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Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem

1 Wo findet Forschung und Entwicklung statt?
2 Wer finanziert Forschung und Entwicklung?
3 Wie funktioniert staatliche Forschungs- und Innovationsförderung?

 

Es bestehen komplexe Zusammenhänge zwischen den Forschung und Entwicklung durchführenden und finanzierenden Sektoren. Abbildung 1(6) skizziert diese Zusammenhänge[1].


Abbildung 1 (6) Klicken Sie bitte auf die Grafik für eine größere Version.

1  Wo findet Forschung und Entwicklung statt?

Forschung und Entwicklung wird in verschiedensten öffentlichen und privaten Institutionen betrieben, die in Abbildung 2 (7) aufgeführt und deren Beziehungen untereinander dargestellt werden.

Öffentliche Institutionen, private Institutionen ohne Erwerbszweck

Auf öffentlicher Seite sind zunächst die Hochschulen - Universitäten und Fachhochschulen - zu nennen. Während die universitäre Forschung durch eine thematische und methodische Breite charakterisiert ist, liegt der Schwerpunkt an Fachhochschulen eher auf der anwendungsorientierten Forschung. Eine Hauptaufgabe beider Hochschultypen stellt die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses dar. Neben der Hochschulforschung existiert ein weites Spektrum an außeruniversitärer Forschung, die in privaten Institutionen ohne Erwerbszweck durchgeführt wird. Neben verschiedenen Akademien, Stiftungen usw. spielen vier Forschungsorganisationen mit unterschiedlichen Profilen und Schwerpunkten eine besondere Rolle. Die Institute der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) konzentrieren sich insbesondere auf freie Grundlagenforschung in innovativen Feldern. Die thematischen Schwerpunkte liegen dabei auf biologisch-medizinischen, physikalisch-chemischen sowie auf sozial- und geisteswissenschaftlichen Gebieten. Die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) legt den Fokus stärker auf die anwendungsorientierte Forschung. Sie führt insbesondere Forschung für die Industrie, Dienstleistungsunternehmen und die öffentliche Hand durch. In der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) sind 18 naturwissenschaftlich-technische und medizinisch-biologische Forschungszentren zusammengeschlossen, deren Aufgabe darin besteht, langfristige Ziele des Staates und der Gesellschaft zu verfolgen. In Kooperation mit universitären und außeruniversitären Einrichtungen wird strategisch-programmatisch ausgerichtete Spitzenforschung in sechs Forschungsbereichen durchgeführt: Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Schlüsseltechnologien, Struktur der Materie sowie Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr. Schließlich vereint die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) 87 Einrichtungen, die anwendungsbezogene Grundlagenforschung betreiben und wissenschaftliche Infrastruktur bereitstellen. Es bestehen zahlreiche Kooperationen mit Hochschulen und Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung.


Abbildung 2 (7) Klicken Sie bitte auf die Grafik für eine größere Version.

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Einrichtungen des Bundes und der Länder mit Ressortforschungsaufgaben

Länder dienen der Vorbereitung, Unterstützung und Umsetzung politischen und administrativen Handelns und sind mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben verbunden. Ganz gleich ob Gesundheit und Ernährung, Klimaschutz und Energie, Mobilität oder Sicherheit: Politische Entscheidungen brauchen eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlage. Die Ressortforschung identifiziert in enger Abstimmung mit den Ressorts wichtige Herausforderungen für die Gesellschaft von morgen und erarbeitet Handlungsoptionen für staatliche Maßnahmen.

Zudem erbringt die Ressortforschung wichtige, zum Teil gesetzlich festgelegte forschungsbasierte Dienstleistungen für Wirtschaft und Gesellschaft auf den Gebieten der Prüfung, Zulassung, Regelsetzung und des Monitorings. Sie beteiligen sich insbesondere an der Erarbeitung und Fortschreibung gesetzlicher Regelwerke und der Normung. Zusätzlich fördern Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben den wissenschaftlichen Nachwuchs und betreiben nationale, internationale und supranationale Expertensysteme und Datenbanken sowie wissenschaftsbasierte Messnetze.

