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Wissenschaft stärken

Ziele und Ansätze der Wissenschaftspolitik
Freiheit und Anreize für wissenschaftliche Initiative weiter ausbauen
Ressortforschung als Teil des Wissenschaftssystems weiterentwickeln

Ziele und Ansätze der Wissenschaftspolitik

Deutschland ist ein führender Standort für Wissenschaft, Forschung und Innovation. Für die Zukunft gilt es, diese Position zu halten und gleichzeitig die internationale Strahlkraft unserer exzellenten Forschung weiter zu erhöhen. Hierzu braucht es herausragende Standorte, eine hohe Leistungsfähigkeit insgesamt und eine bessere Attraktivität für die besten Köpfe. Die deutsche Forschungslandschaft ist aber auch gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Akteuren. Neue Wege in der Zusammenarbeit zwischen den besten Akteuren sind ein wichtiger Schritt, um die führenden Wissenschaftsstandorte in Deutschland zu stärken. Die Bundesregierung strebt zudem eine Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich an. Hierzu wird eine Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b GG vorgeschlagen werden, durch die künftig Bund und Länder nicht nur bei Projekten, sondern auch bei der institutionellen Förderung von Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen von überregionaler Bedeutung zusammenwirken können. Angesichts der wachsenden Internationalität des Wissenschaftssystems in einer zunehmend globalisierten Welt ist Deutschland auf dauerhafte überregionale Strukturen mit überregionaler Sichtbarkeit angewiesen. Auch die Wirtschaft, die stärker in der anwendungsorientierten Forschung tätig ist, muss die in Teilen bereits exzellente Kooperation mit der Wissenschaft zu einer neuen Verbindlichkeit, hin zu einer längerfristigen, strategischen Kooperation bringen. In Zukunft werden die Hochschulen international besonders erfolgreich sein, die ihr Profil auf der Basis von Forschung, Lehre und Verwertung der Forschungsergebnisse als gleichwertige Aufgaben schärfen. Die Expertenkommission Forschung und Innovation hebt in diesem Zusammenhang die Fortschritte in der Finanzierung der Forschung an Hochschulen seit 2006, insbesondere durch Maßnahmen des Bundes, hervor. Die drei großen Reforminitiativen von Bund und Ländern - Hochschulpakt einschließlich Qualitätspakt Lehre, Exzellenzinitiative und der Pakt für Forschung und Innovation - haben wesentlich dazu beigetragen, diese wissenschaftspolitischen Ziele zu erreichen (siehe Infobox). Das Wissenschaftssystem genießt hohe Priorität bei Bund und Ländern. Die Reforminitiativen werden von Bund und Ländern fortgesetzt.

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Freiheit und Anreize für wissenschaftliche Initiative weiter ausbauen

Die Exzellenzinitiative und der Pakt für Forschung und Innovation sind wichtige Impulsgeber für mehr Exzellenz, mehr Wettbewerb, mehr Profilbildung und mehr Dynamik, aber auch für mehr Kooperation und Vernetzung im Wissenschaftssystem. So bescheinigte die Expertenkommission Forschung und Innovation der Exzellenzinitiative eine differenzierende und profilgebende Wirkung, welche insbesondere die internationale Sichtbarkeit der deutschen Hochschullandschaft erhöht hat. Mit der dritten Runde der Exzellenzinitiative können erfolgreiche Vorhaben aus den ersten beiden Runden fortgesetzt und neue Projekte zum Ausbau der Spitzenforschung realisiert werden. Damit erhält die Spitzenforschung an den Hochschulen weitere internationale Sichtbarkeit.

Der Pakt für Forschung und Innovation versetzt die Forschungsorganisationen in die Lage, strategische Maßnahmen fortzusetzen und weiterzuentwickeln, vorhandene Instrumente qualitativ und quantitativ auszubauen sowie neue zu entwickeln, zu erproben und zu etablieren.

Für die Zukunft gilt es, die internationale Strahlkraft unserer exzellenten Forschung weiter zu erhöhen. Neue Wege in der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind hier ein wichtiger Schritt.

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll zu attraktiveren Rahmenbedingungen in der außeruniversitären Forschung beitragen. In den Bereichen Haushalt, Personal, Beteiligungen und Bauverfahren soll eine größtmögliche Autonomie für die Wissenschaftseinrichtungen verankert werden, um damit wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen auf gesetzlicher Grundlage zu schaffen. Wesentliche Ziele sind:

Im Bereich Haushalt erhalten die Wissenschaftsorganisationen auf Grundlage des Gesetzes die erforderliche Autonomie zum eigenverantwortlichen Einsatz von Personal-, Sach- und Investitionsmitteln. Mit der Einführung von Globalhaushalten können die Einrichtungen unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ihre Arbeit effizienter und zielorientierter gestalten.

