Konzepte von Hochschulen gefördert, um
Gefördert werden beispielsweise
Die Konzepte berücksichtigen vor allem folgende Gruppen
Dem Wettbewerb liegt die Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen zugrunde.
Die Maßnahmen werden kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.
Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen. Motor für Innovationen in Deutschland Rede der Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen, Bundesministerium für Bildung und Forschung anlässlich der Konferenz der Financial Times Deutschland Hochschulmanagement 2011 am 7.12.2011 in Berlin
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Berlin, 9. Dezember 2011 - Dokumentation
2012, 60 Seiten
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