
Am Kopenhagen-Prozess nehmen die 27 EU-Staaten, die Europäische Kommission und Sozialpartner teil, sowie Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.
Zu den in der Kopenhagener Erklärung definierten Themenfeldern zählen die
Prinzipien des Prozesses sind u. a. die Freiwilligkeit der Zusammenarbeit im Rahmen der Kompetenzordnung der EU, ein dezentraler Bottom-Up-Ansatz sowie die aktive Einbeziehung der Sozialpartner. Deutschland hat den Kopenhagen-Prozess von Anfang an aktiv mitgesteuert und ist in allen relevanten Arbeitsgruppen vertreten.
Die im Brügge-Kommuniqué 2010 formulierten aktuellen strategischen Ziele der Zusammenarbeit entsprechen denen des "Strategischen Rahmens Bildung und Ausbildung 2020" der EU-Bildungsminister vom Mai 2009:
Bisherige Ergebnisse des Kopenhagen-Prozesses sind insbesondere:
Mit dem EUROPASS wird es für die Bürgerinnen und Bürger Europas in Zukunft möglich sein, ihre persönlichen Qualifikationen und Kompetenzen in elektronischer wie in Papierform zu dokumentieren und gezielt am Arbeitsmarkt einzusetzen.
Der EQR bildet als Referenzrahmen für lebenslanges Lernen die Leistungen der jeweiligen nationalen Bildungssysteme auf europäischer Ebene in acht Niveaustufen ab. Damit dient er dazu, Lernergebnisse aus allen Bildungsbereichen international verständlicher und vergleichbarer zu machen. In dieser Funktion als Übersetzungsinstrument zwischen den Bildungs- und Qualifikationsssystemen der Mitgliedstaaten trägt er dazu bei, dass Arbeitnehmer und Lernende ihre Qualifikationen auch über die eigenen Ländergrenzen hinweg nutzen können.
Zur Ausschöpfung aller Potenziale wird es immer wichtiger, Qualifikationen und Kompetenzen zu erfassen, die nicht in Form eines formalen Abschlusses erworben und dokumentiert wurden. Hierzu wurden Prinzipien zur Identifizierung und Validierung non-formal und informell erworbener Lernergebnisse entwickelt. Sie beziehen sich vor allem auf Qualität und Transparenz der Validierungsverfahren, um die Verlässlichkeit und Akzeptanz bei den Zielgruppen zu gewährleisten.
Eine erfolgreiche transnationale Kooperation in der Berufsbildung erfordert gegenseitiges Vertrauen. Deshalb ist der Bereich Qualitätssicherung als eine Priorität der Kopenhagener Erklärung definiert. In diesem Bereich wurde ein einheitlicher Bezugsrahmen (EQUAVET) erarbeitet, der politischen Entscheidungsträgern und Bildungsanbietern ermöglichen soll, ein besseres Verständnis für die Funktionsweise der in den Mitgliedsstaaten praktizierten Qualitätssicherungsinstrumente zu entwickeln. Der Rahmen dient als ein Transparenzinstrument im Bereich der Qualitätssicherung der beruflichen Bildung und ist sowohl auf Systemebene als auch bei den einzelnen Berufsbildungseinrichtungen anwendbar.
Durch die Einführung des europäischen Leistungspunktesystems ECTS im Hochschulbereich konnte die Mobilität der Studierenden deutlich gefördert und erhöht werden. Zugleich forciert und unterstützt der Bologna-Prozess nationale Reformen in der Höheren Bildung. Ein Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) soll einen wirksamen Impuls zur Verstärkung der Mobilität von Lernenden geben und mithin die europäische Berufsbildungskooperation praktisch vertiefen. Das Grundmodell ist am Lernergebnis (Outcome) orientiert und erleichtert damit die Anerkennung und Anrechnung von Lernleistungen und Lernergebnissen. Im Kern schließen die Projektpartner der Mobilitätsmaßnahme, das heißt entsendende und empfangende Einrichtung, und der bzw. die Lernende gemeinsam eine Vereinbarung (sog. Memorandum of Understanding), in dem ex ante die zu vermittelnden Lerninhalte und zu erwartenden und ggf. zu zertifizierenden Lernergebnisse dokumentiert werden. Die Projektpartner werden dabei durch zu entwickelnde praxisorientierte Handreichungen unterstützt. ECVET wird als Transmissionsriemen zwischen nationalen Berufsbildungssystemen dienen und ist zugleich in Ländern, in denen bislang kein ausgeprägtes System existiert, einsetzbar. Die Einbeziehung eines europäischen Kreditpunktesystems in den Europäischen Qualifikationsrahmen, der Lernergebnisse und Kompetenzen verschiedenen vertikalen Niveaustufen zuordnet, ist Gegenstand der aktuellen Diskussion auf europäischer Ebene.
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Kommuniqué von Brügge zu einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung für den Zeitraum 2011-2020 (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/bruges_de.pdf)
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The Copenhagen Declaration (Englisch)
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