Dieses anspruchsvolle, breite Aufgabenspektrum bedienen 40 Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie weitere 6 FuE-Einrichtungen, mit denen kontinuierlich zusammengearbeitet wird. Die Anschriften und Kurzbeschreibungen der Bundeseinrichtungen sowie der Landeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben sind im Anhang der Gesamtausgabe des BuFI 2012 zu finden. Zudem sind dort Internetlinks zu Forschungsprogrammen und einrichtungsspezifischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung hinterlegt.

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Wirtschaft

Die Wirtschaft ist eine wichtige Akteurin in der deutschen Forschungslandschaft. Für die Durchführung von Forschung und Entwicklung werden rund zwei Drittel der jährlich in Deutschland investierten Forschungsmittel von der Privatwirtschaft bereitgestellt. Diese Mittel werden sowohl für die eigene Forschung der Unternehmen als auch für gemeinsame Projekte mit Partnern aus der Wissenschaft aufgewandt. Die in diesem Sektor stattfindende Forschung ist naturgemäß stark anwendungsorientiert und zielt auf unmittelbar verwertbare Ergebnisse. Die Grundlagenforschung spielt im Wirtschaftssektor eine untergeordnete Rolle.

Die Vielfalt des deutschen Forschungs- und Innovationssystems resultiert unter anderem aus der föderalen Struktur und der Größe des Landes. Sie zeichnet sich durch eine breite Spannweite der Forschungsgebiete aus und ermöglicht darüber hinaus eine hohe Spezialisierung in Kernbereichen. Ein weiterer wichtiger Faktor für den Erfolg und die Leistungsfähigkeit der deutschen Forschung ist die Bereitschaft der verschiedenen Akteure zur Zusammenarbeit (z. B. durch Bildung von Forschungsverbünden zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen).

Der komplementäre Effekt von privatwirtschaftlich und öffentlich geförderter Forschung und Entwicklung eröffnet Möglichkeiten für gemeinsame Forschungsprojekte und deren Finanzierung. Derartige kooperative Strukturen können als wichtiges Indiz für eine hoch entwickelte und diversifizierte FuE-Landschaft angesehen werden, die im Zusammenspiel der Akteure ihre volle Leistungsfähigkeit entfaltet.

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2  Wer finanziert Forschung und Entwicklung?

Die Differenziertheit des deutschen Forschungs- und Innovationssystems spiegelt sich auch in dessen Finanzierung wider. So werden FuE-Projekte in öffentlich finanzierten Einrichtungen auch aus Drittmitteln, private Forschung wiederum zu einem Teil auch öffentlich gefördert. Darüber hinaus sind auch die von der Europäischen Kommission verwalteten Forschungsrahmenprogramme für die FuE-Landschaft in Deutschland von Bedeutung.

Insgesamt stieg der Anteil der Ausgaben für FuE in Deutschland 2009 auf 2,82 % des Bruttoinlandsprodukts. Schätzungen des BMBF für 2010 ergeben ebenfalls FuE-Ausgaben von etwa 2,82 % des Bruttoinlandsprodukts. In absoluten Zahlen erhöhten sich die Gesamtausgaben (Bund, Länder und Wirtschaft) für FuE zwischen 2005 und 2009 von 55,7 Mrd. Euro auf 67 Mrd. Euro pro Jahr und somit um gut 20 %. Für 2010 ist mit weiterhin hohen FuE-Ausgaben von etwa 70 Mrd. Euro zu rechnen. Abbildung 3 (8) illustriert die Ausgaben der FuE-durchführenden Akteure in Deutschland, ihren Forschungscharakter und ihre Finanzierung.


Abbildung 3 (8) Klicken Sie bitte auf die Grafik für eine größere Version.

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2.1 Akteure der deutschen Forschungsförderung

Bund und Länder

Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland eröffnet sowohl dem Bund als auch den Ländern in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Möglichkeit der Forschungsförderung, ohne dass dafür gesonderte Forschungsförderungsgesetze erlassen worden sind.

