
Die zwölf bundesweit tätigen Begabtenförderungswerke leisten durch Förderung besonders befähigter und motivierter Studierender und Promovierender einen bedeutenden Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der künftigen Führungseliten.
Die Angebote der Begabtenförderungswerke unterscheiden sich im Detail. Bestimmte Anforderungen und Angebote sind bei allen Werken gleich:
Im einzelnen regeln die Förderrichtlinien, die "Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler" die Rahmenbedingungen der Förderung. Sie sind in vieler Hinsicht am BAföG orientiert. Aus begabungsspezifischen Gründen können sie vom BAföG abweichende Regelungen oder Ausnahmemöglichkeiten vorsehen.
In Ergänzung zu den Förderbedingungen der Stipendienprogramme hat das BMBF die Option vorgesehen, dass Studierende und promovierende Eltern Stipendienmittel ganz oder teilweise für die Kinderbetreuung einsetzen können. Dies ist der Kern des Programms "Zeit gegen Geld".
Es sieht vor, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kind, die von den zwölf vom BMBF unterstützten Begabtenförderungswerken gefördert werden, zusätzliche Betreuungsmaßnahmen finanzieren können, indem sie vorzeitig auf Stipendienmittel zurückgreifen können. Bisher gibt es für Promovierende die Möglichkeit eines zusätzlichen Förderjahrs bei Betreuung von Kindern unter 12 Jahren. Studierende können eine Verlängerung der Förderdauer abhängig vom Alter des Kindes in Anspruch nehmen. Neben diesen bisher schon gegebenen Möglichkeiten zur Verlängerung der Förderdauer können sie nun durch Zugriff auf die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel in der Examensphase, bei Praktika oder in Auslandsphasen kurzfristig besondere Betreuungskosten abdecken. Die Option beinhaltet also eine Wahlmöglichkeit zwischen Verlängerung der Förderung und erhöhtem Mitteleinsatz mit dem Ziel der Wahrnehmung von Fördermöglichkeiten. Im einzelnen sollten die Stipendiatinnen und Stipendiaten die Frage des Ob und Wie der Inanspruchnahme des Programms mit dem für sie zuständigen Begabtenförderungswerk abstimmen.
Das ideelle Förderprogramm der Begabtenförderungswerke wird zur Zeit mit einer Evaluation auf seine Wirkungen im Hinblick auf die von den einzelnen Begabtenförderungswerken jeweils angestrebten Ziele geprüft. Grundlage der Erhebung ist u.a. die Befragung heutiger und früherer Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Vertrauensdozenten. Die Begabtenförderungswerke werden eng in die Gestaltung der Untersuchung einbezogen. Ihre Ergebnisse dienen der Optimierung der Leistungen der Werke. Die Evaluation wird von Prof. Dr. Hany, Fachbereich Psychologie, Universität Erfurt, durchgeführt. Mit ersten Ergebnissen ist im Frühjahr 2009 zu rechnen. (http://www.gifts-up.de).
[PDF - 150,8 kB]
Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissen-schaftlerinnen und -wissenschaftler (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/richtlinie_begabtenfoerderung.pdf)
[PDF - 12,7 kB]
Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissen- schaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/erlaeuterung_richtlinie_begabtenfoerderung.pdf)

2011,
Bestell-Nr.: 30335
Download [PDF - 1,17 MB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/flyer_staatliche_begabtenfoerderung_hochschulbereich.pdf)
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