Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wurde 1970 auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) gegründet. Seine heutige Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsreformgesetz (BerBiRefG) vom 23. März 2005, das die Aufgaben des Instituts beschreibt.
Aufgabe des BIBB ist danach, "durch wissenschaftliche Forschung zur Berufsbildungsforschung beizutragen". Das Forschungsprogramm dazu ist mit dem BMBF abzustimmen.
Die Arbeitsergebnisse des BIBB richten sich in erster Linie an
Sonstige gesetzliche Aufgaben des BIBB - auf Weisung durch das BMBF - sind die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Ausbildungsordnungen und sonstigen Rechtsverordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, die Aufgaben nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, sowie die Mitwirkung bei Berufsbildungsbericht und Berufsbildungsstatistik, Förderung von Modellversuchen und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Betreuung von europäischen Bildungsprogrammen und andere Aktivitäten.
Im Hauptausschuss des BIBB - der von Weisungen unabhängig ist - sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bund und Länder gleichberechtigt vertreten. Das BIBB berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung. Das BIBB wird als bundesunmittelbare Einrichtung aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es hat seit September 1999 seinen Sitz in Bonn.
Ansprechpartner:
Andreas Pieper
Bundesinstitut für Berufsbildung,
Bonn
E-Mail: pr@bibb.de
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