Ministerium

Bildung in der Wissensgesellschaft ausbauen

Gute Bildung als Grundbedingung für Wissenschaft und Forschung, Wohlstand und sozialen Zusammenhalt
Qualifikation und Talente fördern
Ausländische Potentiale erschließen


Gute Bildung als Grundbedingung für Wissenschaft und Forschung, Wohlstand und sozialen Zusammenhalt

Gute Bildung von Anfang an ist eine zentrale Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Wissenschafts- und Innovationssystem und zugleich die Basis für Wohlstand und sozialen Zusammenhalt. Um den Anforderungen einer dynamischen Wissensgesellschaft gerecht zu werden, sind gute Bildung und Weiterbildungsmöglichkeiten während des gesamten Lebensverlaufs unverzichtbar. Wissenschaft und Forschung benötigen Menschen, die bereit sind, neue Fragen zu stellen und nach innovativen Antworten zu suchen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die Sicherung der Fachkräftebasis - insbesondere im Segment der Hochqualifizierten - essenziell, um unser leistungsstarkes Wissenschaftssystem und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu erhalten und auszubauen. Die Mehrzahl der Prognosen kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland auf lange Sicht ein Mangel an Fachkräften droht.

Der zukünftige Wohlstand in unserem Land wird deshalb wesentlich davon abhängen, dass junge Menschen ausreichend qualifiziert und neue Potenziale für die Fachkräftebasis erschlossen werden können. Deshalb hat die Bundesregierung im Sommer 2011 ein Fachkräftekonzept beschlossen, dessen Maßnahmen sich an alle Zielgruppen des Arbeitsmarktes richten. Es umfasst sowohl die Ausbildung junger Menschen wie auch die Qualifizierung Älterer. Das Konzept strukturiert die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in der Fachkräftesicherungspolitik entlang der fünf Sicherungspfade Aktivierung und Beschäftigungssicherung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildungschancen für alle von Anfang an, Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung sowie Integration und qualifizierte Zuwanderung.

Der Schwerpunkt bei der Fachkräftesicherung wird bei der Qualifizierung der bereits in Deutschland lebenden Menschen liegen. Dabei ist es notwendig, sehr langfristig die Sicherung der Fachkräftebasis anzugehen. Dieser Prozess beginnt mit der frühkindlichen Bildung, geht über die Schule sowie die Berufsausbildung und reicht bis zur Weiterbildung. Von besonderer Bedeutung sind die Dienst- und Förderleistungen der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, insbesondere die Berufseinstiegsbegleitung. Diese Leistungen sind durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt durch Zusammenführung in dem Abschnitt Berufswahl und Berufsausbildung transparenter gestaltet worden. Sie werden je nach Lebenslage und Bedarf passgenau eingesetzt. Maßnahmen des BMBF sind z. B. die Bildungsketten, das JOBSTARTER-Programm, der Ausbau der Studienplätze gemeinsam mit den Ländern oder der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen. Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen". Damit wird sichergestellt, dass für Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare einheitliche Bewertungen für im Ausland erworbene Qualifikationen zur Verfügung stehen. Das Anerkennungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Menschen mit Migrationshintergrund einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt - auch in Wissenschaft und Forschung - zu ermöglichen. Es sieht einen Anspruch auf ein transparentes und zügiges Anerkennungsverfahren vor und ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Zugleich muss die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland gestaltet werden.

Für eine Stärkung des Bildungssystems ist ein Zusammenwirken der Verantwortlichen auf allen Ebenen notwendig. Der Bund und die Länder stellen sich in der 2008 beschlossenen Qualifizierungsinitiative für Deutschland den gemeinsamen Herausforderungen für das Bildungssystem. Mit den vereinbarten Maßnahmen der Qualifizierungsinitiative haben Bund und Länder schon sichtbare Schritte erreicht, wie die Steigerung der Studienanfängerquote oder die Senkung der Schulabbrecherquoten belegen.

Gute Bildung setzt Investitionen in Bildungsqualität voraus. Die Länder und die Kommunen tragen 86,3 % der öffentlichen Bildungsausgaben gemäß Bildungsbudget bzw. 68,1 % des gesamten Bildungsbudgets, d. h. 104,6 Mrd. Euro (2008). Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben die Erreichung des nationalen Ziels von 10 % des BIP für Bildung und Forschung bis 2015 vereinbart, in dessen Rahmen 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung vorgesehen sind. Der Anteil von Bildung und Forschung am Bruttoinlandsprodukt ist dabei zwischen 2008 und 2009 von 8,6 auf 9,3 % gestiegen. Für die Bildung allein erhöhte sich der Anteil am BIP zwischen 2008 und 2009 von 6,2 auf 6,8 %. Vor allem mit der Fortführung der drei Wissenschaftspakte, die von Bund und Ländern beschlossen wurden - Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation -, leisten Bund und Länder einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des in der Qualifizierungsinitiative vereinbarten 10-Prozent- Ziels. Insgesamt investieren Bund und Länder rund 23 Mrd. Euro in die drei Wissenschaftspakte, davon der Bund rund 15 Mrd. Euro.

