Grundlage der Einordnung eines Unternehmens als KMU ist die von der EU-Kommission angenommene Empfehlung 2003/361/EG, die seit dem 1. Januar 2005 gilt. Mit der Neuregelung wurde bei den relevanten Umsatz- und Bilanzwerten die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt.
Neu in die Regelung aufgenommen wurde die besondere Berücksichtigung von KMU, die Teil einer größeren Unternehmensstruktur sind. Diese können sich - anders als echte KMU - auf eine stärkere wirtschaftliche Position stützen und sollen nach dem Willen der Kommission nicht von Unterstützungsmaßnahmen für KMU profitieren.
Ausschlaggebend für eine Bewertung eines KMU sind daher nicht mehr allein die reinen Kenndaten, sondern auch die Unternehmensstruktur. Ob ein Unternehmen als KMU anerkannt werden kann, läßt sich daher nur eingeschränkt schematisch bestimmen.
Grundlegend sind die folgenden Kenndaten des EU-Rahmens. Danach sind Mikro-, kleine und mittelgroße Unternehmen anhand folgender Kenndaten zu bestimmen:
| Unternehmenskategorie | Zahl der Mitarbeiter | Umsatz oder |
Bilanzsumme |
|---|---|---|---|
| mittelgroß | unter 250 | höchstens 50 Mio. € | höchstens 43 Mio. € |
| klein | unter 50 | höchstens 10 Mio. € | höchstens 10 Mio. € |
| mikro | unter 10 | höchstens 2 Mio. € | höchstens 2 Mio. € |
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Die Kommission hat dazu ein Erklärungsmuster veröffentlicht.
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Fragen zur Definition und Einordnung eines Unternehmens in diese Definition lassen sich vielfach nur in einer Einfallbewertung klären. Dazu steht Ihnen der Lotsendienst KMU-innovativ unter 0800-2623 009 beratend zur Verfügung.
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(URL: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_en.htm)
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PDF-Datei der Kommission (URL: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf)