Im Jahr 1963 beschloss der Deutsche Bundestag, sich regelmäßig einen Lagebericht über die Situation der Wissenschaft in Deutschland vorlegen zu lassen. Seither wird im Bundesforschungsbericht regelmäßig zusammengestellt, welche Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschungsförderung getroffen wurden und welche zukünftigen Förderungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Der Bundesforschungsbericht erschien in der Zeit von 1965 bis 1975 zunächst alle zwei Jahre. 1976 wurde beschlossen, dass der Bundesforschungsbericht alle 4 Jahre und ein so genannter Faktenbericht alle 2 Jahre vorzulegen ist. Seit 1977 lösen sich nun im zweijährigen Wechsel der Bundesforschungbericht und der Faktenbericht ab.
Der Bundesforschungbericht enthält umfassende Informationen über Ziele, Struktur und Schwerpunkte der Forschungspolitik. Der Faktenbericht informiert über Forschungsförderung.
Eine chronologische Auflistung der bisherigen Berichte mit der jeweiligen Fundstelle finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Bundestagsdrucksachen in digitaler Form erst ab 1976 im Parlamentsspiegel des Landtags NRW und ab der 12. Legislaturperiode als PDF-Dateien auf dem Server des Bundestages verfügbar sind.