Jedes Technologiefeld von KMU-innovativ wird mit einer eigenen Internetseite vorgestellt. Auf dieser Seite führt ein Link zum Text der Förderrichtlinie. Von dort gelangt man auch zum jeweiligen Skizzentool.
Auf der Internetseite des jeweiligen Technologiefeldes von KMU-innovativ führt ein Link direkt zum Skizzentool. Darüber hinaus sind Verlinkungen zum Skizzentool auch in den jeweiligen Richtlinien der Förderbekanntmachung zu finden.
Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf dem jeweiligen Technologiefeld. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) zugute kommen. Ein "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten" ist hier zu finden.
Auch neu gegründete Unternehmen können sich beteiligen, wenn sichergestellt ist, dass der Eigenanteil erbracht werden kann.
Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen - grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Durch die Gewährung eines KMU-Aufschlags (Bonus) kann sich der Eigenanteil reduzieren.
Das maximale Projektvolumen ist vom Leistungsvermögen der beteiligten KMU abhängig.
Welche Projektkosten für Unternehmen zuwendungsfähig sind, ist im "Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen - Kostenbasis- (AZK 4)" geregelt.
Es gibt 2 Möglichkeiten der Kostenabrechnung und damit der Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis:
Kostenabrechnung nach LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten)
Pauschalierte Kostenabrechnung nach Nr. 5.6 der NKBF 98
Einzelheiten sind dem "Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen - Kostenbasis (AZK 4)" zu entnehmen.
In den NKBF 98 ist geregelt, dass die pauschalierte Abrechnung nur zugelassen werden kann, wenn ein Unternehmen
über ein geordnetes Rechnungswesen i.S. von Nr. 2 LSP verfügt oder
Die Entscheidung, ob die Gemeinkosten detailliert abgerechnet werden sollen (nach LSP-Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) oder die pauschalierte Abrechnung gewählt wird (120 Prozent pauschal auf die einkommen-/lohnsteuerpflichtigen Bruttomonatslöhne und -gehälter) muss das Unternehmen nach entsprechender Kalkulation selbst treffen. Bei laufenden Vorhaben und bei nachfolgenden Projekten ist ein Wechsel von pauschalierter auf LSP- Abrechnung nicht möglich.
Projektskizzen sollen nicht mehr als 10 Seiten umfassen und über das Skizzen-Tool pt(outline* online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar.
Die Skizze muss im Online-Tool "pt(outline" spätestens bis zum jeweiligen Stichtag abgeschlossen sein. Das unterschriebene Projektblatt kann auch nach dem Stichtag kurzfristig eingereicht werden.
Für die Projektskizze ist die Unterschrift des Projektleiters ausreichend. Erst der Förderantrag muss rechtsverbindlich unterschrieben werden.
Wenn eine eindeutige Zuordnung des Themas nicht möglich ist, kann die Projektskizze in Ausnahmefällen auch in mehreren Technologiefeldern eingereicht werden. Ein Antrag kann jedoch nur in einem Bereich gestellt werden.
Ein KMU ist entsprechend der Definition der EU-Kommission ein Unternehmen, das
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Die Kommission hat dazu ein Erklärungsmuster veröffentlicht.
Nähere Informationen zur KMU-Definition der EU finden Sie hier.

Vorfahrt für Spitzenforschung im Mittelstand
2007, 26 Seiten
Download [PDF - 1,08 MB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/KMU-innovativ.pdf)

Vorfahrt für Spitzenforschung im Mittelstand - Flyer -
2012, 2 Seiten
Download [PDF - 517,1 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/flyer_kmu_innovativ.pdf)
Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)