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Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes

In Deutschland wird die öffentliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in erheblichem Maße durch die Bundesregierung betrieben. Dabei stimmt sie sich in ihrer Forschungs- und Innovationspolitik mit den Bundesländern ab und verfolgt zudem das Ziel, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Wirtschaft zu stimulieren und sie gezielt zu unterstützen.

Die Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes orientiert sich seit dem Jahr 2006 an den Leitlinien der Hightech- Strategie für Deutschland (HTS). Erstmals wurde hier eine umfassende nationale Innovationsstrategie entwickelt, mit der die bestehenden wissenschaftlich-technischen Kompetenzen zusammengefasst und gezielt ausgebaut werden sollten. Der Erfolg dieses neuen Ansatzes führte im Jahr 2010 folgerichtig zur fortentwickelten Hightech-Strategie 2020, die auf gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen in Deutschland und weltweit fokussiert und fünf Bedarfsfelder identifiziert: Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation. Der Aktionsplan zur Umsetzung der HTS beschreibt auf diesen Feldern 10 Zukunftsprojekte mit klaren Zielvorstellungen und Meilensteinen. Ziel der Hightech-Strategie ist es, Deutschland in diesen Bedarfsfeldern zum Vorreiter bei der Lösung der globalen Herausforderungen zu machen und überzeugende Antworten auf die drängenden Fragen des 21. Jahrhunderts zu geben.

Unterstützende Initiativen und Programme zur Förderung von Schlüsseltechnologien sowie die Optimierung von Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Innovation sind dabei ebenso wichtig wie die konsequente Berücksichtigung von Querschnittsthemen (z. B. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses). Durch die HTS werden neue Wertschöpfungspotenziale für die Wirtschaft erschlossen und qualifizierte, zukunftssichere Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen.

Die Forschungsförderung der Bundesregierung umfasst zudem Aktivitäten für die Bildungsforschung oder Forschung in den Geisteswissenschaften sowie Maßnahmen für den Mittelstand. Im Bundesbericht Forschung und Innovation 2012 gibt Teil II B einen Überblick über das gesamte Spektrum der Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesregierung.

Das Bedarfsfeld Gesundheit und Ernährung umfasst die Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes in den Bereichen Gesundheit und Medizintechnik sowie Forschung und Entwicklung für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Mithilfe der Gesundheitsforschung sollen grundlegend neue Erkenntnisse für die Gesunderhaltung und Krankheitsbekämpfung erarbeitet und Lösungskonzepte für bestehende und die zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen entwickelt werden.

Sichere und schmackhafte Nahrungsmittel, eine gesunde Ernährung und lebendige Regionen, die ihren Bewohnern Arbeit und Erholung bieten und in denen die natürliche Umwelt und die Tiere geschützt werden, zählen zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft sowie die Forschung können dazu erhebliche Beiträge leisten.

Maßnahmen im Bedarfsfeld Klima und Energie konzentrieren sich auf drei Förderschwerpunkte: Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit und Energieforschung und Energietechnologie sowie Raumordnung und Städtebau:

Das vorhandene Wissen zur Klimaentwicklung lässt keinen Zweifel aufkommen: Das Klima hat sich bereits verändert und wird sich weiter verändern. Die Politik der Bundesregierung fokussiert daher nicht nur auf Maßnahmen, die die Menge klimaschädlicher Stoffe reduzieren und dadurch die Geschwindigkeit des Klimawandels abbremsen sollen, sondern insbesondere auch auf umfassende Schutz- und Anpassungsmaßnahmen. Vorsorge und die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit aller Sektoren ist Ziel der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).

Der Strukturwandel zu einer nachhaltigen Energieversorgung braucht zukunftsweisende Innovationen. Anwendungsorientierte und Grundlagenforschungsförderung sollen erneuerbaren Energien und effizienten Technologien den Weg zur Marktdurchdringung ebnen. Die Forschung wird breit aufgestellt, um möglichst viele Optionen für energiepolitische Entscheidungen zu entwickeln.

Im Schwerpunktbereich Raumordnung, Stadtentwicklung, Wohnen und Bauforschung stehen u. a. die indikatorgestützte Forschung zur Raum- und Stadtentwicklung, Prognosen für die Wohnungs- und Immobilienmärkte, die Evaluierung von Förderprogrammen, die Erarbeitung von Strategien und Konzepten sowie die Weiterentwicklung von wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Instrumenten, die eine nachhaltige Raum- und Stadtentwicklung unterstützen.

Im Bedarfsfeld Mobilität werden die Aktivitäten zu Fahrzeug- und Verkehrstechnologien einschließlich maritimer Technologien und zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung aufgeführt:

Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass Mobilität unverzichtbare Grundlage für Wirtschaftswachstum, Daseinsvorsorge und Lebensqualität darstellt und dass diesem Bereich daher in jedweder Innovationsstrategie ein besonderes Augenmerk bei steigenden Mobilitätsansprüchen und -notwendigkeiten in einer globalisierten, arbeitsteiligen Welt erfordern große Anstrengungen sowohl in Forschung und Entwicklung als auch in der Umsetzung neuer und innovativer Lösungen sowie der Förderung emissionsfreier Fortbewegungsarten.

Der Forschungsschwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologien stellt die Fördermaßnahmen im Bedarfsfeld Kommunikation dar:

Die Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Wirtschaft und Gesellschaft ist vielfältig, daher wird hier nur eine ähnlich umfassende Forschungs- und Innovationspolitik zu nachhaltigen Erfolgen beitragen. Ziele einer solchen Politik sind, im Einklang mit der Hightech- Strategie 2020 und der IKT-Strategie Deutschland Digital 2015: große Herausforderungen angehen, Wettbewerbsfähigkeit steigern und Informationstechnologie-Sicherheit voranbringen.

Das Bedarfsfeld Sicherheit umfasst die Zivile Sicherheitsforschung sowie die Friedens- und Konfliktforschung: Ziel der durch die Bundesregierung geförderten Sicherheitsforschung ist, die zivile Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie den Schutz kritischer Infrastrukturen zu verbessern und dabei die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu wahren.

Im Bedarfsfeld Schlüsseltechnologien sind Aktivitäten in den Bereichen Biotechnologie, Nanotechnologie und Werkstofftechnologie, optische Technologien, Produktionssysteme und -technologien sowie Luft- und Raumfahrt aufgeführt:

Forschung und Entwicklung in den Schlüsseltechnologien leisten einen essenziellen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, insbesondere in den Schwerpunktbereichen Gesundheit, Klimaschutz/Ressourcenschutz/Energie, Sicherheit und Mobilität. Ohne schlüsseltechnologiegetriebene Innovationen wären beispielsweise weder moderne Medikamentenentwicklung noch eine Verringerung des CO2 -Ausstoßes im Straßenverkehr denkbar.

Weitere Schwerpunkte der deutschen Forschungs- und Innovationsförderung liegen in der Forschung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und im Dienstleistungssektor, in der Forschung zu Innovationen in der Bildung und in den Geistes-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Ein besonderer Schwerpunkt der Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes ist der innovative Mittelstand, für den spezielle Forschungsförderungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland entwickelt wurden.

Für 2012 sind Bundesausgaben für Forschung und Entwicklung in Höhe von 13,8 Mrd. Euro vorgesehen (Soll).

Abbildung 1 (10) Klicken Sie bitte auf die Grafik für eine größere Version.

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