Im Personalbereich erhalten die Wissenschaftseinrichtungen einen größeren Handlungsspielraum, um sich auch künftig im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte behaupten zu können. So sollen nicht öffentliche Mittel wie Wirtschaftserträge, Spenden oder privates Vermögen für wettbewerbsfähige Gehälter oder Gehaltsbestandteile eingesetzt werden können.

Für Beteiligungsvorhaben der Wissenschaftseinrichtungen wird durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ein Einwilligungsverfahren etabliert, das mit klar geregelten Fristen die Verfahrensabläufe beschleunigen wird.

Auch die Durchführung von Baumaßnahmen wird effizienter gestaltet. Die Wissenschaftseinrichtungen erhalten dabei mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, wenn sie über hinreichenden baufachlichen Sachverstand und ein adäquates internes Controlling verfügen.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll die vom Bund bzw. gemeinsam von Bund und Ländern gem. Art. 91b GG institutionell geförderten Wissenschaftseinrichtungen umfassen. Für die Einrichtungen des Bundes mit Ressortforschungsaufgaben strebt die Bundesregierung dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz und bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative entsprechende Flexibilisierungen in den Bereichen Haushalt, Personal und Bauverfahren beginnend mit dem Haushaltsgesetz 2013 an.

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Ressortforschung als Teil des Wissenschaftssystems weiterentwickeln

Die Ressortforschung des Bundes ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Wissenschaftssystems.

Die Ressortforschung deckt in einer problemorientierten, praxisnahen und interdisziplinären Herangehensweise ein breites Aufgabenspektrum ab: Neben der wissenschaftlichen Bearbeitung gesetzlich zugewiesener Aufgaben zählen beispielsweise auch das Entwickeln und Pflegen gesetzlicher Regelwerke und Normen sowie das Betreiben von Datenbanken, Expertensystemen und Messnetzen zum Portfolio der Ressortforschung.

Ressortforschung wird von 40 Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben sowie von 6 außeruniversitären FuE-Einrichtungen in kontinuierlicher Zusammenarbeit betrieben. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden durch die Einrichtung selbst, in Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen oder durch Vergabe von Forschungsaufträgen an externe Forschungsnehmer (extramurale Forschung) ausgeführt. Dabei ist es ein Alleinstellungsmerkmal der Einrichtungen mit FuE-Aufgaben, dass die wissenschaftliche Expertise für dringliche Fragestellungen des Regierungshandelns kurzfristig abrufbar ist und gleichzeitig langfristig angelegte wissenschaftliche Aufgaben auf hohem, international vergleichbarem Niveau bearbeitet werden.

Damit stehen die Einrichtungen des Bundes mit FuE-Aufgaben vor der Herausforderung, sich einerseits im Spannungsfeld von Politikberatung und wissenschaftsbasierter Aufgabenwahrnehmung zu positionieren und sich andererseits mit ihren besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen als Behörden im nationalen und internationalen Wettbewerb aller Forschungseinrichtungen zu bewähren. Die wissenschaftliche und thematische Orientierung der Einrichtungen des Bundes mit FuE-Aufgaben erfolgt somit stets vor dem Hintergrund der originären Aufgaben und Bedürfnisse der Ressorts.

Der Bedarf an qualitativ hochwertigen, wissenschaftsbasierten Erkenntnissen zur sachgerechten Wahrnehmung der Ressortaufgaben erhöht sich ständig. Es ist daher ein wichtiges Ziel der Bundesregierung, die Einrichtungen mit FuE-Aufgaben weiterzuentwickeln und ihre hohe wissenschaftliche Exzellenz als gleichberechtigte Partner im Wissenschaftssystem nachhaltig zu fördern. Dazu tragen in den Jahren 2012 und 2013 unter anderem die folgenden Initiativen und Maßnahmen bei: die Profilierung und Erhöhung der Sichtbarkeit der Ressortforschung, die Stärkung der ressortübergreifenden Koordinierung und des Erfahrungsaustauschs, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Intensivierung der einrichtungsspezifischen Qualitätssicherungs- und Evaluierungsmaßnahmen, die Einführung von Forschungsprogrammen in allen Einrichtungen sowie die Verstetigung der Internationalisierung. 