Zudem wirken Bund und Länder gemäß Art. 91 b GG bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammen. Dies entspricht der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern für die Forschung, die in vielen Fällen ein aufeinander abgestimmtes und am gesamtstaatlichen Interesse orientiertes Handeln erfordert.

Allein der Anteil des Bundes an den staatlichen FuE-Ausgaben konnte von ca. 9 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf 12,8 Mrd. Euro im Jahr 2010 gesteigert werden. 2011 erhöhten sich die Bundesausgaben für FuE weiter auf 13,7 Mrd. Euro (Soll), für 2012 sind FuE-Ausgaben in Höhe von etwa 13,8 Mrd. Euro vorgesehen. Damit wird beispielsweise die Forschung in Wissenschaftszweigen unterstützt, die (noch) keinen unmittelbaren Bezug zur technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung haben, die aber im Interesse der Gesellschaft liegen, etwa weil Grundlagenforschung Impulse für anwendungsorientierte Forschungszweige gibt. Zudem findet im Wissenschaftssystem die Ausbildung qualifizierten Nachwuchses statt, sodass die Förderung auch in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung ist.

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Wirtschaft

Die internen FuE-Aufwendungen der Wirtschaft in Deutschland betrugen 2010 46,9 Mrd. Euro (+ 3,7 % gegenüber Vorjahr). Bei einer Branchenbetrachtung zeigen sich deutliche Unterschiede: Etwa 37 % der internen FuE-Aufwendungen der Wirtschaft wurden im Fahrzeugbau investiert. Circa 16 % der Ausgaben wurden für FuE in der Elektrotechnik genutzt. Es folgen der Maschinenbau mit ca. 10 %, die pharmazeutische Industrie mit ca. 8 % und die chemische Industrie mit ca. 7 %.

In Deutschland werden rund zwei Drittel aller Bruttoinlandsausgaben für FuE von der Wirtschaft finanziert (vgl. Tabelle 1). Für 2009 entspricht der Anteil der von der Wirtschaft finanzierten FuE-Aktivitäten 1,85 % des Bruttoinlandsprodukts. Dieser Wert betrug 2005 noch 1,68 % des Bruttoinlandsprodukts.

Die Wirtschaft führt zunehmend FuE mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft durch. 2009 wurde etwa ein Fünftel der FuE-Aufwendungen für externe Forschungsvorhaben (an andere Unternehmen, Hochschulen, staatliche Forschungseinrichtungen usw.) ausgegeben. Zum Vergleich: 1995 betrug dieser Anteil ein Zehntel, 2002 ein Sechstel der FuE-Aufwendungen.

Von den Aufwendungen, die Unternehmen für FuE an Externe zahlen, verbleiben ca. zwei Drittel bei Unternehmen im Inland. Knapp ein Fünftel der FuE-Aufträge wurden ins Ausland vergeben, wobei insbesondere Unternehmen der chemischen sowie der pharmazeutischen Industrie mehr FuEKapazitäten im Aus- als im Inland nutzten. Etwa ein Zehntel der externen FuE-Aufwendungen der Wirtschaft ging an Hochschulinstitute und Hochschulprofessorinnen und -professoren.

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Weitere FuE-fördernde Organisationen

Bund und Länder fördern gemäß Art. 91 b GG die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. als Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Ihre Kernaufgabe besteht in der Finanzierung und Auswahl der besten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen und Forschungsinstituten.

Darüber hinaus leistet eine Vielzahl von Stiftungen in Deutschland einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Qualität von Wissenschaft und Forschung. Sie wirken ergänzend zur staatlichen Forschungsförderung und sind Ausdruck privaten finanziellen Engagements. Die Stifterinnen und Stifter geben damit ein Beispiel für verantwortliches Handeln im demokratischen Staat.

Eine Gemeinschaftsaktion der Wirtschaft zur Förderung der deutschen Wissenschaft und Forschung ist der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. Unter seinem Dach wurden 2010 mehr als 470 Stiftungen betreut und ein Gesamtvermögen von über 2,3 Mrd. Euro verwaltet. Aber auch andere große deutsche Stiftungen - wie beispielsweise die Robert Bosch Stiftung, die VolkswagenStiftung, die Klaus Tschira Stiftung - fördern Projekte bzw. Einrichtungen aus den verschiedensten Bereichen der Wissenschaft.

