ESF - Europäischer Sozialfonds für Deutschland
Der Europäische Sozialfonds ist mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen worden. Seit dieser Zeit schafft er Arbeitsplätze, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Die Europäischen Union verfolgt damit das Ziel, allen Menschen eine berufliche Perspektive zu geben.
Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in die Humanressourcen.
Die Förderaktivitäten des BMBF werden im "Operationellen Programm" des Bundes unter den Schwerpunkten B "Verbesserung des Humankapitals" und C "Beschäftigung und soziale Integration" gebündelt.
Im Geschäftsbereich des BMBF werden derzeit folgende Förderprogramme aus dem ESF mitfinanziert:
Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen: In diesem Wettbewerb werden in einem Gesamtverfahren innovative, nachfrageorientierte und nachhaltige Konzepte von Hochschulen gefördert, um das Fachkräfteangebot dauerhaft zu sichern, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern und neues Wissen schnell in die Praxis zu integrieren. Zudem soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium gestärkt werden.
- Bildungsprämie: Seit 2008 unterstützt das BMBF Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten - vor allem für diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
- Lernen vor Ort: Eine gemeinsame Initiative des BMBF mit deutschen Stiftungen: Seit September 2009 arbeiten Bildungsverantwortliche in 40 Kreisen und kreisfreien Städten im Rahmen dieses Programms daran, ein integriertes datengestütztes Bildungsmanagement auf kommunaler Ebene zu etablieren. Ein übergeordnetes Ziel ist es, organisierte Verantwortungsgemeinschaften aus kommunalen, zivilgesellschaftlichen und privaten Akteuren vor Ort zu etablieren, um erfolgreiche Bildungswege für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
- Arbeiten, Lernen, Kompetenzen entwickeln - Innovationsfähigket in einer modernen Arbeitswelt: Das BMBF-Förderprogramm will dazu beitragen, dass die Menschen ihr Können, ihre Kreativität und ihre Motivation in die Arbeitswelt einbringen und ihre Kompetenzen dort auch (weiter-) entwickeln. Desweiteren sollen für Unternehmen die Voraussetzungen für erfolgreiche Kompetenzentwicklungen geschaffen und damit zur Quelle neuer Ideen, erfolgreicher Produkte und neuer Beschäftigung werden sowie Netzwerke und Zusammenarbeit gestaltet werden, die Marktchancen und Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.
Jobstarter fördert Projekte, die in den Regionen zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze und ihre Besetzung unterstützen. Durch bessere Kooperation der Akteure vor Ort soll die regionale Verantwortung in der beruflichen Bildung gestärkt und zugleich ein Beitrag zur Strukturentwicklung geleistet werden. Auch grenzüberschreitend ausgerichtete Bildungskooperationen und Ausbildungsverbünde spielen eine wichtige Rolle - denn die Regionalentwicklung in Grenzregionen wird nicht mehr nur national realisiert.
- Forschung zu geschlechterbezogenen Fragestellungen in Bildung und Forschung: Hochqualifizierte Frauen aus dem Ausland wollen in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau berufstätig sein. Allzu häufig sieht die Realität jedoch anders aus. Dies belegt eine Studie, die von der HU Berlin, der TU Hamburg-Harburg und der RWTH Aachen im Rahmen eines vom BMBF gemeinsam mit dem ESF geförderten Forschungsprojekts erstellt wurde. Danach stellt sich der Arbeitsmarktzugang für hochqualifizierte Migrantinnen mit ausländischen Bildungsabschlüssen bisher als schwierig dar: Der Umzug nach Deutschland bedeutete für sie häufig einen Einbruch in der Karriere oder eine Beschäftigung weit unterhalb des Qualifikationsniveaus.
- Existenzgründungen durch Frauen: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen deutlich zu erhöhen. Durch die Bekanntmachung des BMBF "Power für Gründerinnen" werden Projekte gefördert, um Frauen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen.
- Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WIFF): Das BMBF und die Robert Bosch Stiftung haben Anfang 2009 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. die "Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)" gestartet. Die drei Partner setzen sich dafür ein, im frühpädagogischen Weiterbildungssystem in Deutschland mehr Transparenz herzustellen, die Qualität der Angebote zu sichern und anschlussfähige Bildungswege zu fördern.
Dem BMBF stehen für die Strukturförderungsperiode von 2007 bis 2013 rund 380 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung. Zusammen mit den nationalen Mitteln (Kofinanzierung) liegt das umzusetzende Gesamtvolumen bei rund 700 Millionen Euro. Weiterführende Informationen zu den ESF-Grundlagen, Programmschwerpunkten, Querschnittszielen und Fördergrundsätzen sind auf der Homepage des ESF zu finden.
