24.11.2011
Das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung"
Die Bundesregierung hat von 2003 bis 2009 die Länder beim Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen unterstützt.
Am 12. Mai 2003 wurde gemeinsam von Bund und Ländern die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) unterzeichnet. Mit dem IZBB sollte "die Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich unterstützt und der Anstoß für ein bedarfsorientiertes Angebot in allen Regionen gegeben werden" (IZBB-Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung vom 12.05.2003).
Das zur Verfügung gestellte Finanzvolumen in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro konnte nach einer zwischen dem Bund und den Länder vereinbarten kostenneutralen Verlängerung der Förderlaufzeit von den Ländern noch bis zum 31.12.2009 verausgabt werden.
Gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung wurden den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zum Aufbau neuer Ganztagsschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen, zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden Ganztagsschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen gewährt.
Der Begriff Investitionen im Sinne der Verwaltungsvereinbarung umfasste gemäß Artikel 1, Absatz 2, der Verwaltungsvereinbarung die erforderlichen Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, Ausstattungsinvestitionen sowie die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen. Qualitative Maßnahmen, die nicht zu den Investitionen zu rechnen sind, wurden allein von den Ländern finanziert.
Für die Auswahl der Vorhaben sowie für die Regelung und Durchführung der Verfahren waren ausschließlich die Länder verantwortlich. Diese haben hierzu jeweils Förderrichtlinien erlassen. Der aktuelle Stand der Umsetzung des Ganztagsschulprogramms in den Ländern und die jeweiligen Rechtsgrundlagen sind unter
www.ganztagsschulen.org ausführlich dokumentiert.