An der Stiftung caesar, der Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der Deutschen Stiftung Friedensforschung beteiligte sich der Bund maßgeblich an der Gründungsfinanzierung.

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2.2 Europäische Union

Eine zunehmend größere Rolle im Gefüge der FuE-Förderung nehmen die von der Europäischen Kommission verwalteten Forschungsrahmenprogramme ein. Neben der erheblichen finanziellen Bedeutung der EU-Förderung für die verschiedenen Fachbereiche tragen die europäischen Forschungsprogramme auch maßgeblich zur Vernetzung von Wissenschaft und Forschung in Europa bei. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines Europäischen Forschungsraums und schärfen das weltweit sichtbare Profil der europäischen Forschungslandschaft. Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm mit einem Budget von ca. 54 Mrd. Euro für den Zeitraum 2007 bis 2013 setzt mit einem gegenüber dem Vorgängerprogramm deutlich gewachsenen Budget in erster Linie auf Kontinuität der Inhalte und Instrumente. Mit dem Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC) wurde jedoch eine neue, unabhängige und erkenntnisgetriebene Förderstruktur für die Forschung etabliert, die eine neue Art der Grundlagenforschung (Pionierforschung) in einem europäischen Wettbewerb fördert, dem allein die Exzellenz als entscheidendes Kriterium der Projektauswahl zugrunde gelegt wird.

Daneben existieren mit COST (Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung) und EUREKA (Initiative für verstärkte technologische Zusammenarbeit in Europa) zwei Kooperationsmechanismen, in denen ohne direkte Projektförderung ein Rahmen für Kooperationen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Europa zur Verfügung steht. Diese ausschließlich von den Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft angetriebenen Kooperationssysteme stellen eine hervorragende Ergänzung der europäischen Rahmenprogramme in variabler Geometrie dar. Die Zusammenarbeit zwischen EUREKA und der Europäischen Kommission wurde erfolgreich fortgesetzt und durch das gemeinsame Förderprogramm Eurostars weiter intensiviert. Eurostars ist ein FuE-Programm nach Artikel 169 des EG-Vertrags (Art. 185 AEUV), das sich an forschende kleine und mittelständische Unternehmen richtet. In der Gesamtlaufzeit von 2008 bis 2013 stehen in den teilnehmenden Staaten rund 300 Mio. Euro zur Verfügung, die von der Europäischen Kommission um weitere 100 Mio. Euro aufgestockt werden.

Das EU-Bildungsprogramm Programm für lebenslanges Lernen mit einem Gesamtvolumen von rund 7 Mrd. Euro für die Laufzeit von 2007 bis 2013 sieht neben umfangreichen Austauschmaßnahmen insbesondere transnationale Projekte zur Steigerung der Qualität der Bildungssysteme vor. Dabei werden auch transnationale Netze in der Hochschul- und Berufsbildungsforschung gefördert.

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3  Wie funktioniert staatliche Forschungs- und Innovationsförderung?

Für eine funktionierende staatliche Forschungs- und Innovationsförderung bedarf es mehrerer Säulen. Das rechtliche Fundament ist im Grundgesetz festgelegt. Auf Grundlage des gesetzlichen Rahmens wirken Bund und Länder gemeinsam an der staatlichen Forschungsförderung. Bund und Ländern stehen mehrere Instrumente zur Verfügung, die eine zielgerichtete Forschungsförderung ermöglichen: die Projektförderung, die institutionelle Förderung sowie die Finanzierung der Ressortforschung.

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3.1 Rechtliche Grundlagen

Die Förderung von Forschung und Entwicklung ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Eine international wettbewerbsfähige Forschung und der in Art. 5 Abs. 3 GG verbürgte Freiraum der Wissenschaft bedürfen entsprechender finanzieller Rahmenbedingungen. Die Finanzierungskompetenzen von Bund und Ländern ergeben sich aus dem Grundgesetz.