FRP - Europäische Forschungsrahmenprogramme
Das EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) ist das weltweit größte Förderprogramm für Forschungsprojekte. Ziel ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie in der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern so wie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die für erforderlich gehalten werden. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums durch eine verstärkte und effizientere Bündelung europäischer Forschungsanstrengungen und -kapazitäten.
7. FRP und der Weg zu Horizont 2020
Die europäischen Forschungsminister in Kopenhagen ©EU Council PresidencyAb 2014 wird sich Horizont 2020, das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, an das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) anschließen. Horizont 2020 wird alle forschungs- und innovationsrelevanten Förderprogramme der Europäischen Kommission zusammenführen. Horizont 2020 ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Innovationsunion. Mit dieser Flaggschiff-Initiative der Europa 2020 Strategie soll Europas Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Der Kommissionsvorschlag vom 30. November 2011 soll bis Ende 2013 sowohl vom Rat für Wettbewerbsfähigkeit als auch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Im Vorschlag der Europäischen Kommission zu Horizont 2020 sind enthalten:
Für die Laufzeit von 2014 - 2020 ist ein Gesamtbudget von 87 Mrd. € vorgesehen.
In Horizont 2020 werden das bisherige Forschungsrahmen- programm, die forschungs- relevanten Teile des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie das Europäische Technologieinstitut (EIT) zusammengeführt.
Weitere Informationen zu den Prioritäten des neuen Rahmenprogramms finden Sie hier.
Der Europäische Forschungsrat
Die EU-Kommission hat mit dem Europäischen Forschungsrat (European Research Council - ERC) erstmalig einen Weg geschaffen Grundlagenforschung zu finanzieren, um Forschung in den Grenzbereichen des Wissens voranzutreiben. Bei den geförderten Projekten steht die wissenschaftliche Exzellenz der Person und der Projektidee im Vordergrund. Projektvorschläge können von herausragenden Forscherinnen und Forschern eingereicht werden, die an einer Einrichtung in Europa forschen möchten. Der ERC gibt keine Forschungsthemen vor, sondern verfolgt den sogenannten Bottom-up-Ansatz. Hierdurch will der ERC den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, themenoffen eigene und völlig neue Ansätze zu verfolgen. Erreicht werden soll dies durch die Förderung von wissenschaftlich hoch innovativen und risikoreichen grundlagenorientieren Forschungsprojekten. Die Ausschreibungen richten sich an einzelne Forscherinnen und Forscher in verschiedenen Karrierestufen. Weitere Informationen zur Struktur des ERC finden Sie hier.
Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen
Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.
In Deutschland gibt es ein auf das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) spezialisiertes Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung (NKS), das über Ansprechpartner/innen für jeden Teilaspekt des 7. FRP verfügt. Die deutschen NKS werden vom BMBF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Innovation (BMWi) benannt und finanziert. Sie agieren im Auftrag dieser Fachministerien und arbeiten in enger Abstimmung mit ihnen. Die Nationale Kontaktstelle unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durch folgende Leistungen:
- Gezielte Informationsaufbereitung zu allen ERC-Ausschreibungen
- Individuelle Beratung bei Antragstellung und Antragsdurchsicht (telefonisch/E-Mail)
- Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen (Vorträge, Workshops) in ganz Deutschland
- Durchführung von Interview-Trainings
- Rechtliche und finanzielle Beratung zur Antragstellung und Projektabwicklung
- Unterstützung bei den Vertragsvorbereitungen
- Dokumentensammlung und Aufbereitung
Weitere Information zur Nationalen Kontaktstelle ERC finden Sie auf der Website des EU-Büros des BMBF sowie auf dem Portal zum Forschungsrahmenprogramm.
EFR - Europäischer Forschungsraum
Spitzenforschung darf nicht an Landesgrenzen enden. Europäische Forscherteams stehen in vielen Bereichen von Wissenschaft und Technik an der Spitze. Da die Spitzenforschungszentren aber über den Kontinent verstreut und nicht immer in geeigneter Weise miteinander vernetzt sind, können sich ihre Leistungen oft nicht voll entfalten. Zur Überwindung dieser partiellen Fragmentierung arbeiten die EU-Mitgliedsstaaten zusammen mit der Europäischen Kommission an der Weiterentwicklung eines echten Binnenraums für Forschung und Innovation mit harmonisierten Rahmenbedingungen - dem Europäischen Forschungsraum (EFR).
Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ist seit der Kommissionsmitteilung "Hin zu einem Europäischen Forschungsraum" aus dem Jahr 2000 einer der zentralen Leitgedanken für die Ausrichtung der Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Forschung. Damit ist sie auch richtungweisend für die Ausgestaltung der Fördermaßnahmen in den Forschungsrahmenprogrammen der EU. Mit dem Vertrag von Lissabon (Art. 179 AEUV) ist die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums seit Dezember 2009 ein primärrechtlich verankertes Ziel der Europäischen Union.