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Qualifikationen und Talente fördern

Angesichts des demografischen Wandels und der Tendenz zu wissensintensiveren Tätigkeiten müssen Kinder und Jugendliche frühzeitig auf ihrem Bildungsweg unterstützt werden. In der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung werden die Weichen für den weiteren Verlauf der Bildungsbiografie gestellt. Die Sprachförderung ist dabei eine wichtige Aufgabe über alle Bildungsbereiche hinweg. Deshalb werden Bund und Länder eine gemeinsame Initiative im Bereich Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung starten. Das BMBF wird die Forschung zur sprachlichen Bildung u. a. durch ein neues Forschungsprogramm ab 2012 im Kontext des Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung stärken. Mit dem Programm "Haus der kleinen Forscher" werden Kinder in Kitas gezielt an naturwissenschaftlich- technische Themen herangeführt. Mit dem Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung werden wissenschaftlich fundierte Grundlagen zur Qualitätssicherung im Bildungssystem erarbeitet, z. B. für die Initiativen zur Sprachförderung und Sprachstandfeststellung sowie für eine wissensbasierte, ergebnisorientierte Steuerung auf allen Ebenen des Bildungssystems.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg von jungen Menschen in das Erwerbsleben ist ein schulischer Abschluss und eine gute berufliche Ausbildung. Im Zentrum der Anstrengungen der Bundesregierung steht deshalb die frühzeitige Berufsorientierung. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Übernahme der Berufseinstiegsbegleitung in die Regelförderung nach dem Arbeitsförderungsrecht. Mit der Initiative Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss werden junge Menschen in der Schule und bis zum Erreichen eines Berufsabschlusses begleitet. Seit Start der Initiative Ende 2010 sind 13.000 junge Menschen von Berufseinstiegsbegleitern beim Übergang von der Schule in den Beruf beraten worden. Mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen wurden Vereinbarungen geschlossen, um die Initiative zu verstetigen. Der Bund unterstützt außerdem junge Menschen mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche.

Die Bundesregierung wirbt für eine attraktive berufliche Ausbildung. Deshalb hat sie mit dem Wirtschafts- und Sozialpartnern die Kampagne "Berufliche Bildung - praktisch unschlagbar" gestartet.

Im Rahmen des Programms Bündnisse für Bildung wird die Bundesregierung ab 2013 bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche mit außerschulischen Angeboten insbesondere der kulturellen Bildung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern. Bund und Länder haben in der Qualifizierungsinitiative das gemeinsame Ziel formuliert, mindestens 40 % eines Altersjahrgangs für ein Studium zu gewinnen und die Studienbedingungen weiter zu verbessern. Mittlerweile ist es gelungen, die Studienanfängerquote von 37,1 % (2007) auf 45,2 % (2010) zu erhöhen. Nach den Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz wird sich die Zahl der Studienanfänger bis 2025 weiter deutlich erhöhen.

Bund und Länder schaffen deshalb im Rahmen der zweiten Programmphase des Hochschulpakts 320.000 bis 335.000 zusätzliche Studienmöglichkeiten.

In dem vom Bund finanzierten Qualitätspakt Lehre werden mit 2 Mrd. Euro bis 2020 Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen, zur Unterstützung bei der Qualifizierung des Lehrpersonals und zur Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre gefördert.

Der 19. BAföG-Bericht (2012) zeigt auf, dass die Ausgaben für das BAföG 2010 mit 2,9 Mrd. Euro (2008: 2,3 Mrd. Euro) ein Rekordniveau erreicht haben. Damit konnten sowohl die Zahl der geförderten Studierenden als auch die monatlichen Förderbeträge erhöht werden. Darüber hinaus fördert der Bund besondere Begabungen durch verschiedene Stipendienprogramme. Die Zahl der Stipendien, mit denen Studierende in Deutschland von der Bundesregierung unterstützt werden, hat sich innerhalb von nur sechs Jahren mehr als verdoppelt. Erhielten noch 2005 rund 16.400 meist junge Menschen ein Stipendium, waren es 2011 bereits rund 37.000. So wurde u. a. 2011 das Deutschlandstipendium eingeführt. Im Rahmen dieses Programms werden begabte und leistungsstarke Studierende mit monatlich 300 Euro gefördert, die je zur Hälfte von privaten Mittelgebern und vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Mithilfe des Deutschlandstipendiums konnten 2011 insgesamt rund 10 Mio. Euro an zusätzlichen privaten Mitteln für die Unterstützung von begabten Studierenden mobilisiert werden. Ein weiteres Feld des Bundes ist die Förderung der Berufsausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld.

2011 haben die Regierungen von Bund und Ländern den Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen gestartet. Der Wettbewerb soll ebenfalls zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Beruf und Hochschule und damit zur dauerhaften Sicherung des Fachkräfteangebots beitragen. Die Förderung der ersten Welle des Wettbewerbs begann im Oktober 2011. Die Ausschreibung für die zweite Wettbewerbsrunde startet 2014.

Ohne eine verstärkte berufliche Weiterbildung lassen sich die Herausforderungen durch den demografischen Wandel am Fachkräftemarkt nicht lösen. Bund und Länder wollen deshalb bis 2015 die Weiterbildungsquote auf 50 % der Erwerbsbevölkerung erhöhen. Konkret wird Weiterbildungsbereitschaft durch Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, Maßnahmen wie die erfolgreich eingeführte Bildungsprämie und das Aufstiegsstipendium für beruflich besonders Qualifizierte unterstützt.

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Ausländische Potenziale erschließen

Die Nutzung und Förderung inländischer Potenziale allein wird mit Blick auf die Folgen des demografischen Wandels nicht ausreichen. Die Bundesregierung will deshalb mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie (Blaue Karte) die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte weiter erleichtern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Dezember 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Damit wird u. a. auch die aufenthaltsrechtliche Situation und Perspektive von ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen verbessert.

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