Zentrale verfassungsrechtliche Bestimmung für die gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder ist Art. 91 b GG. Nach dieser Vorschrift können Bund und Länder aufgrund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von

  • Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen,
  • Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen,
  • Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.

Der Bund hat darüber hinaus auch Finanzierungskompetenzen insbesondere für Vorhaben der wissenschaftlichen Großforschung (z. B. Luftfahrt, Weltraum-, Meeres-, Kernforschung) und der internationalen Forschungseinrichtungen. Bund und Länder haben des Weiteren Finanzierungskompetenzen in Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben und Beratung bei politischen und administrativen Entscheidungen (Ressortforschung).

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3.2 Zusammenwirken von Bund und Ländern

Entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bundesrepublik wirken Bund und Länder bei der staatlichen Forschungsförderung zusammen. Dabei sind sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene nicht nur die Forschungs- und Wissenschaftsministerien, sondern auch andere Ressorts aktiv (z. B. Wirtschaft, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Umwelt und Gesundheit).

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) bietet ein Forum des Austauschs und der Koordinierung der Wissenschafts- und Forschungspolitik. Sie dient ferner dem gemeinsamen Zusammenwirken bei der Förderung der Forschungsorganisationen sowie von Vorhaben überregionaler Bedeutung als Entscheidungsgremium (z. B. bei der Exzellenzinitiative und beim Hochschulpakt).

Der Wissenschaftsrat (WR), der sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern zusammensetzt, berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung.

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3.3 Förderinstumente des Staates

Die Förderung von Forschung und Entwicklung durch den Bund erfolgt zum einen durch zielorientierte, kurz- bis mittelfristige Forschungsförderung (Projektförderung) und zum anderen durch mittel- und langfristig angelegte institutionelle Förderung sowie im Rahmen der Ressortforschung.

Projektförderung

Die Projektförderung - insbesondere des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) - erfolgt im Rahmen von Förder- bzw. Fachprogrammen, und zwar auf der Grundlage eines Antrags für ein zeitlich befristetes Vorhaben. Neben Einzelprojekten können in der Projektförderung auch Verbundprojekte mit mehreren gleichrangigen Partnern finanziert werden.

Die direkte Projektförderung bezieht sich jeweils auf ein konkretes Forschungsfeld. Ziel ist es u. a., in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu erreichen bzw. zu sichern.

Das Ziel der indirekten Projektförderung besteht darin, Forschungseinrichtungen und Unternehmen - insbesondere kleine und mittlere - bei der FuE-Tätigkeit zu unterstützen. Sie zielt zum Beispiel auf die Entwicklung und Stärkung von Forschungsinfrastruktur, Forschungskooperationen, innovativen Netzwerken und Personalaustausch zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft.

Auch im Rahmen der Ressortforschung werden Projekte finanziert. Die Vergabe von FuE-Projekten erfolgt dabei durch die Ressorts oder durch Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben. Die Projektförderung des Bundes erfolgt innerhalb der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die auf europäischer und nationaler Ebene gesetzt werden.

Auf europäischer Ebene spielt der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation eine entscheidende Rolle. Die nationalen Rahmenbedingungen ergeben sich insbesondere aus der Bundeshaushaltsordnung und dem Bundeshaushaltsgesetz. Die Fördervorhaben werden überwiegend von Projektträgern wissenschaftlich-technisch und administrativ betreut, die bei der Beratung von Antragstellern, der Vorbereitung der Förderentscheidung, der Abwicklung von Vorhaben sowie der Erfolgskontrolle (einschließlich Verwertung der Ergebnisse) eingeschaltet werden.

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Institutionelle Förderung

Die institutionelle Förderung bezieht sich nicht auf einzelne Forschungsvorhaben, sondern jeweils auf den gesamten Betrieb und die Investitionen von Forschungseinrichtungen, die über einen längeren Zeitraum vom Bund oder gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden. Damit werden die Forschungsinfrastruktur, Kompetenz und strategische Ausrichtung der deutschen Forschungslandschaft gesichert. Wichtige Beispiele hierfür sind die Zuwendungen, die von Bund und Ländern im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung nach Art. 91 b GG geleistet werden, z. B. im Rahmen der Forschungsorganisationen Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Fraunhofer-Gesellschaft.