Im Gegensatz zu den Forschungsrahmenprogrammen der EU mit ihrer finanziellen Förderung, zielt der EFR darauf ab, die Rahmenbedingungen im Bereich Forschung zu verbessern. So soll einerseits die Fragmentierung der europäischen Forschungslandschaft reduziert werden. Andererseits soll die Vernetzung der zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission teilweise unkoordinierten Maßnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung auf Programm- und Projektebene vorangetrieben werden. Die Entwicklung eines EFR ist notwendig, damit Europa sein Forschungs- und Innovationspotenzial vollkommen ausschöpfen kann.
Mit dieser Mitteilung werden die fünf seit 2008 gestarteten EFR-Initiativen des Ljubljana-Prozesses größtenteils als EFR-Prioritäten weitergeführt und durch neue Themen ergänzt.
EFR Prioritäten (2012)
- Gesteigerte Effektivität nationaler Forschungssysteme (teilweise neu)
- Verstärkte transnationale Zusammenarbeit und Wettbewerbsfähigkeit
- Offener Arbeitsmarkt für Forschende
- Geschlechter-Gleichstellung und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung (neu als Priorität)
- Optimale Zirkulation, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Internationale Dimension: Separate Mitteilung der Europäischen Kommission 2012
Detailliertere Informationen zur Kommissionsmitteilung und EFR Prioritäten erhalten Sie auf der Seite des EU-Büros des BMBF sowie auf der internationalen Website der Europäischen Kommission.
COST - europäischer Rahmen für Kooperation in Wissenschaft und Technik
Forschung wird heute zunehmend international und über die klassischen Fächergrenzen hinweg durchgeführt. Hier setzt COST (European Cooperation in Science and Research) an: Nationale Forschungsaktivitäten werden europaweit in transdisziplinären Netzwerken (COST-Aktionen) zusammengeführt. Damit wird zugleich ein unbürokratischer Zugang zu weltweiten Kooperationen ermöglicht.
COST wurde im November 1971 auf einer europäischen Ministerkonferenz ins Leben gerufen. 35 Mitgliedsstaaten und ein kooperierendes Land (Israel) beteiligen sich zurzeit an COST. Auch Institutionen aus Nicht-Mitgliedstaaten können teilnehmen.
COST trägt dazu bei:
- den Bedarf für internationale Kooperation und transdisziplinäre Forschung zu decken
- europaweit vorhandene Kapazitäten von Wissen, technischer Ausstattung und finanziellen Ressourcen effektiv zu nutzen und dauerhafte Netzwerke zu schaffen
- neue Themenfelder zu identifizieren und als Katalysator weiterführende Forschung anzustoßen
- das EU-Forschungsrahmenprogramm zu ergänzen
- die europäische Position in wissenschaftlich / technischer Forschung und Entwicklung zu stärken
- Nachwuchswissenschaftler/innen zu fördern
COST ist - wie EUREKA - kein Forschungsprogramm mit thematischer Festlegung, sondern folgt dem "Bottom-up-Prinzip": Die Vorschläge für neue COST-Aktionen kommen von den Wissenschaftlern selbst. Für jede COST-Aktion wird ein "Memorandum of Understanding" verfasst, das diejenigen COST-Mitgliedsländer (mindestens 5) unterzeichnen, die sich mit eigenen Wissenschaftler/innen beteiligen wollen. Dabei erfolgt die Organisation der Netzwerke nach dem à-la-carte-Prinzip, das heißt, nur interessierte Mitgliedstaaten beteiligen sich; die Mitgliedstaaten sind also nicht verpflichtet an allen Aktionen teilzunehmen. Weitere Informationen zur COST-Initiative finden sie auf der Website des BMBF sowie auf der internationalen Homepage.
EUREKA - ein Netzwerk für innovative und marktorientierte Forschung
Innovation ist die Voraussetzung für internationale Wettbewerbsfähigkeit. Nur wer in Forschung und Entwicklung investiert, kann langfristig auf den Märkten bestehen. Die Kosten sind hoch - vorhandene Mittel müssen effektiver eingesetzt werden. Dies kann z.B. durch verstärkte europäische Kooperationen geschehen. Hier setzt EUREKA an. Die Initiative bietet Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen den Rahmen für grenzüberschreitende und marktorientierte Kooperationen.
EUREKA wurde 1985 als Initiative gegründet, um die technologische Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen werden Kooperationsmöglichkeiten und Unterstützung angeboten, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
EUREKA trägt dazu bei:
- das in Europa vorhandene Potenzial an Fachleuten, Know-how, Einrichtungen und finanziellen Ressourcen zu nutzen
- Länder übergreifende Probleme zu lösen
- europäische Infrastrukturen und Normen zu entwickeln
- und damit den europäischen Binnenmarkt zu fördern sowie die europäische Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten zu stärken
- einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Ziele von Lissabon zu erreichen
Die europäische Forschungsinitiative EUREKA ist ein offener Rahmen für europäische Kooperationsvorhaben mit anwendungsorientierter Ausrichtung. Das grundlegende Prinzip von EUREKA ist der "Bottom-up"-Ansatz. Das bedeutet, dass den Projektteilnehmern eine große Freiheit bei der Gestaltung ihrer Projekte eingeräumt wird. Daher sieht die Forschungsinitiative auch keine thematischen Vorgaben oder Ausschreibungen vor. Mit diesem Ansatz hat sich EUREKA erfolgreich als Ergänzung zu den Forschungsprogrammen der Europäischen Union etabliert.
