Wissenschaft

Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Ihre Aufgabe ist die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben, die sich auf den Hochschulbereich konzentrieren. Die von der DFG zur Verfügung gestellten Mittel stammen - seit Festlegung eines einheitlichen Finanzierungsschlüssels 2002 - zu 58% vom Bund, zu 42% von den Ländern.

Die Hauptaufgabe der DFG besteht in der finanziellen Unterstützung von Forschungsvorhaben, wobei die Mittel überwiegend in den Hochschulbereich fließen. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben der DFG gehören ferner die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Forscherinnen und Forschern, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Beratung von Parlamenten und Behörden in wissenschaftlichen Fragen und die Pflege der Verbindungen der Forschung zur ausländischen Wissenschaft.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen der DFG insbesondere die folgenden Instrumente und Verfahren zur Verfügung:

Einzelförderung im Normalverfahren - Förderung von Forschungsvorhaben, die auf Initiative eines einzelnen Forschers oder einer Forscherin beantragt werden, Förderungsdauer ein bis drei Jahre, Verlängerung möglich;
Schwerpunktverfahren - Finanzierung und Koordinierung von Vorhaben mehrerer Forscher/-innen an verschiedenen Orten zu einer bestimmten Thematik oder einem Projekt, Förderungsdauer in der Regel sechs Jahre;
Forschergruppen - mittelfristig angelegte Zusammenschlüsse von jeweils wenigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zur gemeinsamen Bearbeitung besonders innovativer, meist interdisziplinärer Forschungsvorhaben;
Sonderforschungsbereiche - langfristig, aber nicht auf Dauer angelegte Forschungseinrichtungen einer oder - seltener - mehrerer Hochschulen, oftmals in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, in denen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Rahmen fächerübergreifender Forschungsprogramme zusammenarbeiten; Transferbereiche als Option dienen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern/-innen und Anwendern/-innen und damit dem raschen Transfer innovativer Ideen aus der Grundlagenforschung in die Praxis; Kulturwissenschaftliche  Forschungskollegs sollen dazu beitragen, isolierte Fächergrenzen zu überwinden und internationale Zusammenarbeit zu unterstützten;
Forschungszentren - Wichtiger Bestandteil der strategischen und thematischen Planung einer Hochschule. Gefördert werden Hochschulen, die mit Hilfe eines Forschungszentrums auf der Basis vorhandener Strukturen einen maßgeblichen Schwerpunkt setzen wollen;
Graduiertenkollegs - längerfristig angelegte Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
Hilfseinrichtungen der Forschung - zentrale Einrichtungen der Forschung, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern offen stehen;
Geisteswissenschaftliche Zentren - ergänzende Förderung für sechs aus Instituten der Akademie der Wissenschaften der ehemaligen DDR hervorgegangene Einrichtungen der Geisteswissenschaften mit Projektmitteln;
Nachwuchsförderung in Sonderprogrammen - Zusätzliche Förderungsmöglichkeiten für den qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs bestehen im Emmy-Noether-Programm und im Heisenberg-Programm. Der Heinz-Maier-Leibniz-Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird seit 20 Jahren jährlich verliehen, seit 1997 gemeinsam durch den Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Bildung und Forschung und den Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft;
Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Programm - mit dem Förderpreis im Leibniz-Programm werden herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet und gefördert;
Communicator-Preis - Persönlicher Preis für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in hervorragender Weise um die Vermittlung ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse in der Öffentlichkeit bemüht haben.

Gründung:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft wurde 1920 als Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft gegründet, 1949 wiederbegründet und, nach der Verschmelzung mit dem Forschungsrat (1951), in Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG umbenannt.

Mitglieder:

Mitglieder sind 69 Hochschulen, 15 außerhochschulische Forschungseinrichtungen, 7 Akademien und 3 Wissenschaftsverbände.

Finanzierung:

Die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern wurden bis einschließlich 2001 je nach Programm unterschiedlich ausgewiesen und liegen für die allgemeine Forschungsförderung bei 50:50, für die Sonderforschungsbereiche und das Leibnizprogramm bei 75:25 und für die Graduiertenkollegs bei 63:35 (bis 1998) bzw. 50:50 ab 1999.

Aufgrund der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung i.d.F. vom 11.04.2001 und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der DFG fördern Bund und Länder ab dem Jahr 2002 mit einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel von 58% Bund zu 42% Länder. Dieser Schlüssel orientiert sich an der bisherigen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der DFG-Förderung und schließt das sog. Normalverfahren einschließlich Schwerpunktbereiche, die Graduiertenkollegs, das Emmy-Noether-Programm, die Spitzenforschung sowie die Ausstattung der Hochschulen mit Großgeräten ein.

Der DFG standen in den Jahren 1998 bis 2004 folgende Mittel in Mio. € zur Verfügung:

 1998  1999  2000  2001  2002  2003  2004
 (Ist)  (Ist)  (Ist)  (Soll)  (Ist)  (Ist)  (Ist)
 1076,88  1154,09  1160,60  1205,47  1261,40  1299,10  1309,20

Struktur:

Die DFG ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland.

Zentrales wissenschaftliches Entscheidungsgremium ist der Senat, dem 39 wissenschaftliche Mitglieder aller Fachrichtungen angehören. Der Senat verabschiedet u. a. jährlich die Schwerpunktprogramme der DFG und beschließt über die mittelfristige Ausgaben- und Finanzplanung (Perspektiven der Forschung und ihrer Förderung). Der Hauptausschuss der DFG beschließt über die finanzielle Förderung der Forschung, insbesondere durch Entscheidungen über Einzelanträge. Er besteht aus 19 wissenschaftlichen Mitgliedern, je acht Vertretern des Bundes und der Länder und zwei Vertretern des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Über die Sonderforschungsbereiche und die Graduiertenkollegs entscheiden eigene Bewilligungsausschüsse, denen die Mitglieder der Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und für die Graduiertenkollegs sowie Vertreter des Bundes und der Länder angehören.

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Ansprechpartner

  • Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG)

    • Kennedyallee 40
    • 53175 Bonn
    • Telefonnummer: 0228/885-1
    • Faxnummer: 0228/885-2777
    • E-Mail-Adresse: postmaster@dfg.de
    • Homepage: http://www.dfg.de