Die institutionelle Förderung ist mit hohen Anforderungen und dementsprechender Rechenschaftslegung verbunden.

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Ressortforschung (inklusive Auftragsforschung)

Als Teil der Bundesverwaltung liegt der institutionelle Kern der Ressortforschung bei den Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben, die dem Geschäftsbereich eines bestimmten Bundesministeriums zugeordnet sind und aus dem sie finanziert werden. 2010 standen für Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben ca. 830 Mio. Euro zur Verfügung. Damit wurden 6,5 % der öffentlichen FuE-Ausgaben des Bundes im Rahmen der Ressortforschung erbracht. Ein Teil dieser Mittel fließt im Rahmen der Vergabe, Begleitung und Auswertung von externen FuE-Projekten (extramurale Bearbeitung von FuE-Projekten) anderen Einrichtungen des Wissenschaftssystems zu. Die Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben sind ein wichtiger Teil des nationalen und internationalen Wissenschaftssystems und verfügen über herausragende wissenschaftliche Infrastrukturen.

Abbildung 4 (9)Klicken Sie bitte auf die Grafik für eine größere Version.

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[1] Private Institutionen ohne Erwerbszweck: Für die nationale Berichterstattung umfasst dieser Sektor die überwiegend vom Staat finanzierten Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. HGF, MPG, FhG) und die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, die weder überwiegend vom Staat noch überwiegend von der Wirtschaft finanziert werden bzw. nicht vornehmlich Dienstleistungen für Unternehmen der Wirtschaft erbringen.

 

Zusatzinformationen

INFOBOX

Informationen zu Fördermöglichkeiten des Bundes

Allgemeine Informationen über Fördermöglichkeiten und Verfahren, gezielte Weiterleitung an die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Unterstützung bei der Antragstellung bietet die Förderberatung "Forschung und Innovation". Neben der Homepage www.foerderinfo.bund.de stehen auch zwei gebührenfreie Hotlines zur Verfügung:

  • Zu allen Themen der Forschungs- und Innovationsförderung: 0800 262-3008
  • Lotsendienst für KMU-Förderung: 0800 262-3009
  • Per E-Mail ist die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes unter beratung@foerderinfo.bund.de zu erreichen. Der elektronische Informationsdienst AS-Info informiert über alle Neuigkeiten der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes.

Über die BMBF-Homepage www.bmbf.de steht allen Interessierten ein Informations- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung, das ständig zielgruppenorientiert ergänzt und aktualisiert wird. Die BMBF-Homepage umfasst u. a. Informationen zum BMBF und seinen Arbeitsfeldern sowie aktuelle Themen der Bildungs- und Forschungspolitik. Sie informiert darüber hinaus über interessante Veröffentlichungen und Termine und ermöglicht Recherchen in einem umfangreichen Archiv. Durch zahlreiche Verknüpfungen mit anderen Informationsquellen wird ein einfacher und strukturierter Zugang zu vielfältigen vertiefenden Informationen eröffnet (z. B. sind über den Förderkatalog von BMWi, BMBF, BMU und BMELV Informationen zu über 100.000 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verfügbar).

Informationen zu Inhalt und Zielen der Ressortforschung des BMG sowie Informationen zu aktuellen Ausschreibungen finden sich unter www.bmg.bund.de (Stichwort Ressortforschung bzw. Ausschreibungen). Informationen zu Inhalt und Zielen der Ressortforschung des BMELV sowie weiterführende Informationen finden sich unter www.bmelv.de (Ministerium, Forschung und Innovation).

Das BMWi (www.bmwi.bund.de) sowie das BMU (www. bmu.de) sind an die Förderdatenbank des Bundes im Internet angeschlossen, welche einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme gibt.

Informationen erteilt zudem die Auskunftsstelle BMWi- Förderung unter der Telefonnummer 030 18615-8000 und per E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de.