Die politische Begleitung der europäischen Forschungsinitiative EUREKA und die administrative Betreuung der Projekte sind in einem dezentralen Netzwerk organisiert, in dem die Regierungen aller Mitgliedsländer und die Europäische Kommission vertreten sind. Im jährlichen Wechsel (von Juli bis Juni) übernimmt jeweils ein Mitgliedsland den Vorsitz und koordiniert die politische und administrative Arbeit in der Initiative.
Gremien mit Vertretern aus allen Mitgliedsländern sind auf der politischen Ebene die Ministerkonferenz und die Gruppe der Hohen Repräsentanten (High Level Group, HLG); Deutschland ist hier durch das BMBF als federführendes Ressort vertreten. Die Projektadministration wird durch die Nationalen Projektkoordinatoren wahrgenommen, sie sind auch der Ansprechpartner für alle, die ein EUREKA-Projekt starten wollen. In Deutschland wird diese Aufgabe vom EUREKA/COST-Büro des BMBF wahrgenommen. Weitere Informationen zur EUREKA finden auf der Website des BMBF sowie auf der internationalen Homepage des EUREKA-Netzwerks.
Europäische Bildungszusammenarbeit
Für die Entwicklung und den Erfolg der heutigen wissensbasierten Gesellschaften Europas ist ein hohes Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung unverzichtbar. Daher sind sie wichtige Elemente der Strategie Europa 2020. Bereits im Lissabon-Prozess bis 2010 gehörten Bildung und Ausbildung zu den zentralen Handlungsfeldern der Europäischen Union.
Nach wie vor legt jedes EU-Land seine nationale Bildungspolitik selbst fest. Doch es gibt auch Herausforderungen, die alle Mitgliedstaaten betreffen: Überalterung der Gesellschaft, unzureichende Kompetenzen bei Arbeitskräften und globaler Wettbewerb. Diese Entwicklungen legen gemeinsame Reaktionen auch im Bildungsbereich nahe und es bietet sich an, dass die Mitgliedsländer dabei voneinander lernen. Daher tauschen sich die Mitgliedstaaten über empfehlenswerte Verfahren aus und legen gemeinsam Indikatoren und europäische Durchschnittsbezugswerte (Benchmarks) fest, um die jeweiligen Fortschritte überprüfen zu können. Mehr zur Geschichte der EU-Bildungspolitik finden Sie hier.
Der Strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Am 12. Mai 2009 hat der Rat der Bildungsminister der Europäischen Union in Brüssel einen neuenRahmen für die strategische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Zeit bis 2020 verabschiedet. Der Rahmen definiert sowohl kurzfristige Prioritäten für den Zeitraum 2009 bis 2011 als auch langfristige allgemeine Herausforderungen. Der neue Rahmen schließt an das 2001/2002 verabschiedete gemeinsame "Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Ausbildung" an und definiert somit die Ausprägung der offenen Methode der Koordinierung im Bereich von Bildung und Ausbildung.
Im Strategischen Rahmen werden vier übergreifende strategische Ziele für den Zeitraum bis 2020 herausgestellt:
- Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität zu Lern- und Ausbildungszwecken
- Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns
- Förderung von Innovation und Kreativität.
Der Zeitraum bis 2020 wurde in mehrere Zyklen unterteilt, in denen bestimmte prioritäre Bereiche für jedes der vier strategischen Ziele identifiziert werden. Zur Beobachtung der gemeinsamen Fortschritte dienen eine aktualisierte Liste von gemeinsamen europäischen Durchschnittsbezugswerten (Benchmarks).
Programm für lebenslanges Lernen
Das Programm für lebenslanges Lernen (PLL) ist das wichtigste EU-Programm zur Finanzierung der europäischen Bildungszusammenarbeit und zur Förderung der europäischen Dimension im Bildungsbereich. Ca. 7 Mrd. Euro stehen von 2007-2013 z.B. für EU-Auslandsaufenthalte von Schülern, Auszubildenden, Studenten, Lehrkräften sowie Verantwortlichen der Bildungspolitik zur Verfügung. Darüber hinaus werden Partnerschaften zwischen den Bildungseinrichtungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Ausbildung finanziert. Teilnehmende Länder sind neben den 27 EU-Mitgliedstaaten, die EFTA/EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Türkei und die Schweiz.
