08.08.2012
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Ihre Aufgabe ist die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben, die sich auf den Hochschulbereich konzentrieren. Die von der DFG zur Verfügung gestellten Mittel stammen - seit Festlegung eines einheitlichen Finanzierungsschlüssels 2002 - zu 58% vom Bund, zu 42% von den Ländern.
Die Hauptaufgabe der DFG besteht in der finanziellen Unterstützung von Forschungsvorhaben, wobei die Mittel überwiegend in den Hochschulbereich fließen. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben der DFG gehören ferner die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Forscherinnen und Forschern, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Beratung von Parlamenten und Behörden in wissenschaftlichen Fragen und die Pflege der Verbindungen der Forschung zur ausländischen Wissenschaft.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen der DFG insbesondere die folgenden Instrumente und Verfahren zur Verfügung:
- Einzelförderung im Normalverfahren / Sachbeihilfe - Förderung von Forschungsvorhaben, die auf Initiative eines einzelnen Forschers oder einer Forscherin beantragt werden, Förderungsdauer ein bis drei Jahre, Verlängerung möglich;
- Schwerpunktverfahren - Finanzierung und Koordinierung von Vorhaben mehrerer Forscher/-innen an verschiedenen Orten zu einer bestimmten Thematik oder einem Projekt, Förderungsdauer in der Regel sechs Jahre;
- Forschergruppen - mittelfristig angelegte Zusammenschlüsse von jeweils wenigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zur gemeinsamen Bearbeitung besonders innovativer, meist interdisziplinärer Forschungsvorhaben;
- Sonderforschungsbereiche - auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren angelegte Forschungseinrichtungen einer oder - seltener - mehrerer Hochschulen, oftmals in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, in denen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Rahmen fächerübergreifender Forschungsprogramme zusammenarbeiten;
- Forschungszentren - strategisches Förderinstrument, das einer Hochschule zeitlich befristet eine Bündelung wissenschaftlicher Kompetenz auf besonders innovativen Forschungsgebieten ermöglicht, durch die Forschungsschwerpunkte mit internationaler Sichtbarkeit gesetzt werden.
- Graduiertenkollegs - längerfristig angelegte Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
- Hilfseinrichtungen der Forschung - zentrale Einrichtungen der Forschung, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern offen stehen;
- Nachwuchsförderung in Sonderprogrammen - Zusätzliche Förderungsmöglichkeiten für den qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs bestehen im Emmy-Noether-Programm und im Heisenberg-Programm. Seit 1977 wird jährlich der Heinz-Maier-Leibnitz-Preis zur Anerkennung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verliehen, seit 1997 gemeinsam durch den Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Bildung und Forschung und dem Präsidenten der DFG;
- Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Programm - mit dem Förderpreis im Leibniz-Programm werden herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet und gefördert;
- Wissenschaftliche Infrastrukturen - Großgeräte für die Forschung an Hochschulen können zu 50 % durch die DFG mitfinanziert und länderfinanzierte Großgeräte durch die DFG begutachtet werden. Im Bereich der wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme fördert die DFG unter überregionalen Gesichtspunkten Projekte an wissenschaftlichen Bibliotheken, Archiven und weiteren wissenschaftlichen Service- und Informationseinrichtungen in Deutschland;
- Communicator-Preis - Wissenschaftspreis des Stifterverbandes - wird von der DFG ausgeschrieben und an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergeben, die sich in hervorragender Weise um die Vermittlung ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse in die Öffentlichkeit bemüht haben.
Gründung:
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft wurde 1920 als Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft gegründet, 1949 wiederbegründet und, nach der Verschmelzung mit dem Forschungsrat (1951), in Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG umbenannt.
Mitglieder:
Mitglieder sind 69 Hochschulen, 16 außerhochschulische Forschungseinrichtungen, 8 Akademien und 3 Wissenschaftsverbände.
Finanzierung:
Die DFG wird gemeinsam von Bund und Ländern mit einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel von 58 % Bund zu 42 % Länder gefördert.
Der DFG standen in den Jahren 2007 bis 2011 folgende Mittelin Mio. € zur Verfügung:
| 2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
| (Ist) |
(Ist) |
(Ist) |
(Ist) |
(Ist) |
(Soll) |
| 1.734 |
2.038 |
2.201 |
2.327 |
2.458 |
2.544 |
Struktur:
Die DFG ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland.
Zentrales wissenschaftliches Gremium ist der Senat, dem 39 wissenschaftliche Mitglieder aller Fachrichtungen angehören. Er nimmt gemeinsame Anliegen der Forschung wahr, fördert ihre Zusammenarbeit, berät Regierungen, Parlamente und Behörden durch wissenschaftlich begründete Stellungnahmen und nimmt die Interessen der deutschen Forschung im Verhältnis zur ausländischen Wissenschaft wahr.
Der Hauptausschuss ist das zentrale Entscheidungsgremium der DFG, der auf Grundlage der Senatsbeschlüsse die wesentlichen forschungspolitischen Entscheidungen der DFG trifft. Dies betrifft insbesondere den Wirtschaftsplan der DFG und die allgemeine Entwicklung der Förderpolitik. Der Hauptausschuss entscheidet unter anderem über die Einführung neuer sowie die Modifizierung bestehender Förderinstrumente, über die an die DFG gerichteten Anträge auf Förderung im Normal- und Schwerpunktverfahren, im Emmy Noether- und im Heisenberg-Programm sowie im Rahmen der Bibliotheksförderung. Er trifft ferner die Auswahlentscheidung im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm.
Der Hauptausschuss besteht aus den 39 Mitgliedern des Senats, aus Vertretern des Bundes, die insgesamt 16 Stimmen führen, aus 16 Vertretern der Länder sowie aus zwei Vertretern des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft.
Über die Sonderforschungsbereiche und die Graduiertenkollegs entscheiden eigene Bewilligungsausschüsse, denen die Mitglieder der Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und für die Graduiertenkollegs sowie Vertreter des Bundes und der Länder angehören.