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INFOBOX
Die drei Reforminitiativen von Bund und Ländern


Exzellenzinitiative


. Die Exzellenzinitiative mit einem Fördervolumen von ca. 1,9 Mrd. Euro für die beiden Auswahlrunden 2006 und 2007 hat nicht nur in den geförderten Hochschulen profilbildende Wirkung erzeugt. Ihr wissenschaftsgeleitetes und wettbewerbliches Verfahren hat auch international große Anerkennung erfahren.
. In den 39 Graduiertenschulen wird der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert und zum Teil fakultäts- und fächerübergreifend zusammengearbeitet.
. In 37 Exzellenzclustern findet Forschung auf internationalem Spitzenniveau statt. Sie integrieren in der Regel mindestens zwei Fachgebiete.
. 9 Universitäten werden erfolgreiche Konzepte umsetzen, mit denen sie sich als Institution in der internationalen Spitzengruppe etablieren wollen.
. Der Ausbau der internationalen Vernetzung als Querschnitts- und Leitungsaufgabe spielt in allen Konzepten eine wichtige Rolle.
. In allen drei Förderlinien kooperieren die Universitäten mit regionalen, nationalen und internationalen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Bisher konnten rund 4.200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rekrutiert werden, davon ca. 25 % aus dem Ausland.
. Bund und Länder haben die Fortsetzung der Exzellenzinitiative mit insgesamt 2,7 Mrd. Euro für die dritte Auswahlrunde beschlossen.


Hochschulpakt

. Bund und und Länder schaffen ein bedarfsgerechtes Studienangebot und sichern so den quantitativen Ausbau der Hochschulbildung. In den Jahren 2007 bis 2010 wurden 185.000 neue Studienplätze geschaffen, doppelt so viele wie ursprünglich vereinbart. Insgesamt werden in der zweiten Programmphase rund 320.000 bis 335.000 zusätzliche Studiengelegenheiten geschaffen. Alleine der Bund stellt hierfür in den Jahren 2011 bis 2015 mindestens 4,7 Mrd. Euro bereit.
. Mit annähernd 516.000 Studienanfängerinnen und -anfängern und insgesamt 2,4 Millionen Studierenden haben wir in Deutschland 2011 ein Rekordniveau erreicht. Eine akademische Ausbildung gewinnt weiter an Attraktivität. Davon haben auch die MINT-Fächer profitiert.
. Bund und Länder haben zusätzlich beschlossen, im Rahmen der Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) in die Overheadfinanzierung einzusteigen. Forschungsstarke Hochschulen können durch die Einführung der DFG-Programmpauschalen in Höhe von 20 % der direkten Projektmittel ihre strategische Handlungsfähigkeit weiter stärken. Bis 2015 trägt der Bund die Kosten von etwa 1,7 Mrd. Euro weiterhin alleine.
. Der Qualitätspakt Lehre als dritte Säule des Hochschulpakts unterstützt 186 Hochschulen aus allen 16 Bundesländern bei der Verbesserung ihrer Studienbedingungen. Bis 2020 wird der Bund dafür rund 2 Mrd. Euro investieren.


Pakt für Forschung und Innovation

. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation wird die dynamische Entwicklung in der außeruniversitären Forschung verstärkt und beschleunigt. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen HGF, MPG, FhG, WGL sowie die DFG als Förderorganisation der Hochschulforschung können ihre Position unter den weltweit Besten nachhaltig sichern.
. In den Jahren 2011 bis 2015 werden die Zuwendungen an die Partner des Pakts jährlich um 5 % gesteigert.
. Mit dem Pakt gehen einvernehmlich vereinbarte forschungspolitische Ziele einher, die in einer jährlichen Monitoring-Berichterstattung von den Paktpartnern beschrieben und von Bund und Ländern in der GWK bewertet werden. Neben der frühzeitigen und systematischen Identifizierung zukunftsweisender Forschungsgebiete, der Nachwuchsförderung, der organisationsübergreifenden Vernetzung und der Internationalisierung sind der Wissens- und Technologietransfer sowie nachhaltige Partnerschaften mit der Wirtschaft wesentliche Ziele des Pakts. Hierzu werden von den Paktpartnern vielfältige Kennzahlen erhoben. Diese gehen im Rahmen einer qualitativen Gesamtschau in die Monitoringberichte ein.