Das Programm enthält die vier bildungsbereichs-spezifischen Einzelprogramme:
- COMENIUS richtet sich in erster Linie an Schulen sowie - unter bestimmten Bedingungen - an Ausbildungseinrichtungen. Unterstützt werden unter anderem Schulpartnerschaften, Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern, Assistenzzeiten im europäischen Ausland für angehende Lehrkräfte sowie die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Während der Laufzeit des Programms sollen mindestens drei Millionen Schülerinnen und Schüler an gemeinsamen Bildungsaktivitäten teilnehmen.
- ERASMUS richtet sich an Hochschulen. Unterstützt werden Auslandssemester sowie Auslandspraktika von Studierenden, die Mobilität von Dozent(inn)en, der Informationsaustausch im Rahmen von Netzwerken sowie die Entwicklung europäischer Curricula. Bis 2013 sollen mindestens drei Millionen Studierende die Möglichkeit eines Auslandsstudiums erhalten haben.
- Das Berufsbildungsprogramm LEONARDO DA VINCI unterstützt die europäische Zusammenarbeit von Unternehmen, Kammern, Sozialpartnern, Berufsschulen und Bildungseinrichtungen. Hierzu zählt die Förderung von Auslandsaufenthalten von Auszubildenden bzw. Berufsschülerinnen und Berufsschülern, Arbeitnehmer(inne)n sowie von Ausbildern und Berufsschullehrer(innen). In sogenannten "Partnerschaften" werden europäische Berufsbildungsthemen bearbeitet. Der europäische Transfer von erfolgreichen Konzepten und Innovationen wird in Innovationstransferprojekten gefördert.
- GRUNDTVIG richtet sich an alle Akteure der Erwachsenenbildung. In "Lernpartnerschaften" werden europäische Themen der Erwachsenenbildung bearbeitet. "Multilaterale Projekte" entwickeln Innovationen für die Erwachsenenbildung. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Fortbildung von Dozenten der Erwachsenenbildung im europäischen Ausland. Mit dem Programm sollen die durch die Alterung der Bevölkerung entstehenden Bildungsherausforderungen angegangen werden. Weiterhin dient das Programm der Unterstützung von Erwachsenen, die ihr Wissen und ihre Kompetenzen ausbauen wollen. Besondere Zielgruppen des Programms sind neben älteren Menschen auch Erwachsene ohne Grundqualifikation.
sowie ergänzend Querschnittsprogramme zur Förderung der politischen Zusammenarbeit bzw. des Sprachenlernen und die Aktion JEAN MONNET, die Lehrangebote und Forschungsvorhaben zur europäischen Integration an Hochschulen fördert.
Europa macht Schule
Das Projekt "Europa macht Schule" bringt Europa schon früh in die Klassenzimmer und sensibilisiert so für internationale Bildungswege. "Europa macht Schule" steht seit 2008 unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und wird im Auftrag des BMBF in der Nationalen Agentur beim DAAD koordiniert.
Gaststudierende aus ganz Europa sind eingeladen, eine deutsche Schulklasse zu besuchen. Gemeinsam mit einem betreuenden Lehrer und den Schülerinnen und Schülern gestalten sie dort ein Projekt über ihr Heimatland. In drei bis fünf Unterrichtsstunden stellen sie kulturelle, geschichtliche, gesellschaftliche oder politische Besonderheiten ihrer Heimat vor.
Das Programm ergänzt auf diese Weise den Aufenthalt europäischer Gaststudierender. Es eröffnet ihnen einen Zugang zur deutschen Lebenswelt außerhalb der Universität und stellt direkten Kontakt zu Einheimischen her. So wird ein intensives Kennenlernen Deutschlands möglich und der Weg für positive Verbindungen zu Deutschland bereitet. Mehr zum Programm finden Sie auf dem Informationsportal "Europa Macht Schule".
Der Bologna-Prozess zur Schaffung eines einheitlichen Hochschulraums
Eingebunden in den europaweiten Bologna-Prozess führen Bund, Länder und Hochschulen die größte Hochschulreform seit Jahrzehnten durch. Ziel des 1999 in der italienischen Universitätsstadt Bologna angestoßenen Hochschulreformprozesses ist es, international akzeptierte Abschlüsse zu schaffen, die Qualität von Studienangeboten zu verbessern und mehr Beschäftigungsfähigkeit zu vermitteln. Im Zuge der Reformen hat sich in Deutschland auch die Zahl der Studierenden erheblich ausgeweitet. Die Mobilität deutscher Studierender ins Ausland und die Attraktivität deutscher Hochschulen für ausländische Studierende und Nachwuchswissenschaftler steigen. Der Bologna-Prozess, an dem mittlerweile 47 Staaten sowie die EU-Kommission und acht weitere Organisationen in Hochschulbereich mitwirken, zeichnet sich aus durch den partnerschaftlichen Ansatz, d.h. die Einbindung von Hochschulen, Studierenden und Sozialpartnern. Er hat in ganz Europa eine große Dynamik in die Hochschullandschaft gebracht und hat weit reichende Auswirkungen auf die nationalen Hochschulsysteme.
