Die DFG ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Ihre Aufgabe ist die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben, die sich auf den Hochschulbereich konzentrieren. Die von der DFG zur Verfügung gestellten Mittel stammen - seit Festlegung eines einheitlichen Finanzierungsschlüssels 2002 - zu 58% vom Bund, zu 42% von den Ländern.
Die Hauptaufgabe der DFG besteht in der finanziellen Unterstützung von Forschungsvorhaben, wobei die Mittel überwiegend in den Hochschulbereich fließen. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben der DFG gehören ferner die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Forscherinnen und Forschern, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Beratung von Parlamenten und Behörden in wissenschaftlichen Fragen und die Pflege der Verbindungen der Forschung zur ausländischen Wissenschaft.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen der DFG insbesondere die folgenden Instrumente und Verfahren zur Verfügung:
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft wurde 1920 als Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft gegründet, 1949 wiederbegründet und, nach der Verschmelzung mit dem Forschungsrat (1951), in Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG umbenannt.
Mitglieder sind 69 Hochschulen, 15 außerhochschulische Forschungseinrichtungen, 7 Akademien und 3 Wissenschaftsverbände.
Die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern wurden bis einschließlich 2001 je nach Programm unterschiedlich ausgewiesen und liegen für die allgemeine Forschungsförderung bei 50:50, für die Sonderforschungsbereiche und das Leibnizprogramm bei 75:25 und für die Graduiertenkollegs bei 63:35 (bis 1998) bzw. 50:50 ab 1999.
Aufgrund der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung i.d.F. vom 11.04.2001 und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der DFG fördern Bund und Länder ab dem Jahr 2002 mit einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel von 58% Bund zu 42% Länder. Dieser Schlüssel orientiert sich an der bisherigen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der DFG-Förderung und schließt das sog. Normalverfahren einschließlich Schwerpunktbereiche, die Graduiertenkollegs, das Emmy-Noether-Programm, die Spitzenforschung sowie die Ausstattung der Hochschulen mit Großgeräten ein.
Der DFG standen in den Jahren 1998 bis 2004 folgende Mittel in Mio. € zur Verfügung:
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 (Ist) (Ist) (Ist) (Soll) (Ist) (Ist) (Ist) 1076,88 1154,09 1160,60 1205,47 1261,4 1299,1 1309,2
Die DFG ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland.
Zentrales wissenschaftliches Entscheidungsgremium ist der Senat, dem 39 wissenschaftliche Mitglieder aller Fachrichtungen angehören. Der Senat verabschiedet u. a. jährlich die Schwerpunktprogramme der DFG und beschließt über die mittelfristige Ausgaben- und Finanzplanung (Perspektiven der Forschung und ihrer Förderung). Der Hauptausschuss der DFG beschließt über die finanzielle Förderung der Forschung, insbesondere durch Entscheidungen über Einzelanträge. Er besteht aus 19 wissenschaftlichen Mitgliedern, je acht Vertretern des Bundes und der Länder und zwei Vertretern des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Über die Sonderforschungsbereiche und die Graduiertenkollegs entscheiden eigene Bewilligungsausschüsse, denen die Mitglieder der Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und für die Graduiertenkollegs sowie Vertreter des Bundes und der Länder angehören.
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enthält die von der DFG geförderten Forschungsvorhaben (URL: http://www.dfg.de/dfg_im_profil/zahlen_und_fakten/projekte_und_programme/index.html)