In der Bologna-Erklärung sowie in den Kommuniqués der Ministerkonferenzen wurden folgende Inhalte des Bologna-Prozesses vereinbart:
- Einführung eines Systems von verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen (Bachelor und Master)
- Einführung einer gestuften Studienstruktur
- Transparenz über Studieninhalte durch Kreditpunkte und Diploma Supplement
- Anerkennung von Abschlüssen und Studienabschnitten
- Verbesserung der Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal
- Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene
- Umsetzung eines Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum
- Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums auch für Drittstaaten
- Förderung des lebenslangen Lernens
- Verbindung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums
Viele der genannten Ziele sind in den Bologna-Ländern zu einem großen Teil schon umgesetzt. Zum Wintersemester 2011/2012 waren rund 85 Prozent aller Studiengänge (13.000 von 15.300 Studiengängen insgesamt) an deutschen Hochschulen auf die gestufte Studienstruktur umgestellt. Insbesondere an den Fachhochschulen ist die Umstellung schon so gut wie abgeschlossen. Der Großteil der nicht umgestellten Studiengänge an den Universitäten führt zu staatlichen bzw. kirchlichen Abschlüssen. Dennoch gibt es sowohl für Länder, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Bologna-Prozess angeschlossen haben, als auch für langjährige Mitgliedsländer noch Umsetzungsaufgaben. Dies betrifft etwa die Anerkennung von Qualifikationen, Studienleistungen und außerhalb der Hochschulen erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten, die Steigerung der Mobilität oder die Verbesserung der Berufsqualifizierung (Employability). Des Weiteren muss in Zukunft auch verstärkt den geänderten Rahmenbedingungen insbesondere in Bezug auf Demographie und Globalisierung Rechnung getragen werden. Chancengerechtigkeit und Durchlässigkeit des Hochschulsystems - die soziale Dimension des Bologna-Prozesses - müssen weiter verbessert werden.
Der Kopenhagen-Prozess zur europaweiten Kooperation in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Die Bildungsminister der EU, der EEA- und EFTA-Staaten sowie die europäischen Sozialpartner verfolgen das Ziel, die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung zu verstärken. Dazu definierten sie mit der am 30.11.2002 verabschiedeten Kopenhagener Erklärung (The Copenhagen Declaration) konkrete Themenfelder und Umsetzungsschritte. Seither fanden alle zwei Jahre Folgekonferenzen (2004: Maastricht; 2006: Helsinki; 2008: Bordeaux; 2010: Brügge) statt, um die erreichten Fortschritte zu diskutieren und zukünftige Prioritäten festzulegen.
Am Kopenhagen-Prozess nehmen die 27 EU-Staaten, die Europäische Kommission und Sozialpartner teil, sowie Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.
Bisherige Ergebnisse des Kopenhagen-Prozesses sind insbesondere:
- ein einheitlicher Transparenzrahmen für Qualifikationen und Kompetenzen (EUROPASS): Mit dem EUROPASS wird es für die Bürgerinnen und Bürger Europas in Zukunft möglich sein, ihre persönlichen Qualifikationen und Kompetenzen in elektronischer wie in Papierform zu dokumentieren und gezielt am Arbeitsmarkt einzusetzen.
- der Europäische Qualifikationsrahmen EQR: Der EQR bildet als Referenzrahmen für lebenslanges Lernen die Leistungen der jeweiligen nationalen Bildungssysteme auf europäischer Ebene in acht Niveaustufen ab. Damit dient er dazu, Lernergebnisse aus allen Bildungsbereichen international verständlicher und vergleichbarer zu machen. In dieser Funktion als Übersetzungsinstrument zwischen den Bildungs- und Qualifikationsssystemen der Mitgliedstaaten trägt er dazu bei, dass Arbeitnehmer und Lernende ihre Qualifikationen auch über die eigenen Ländergrenzen hinweg nutzen können.
- gemeinsame europäischePrinzipien zur Identifizierung und Validierung non-formal und informell erworbener Lernergebnisse: Zur Ausschöpfung aller Potenziale wird es immer wichtiger, Qualifikationen und Kompetenzen zu erfassen, die nicht in Form eines formalen Abschlusses erworben und dokumentiert wurden. Hierzu wurden Prinzipien zur Identifizierung und Validierung non-formal und informell erworbener Lernergebnisse entwickelt. Sie beziehen sich vor allem auf Qualität und Transparenz der Validierungsverfahren, um die Verlässlichkeit und Akzeptanz bei den Zielgruppen zu gewährleisten.
- ein gemeinsamer europäischer Bezugsrahmen zur Qualitätssicherung (EQAVET): Eine erfolgreiche transnationale Kooperation in der Berufsbildung erfordert gegenseitiges Vertrauen. Deshalb ist der Bereich Qualitätssicherung als eine Priorität der Kopenhagener Erklärung definiert. In diesem Bereich wurde ein einheitlicher Bezugsrahmen (EQUAVET) erarbeitet, der politischen Entscheidungsträgern und Bildungsanbietern ermöglichen soll, ein besseres Verständnis für die Funktionsweise der in den Mitgliedsstaaten praktizierten Qualitätssicherungsinstrumente zu entwickeln.
- Prinzipien eines Grundmodells für ein europäisches Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET): Durch die Einführung des europäischen Leistungspunktesystems ECTS im Hochschulbereich konnte die Mobilität der Studierenden deutlich gefördert und erhöht werden. Zugleich forciert und unterstützt der Bologna-Prozess nationale Reformen in der Höheren Bildung. Ein Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) soll einen wirksamen Impuls zur Verstärkung der Mobilität von Lernenden geben und mithin die europäische Berufsbildungskooperation praktisch vertiefen.
Lebensbegleitende Beratung - Europa vernetzt sich
Das Europäische Netzwerk für eine Politik lebensbegleitender Beratung (ELGPN) fördert die Kooperation und Entwicklung von Programmen und Systemen für lebensbegleitende Beratung in Politik und Praxis durch europäische Zusammenarbeit. Für Deutschland ist das BMBF nationaler Ansprechpartner innerhalb des ELGPN.
Das ELGPN identifiziert politische Handlungsfelder im Bereich lebensbegleitender Beratung und fördert hierzu die Zusammenarbeit in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene. Das Netzwerk konzentriert sich dabei auf die Stärkung von Beratungssystemen in vier Hauptbereichen: Förderung von berufsbiografischer Gestaltungskompetenz, Verbesserung des Zugangs zu lebensbegleitenden Beratungsdiensten, Qualitätssicherung und empirisch fundierte Beratungspolitik und -praxis, Koordination und Kooperation zwischen den verschiedenen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren. Weitere Informationen zum ELGPN finden Sie hier.
EURYDICE das europäische Informationsnetzwerk
Eurydice bereitet allgemeine Informationen über die nationalen Bildungssysteme in Europa von der Vorschulerziehung bis zur Erwachsenenbildung auf und stellt sie in Publikationen und Datenbanken allen Interessierten, insbesondere bildungspolitischen Entscheidungsträgern, zur Verfügung. Die Eurydice-Publikationen sowie die Eurydice-Datenbank Eurypedia beinhalten Länderbeschreibungen der Bildungssysteme aus 38 europäischen Ländern und Regionen, vergleichende Analysen zu spezifischen Themen, Indikatoren und Statistiken.
Arbeitsprogramm des Netzwerks orientiert sich an den Schwerpunkten des Strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2020 ("ET2020") und trägt zu seiner Umsetzung bei.
Das Eurydice-Netzwerk besteht aus:
- einer Koordinierungsstelle mit Sitz in Brüssel, die die Aktivitäten des Netzwerkes verknüpft und in der europäischen Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) angesiedelt ist
- 38 nationalen Kontaktstellen in den 34 Staaten, die am Programm Lebenslanges Lernen teilnehmen (alle 27 EU-Mitgliedstaaten, EFTA-Staaten, Kroatien, Serbien und Türkei). Diese nationalen Eurydice-Kontaktstellen sammeln und analysieren Informationen und arbeiten eng mit den führenden Expertinnen und Experten im Bildungsbereich und den nationalen Ministerien zusammen
- zwei nationalen Kontaktstellen in Deutschland, die die Erstellung der Eurydice-Publikationen koordinieren. Die nationale Kontaktstelle des Bundes ist im EU-Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angesiedelt. Für die Länder koordiniert das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) die Zusammenstellung der Informationen und Analysen
Eurydice ist eines der Instrumente zur Umsetzung der offenen Methode der Koordinierung in der EU-Bildungspolitik. Die Arbeitsweise im Eurydice-Netzwerk ist vom Prinzip der Freiwilligkeit geprägt. Die Finanzierung erfolgt durch die europäische Kommission und die Mitgliedstaaten.
Pressemeldungen
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[Presse]
Horizont 2020: Verfahren und Prozesse sollen stark vereinfach werden/ Schavan: "Signal für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa" (URL: http://www.bmbf.de/press/3355.php)
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[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/3309.php)
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[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/3294.php)
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[Presse]
EU-Ministerrat berücksichtigt im Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 deutsche Positionen / Schavan: "Auch gesellschaftliche Forschung enthalten" (URL: http://www.bmbf.de/press/3292.php)
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[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/3277.php)
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[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/3232.php)
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[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/3230.php)
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[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de)
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[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/3064.php)
Dokumente
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Inspiration paper of the EU Member States and Associated (Candidate) Countries for EU Research and Innovation Funding (2011)
Ergebnisdokument einer Workshop-Reihe zum Austausch zwischen Mitglieds- und Assoziierten Staaten unter deutscher, niederländischer und polnischer Moderation (Englisch).
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 32,5 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/insinspiration_paper_research_innovation_founding.pdf)
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"Horizont 2020": Motor einer neuen Dynamik in Europa (2012)
Kernthesenpapier der Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für ein neues europäisches Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizon 2020"
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 161,5 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/2012_05_15_Kernthesenpapier_oeffentliche_Fassung.pdf)
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Horizon 2020: Source of new dynamic strength in Europe (2012)
Key issues paper of the German Federal Government on the European Commission's proposal for the new European Framework Programme for Research and Innovation "Horizon 2020" (Englisch)
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 110,5 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/2012_05_15_Kernthesenpapier_englisch_oeffentliche_Fassung.pdf)
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2. Leitlinienpapier der Bundesregierung für das kommende Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2011)
Thematische Positionen
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 289,3 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/zweites_leitlinienpapier__frp_deutsch.pdf)
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Studie zur Beteiligung der mittelosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten am Forschungsrahmenprogramm - Gasamtstudie (2012)
Analyse, Bewertung, Empfehlungen: Studie des Fraunhofer-Zentrums für Mittel- und Osteuropa
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 9,94 MB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/Gesamtstudie_EU10_FP7_MOEZ_2012-05-14.pdf)
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Studie zur Beteiligung der mittelosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten am Forschungsrahmenprogramm - Kurzfassung (2012)
Analyse, Bewertung, Empfehlungen: Studie des Fraunhofer-Zentrums für Mittel- und Osteuropa
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 602,1 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/MOEZ_Kurzfassung_final.pdf)
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Konferenz Kommuniqué, Ulm 8.-9. Juli 2012
(Englisch)
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 74,9 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/BMBF_Konferenz_Kommunique_Ulm_Draft_09_07_2012_EN_clean_final.pdf)
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Public Consultation on the European Research Area: Preliminary Report (2012)
Vorläufiger Bericht der Europäischen Kommission zur EFR-Konsultation (Englisch)
Download [PDF - 1,36 MB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/era-summary-report-2012_en.pdf)
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Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation (2011)
Stellungnahme der Bundesregierung zum Grünbuch
Download [PDF - 174,7 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/stellungnahme_BREG_gruenbuch.pdf)
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Europäischen Partnerschaft für die Forscher: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität (2010)
Deutscher Beitrag zur Forschungspartnerschaft der Mitgliedsstaaten und assoziierten Staaten der Europäischen Union und der Kommission
Download [PDF - 118,8 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/deutscher_beitrag_zur_partnerschaft_fuer_forscher.pdf)
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Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven (2007)
Stellungnahme der Bundesregierung zum Grünbuch der EU-Kommission
Download [PDF - 136,5 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/stellungnahme_breg_zum_gruenbuch_eu_kommission.pdf)
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EUREKA - Die europäische Forschungsinitiative (2010)
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 386,2 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/EUREKA_FLYER_2010.pdf)
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Arbeitsprogramm 2020 (2009)
Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 96,1 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/arbeitsprogramm_umsetzung_ziele_bildung.pdf)
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Programm für Lebenslanges Lernen (2006)
Beschluss des Europäischen Parlaments und Rates
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 179,6 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/Aktionspgr_LLL_Amtsbaltt.pdf)
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Absichtserklärung im Bereich der Berufsausbildung zwischen Deutschland und Spanien, 12. Juli 2012
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 100,8 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/absichtserklaerung_deutschland_spanien_berufliche_bildung.pdf)
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Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern (2010)
Stellungnahme von BMBF und KMK zum Grünbuch der EU-Kommission
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 305,6 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/stellungnahme_gruenbuch_mobilitaet.pdf)
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Der Bologna-Prozess aus Sicht der Hochschulforschung (2011)
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 3,91 MB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/Bologna_Prozess_aus_Sicht_der_Hochschulforschung.pdf)
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Der Europäische Hochschulraum - Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999
Download [PDF - 31,0 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/bologna_deu.pdf)
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Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland 2007-2009
Download [PDF - 727,2 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/umsetzung_bologna_prozess_2007_09.pdf)
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Die Kopenhagen-Deklaration (2002)
The Copenhagen Declaration (Englisch)
- nicht barrierefrei -
Download [PDF - 110,0 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/copenhagen_declaration_eng_final.pdf)
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Kommuniqué von Brügge (2010)
Kommuniqué von Brügge zu einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung für den Zeitraum 2011-2020
Download [PDF - 303,1 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/bruges_de.pdf)