Bildung

Fernunterricht - Distance Learning

Fernunterricht ist eine seit Jahrzehnten etablierte Methode für die Weiterbildung und das Nachholen von Bildungsabschlüssen im Selbststudium. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz, das sich auch auf eLearning-Angebote erstreckt.

Mit Fernunterricht können in Deutschland Bildungsabschlüsse nachgeholt und Weiterbildungsziele im allgemein bildenden und berufsbildenden Bereich, aber auch im Hobbybereich erreicht werden.

Fernunterricht ist eine Methode, bei der Teilnehmer und Lehrer "ausschließlich oder überwiegend getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen". Dies geschieht mit Hilfe von Übungs-, Kontroll- und Einsendeaufgaben per Brief oder online. Der Vorteil des Fernunterrichts liegt darin, dass der Teilnehmer weitgehend unabhängig von einer Bildungseinrichtung lernen und seine Lernzeit selbst bestimmen kann.

Für Fernunterrichtsangebote gilt das "Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht - FernUSG", das umfassende Informations- und Vertragspflichten vorgibt. Es schreibt vor, dass die Kurse staatlich zugelassen werden müssen. Nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen Selbstlernverfahren ohne individuelle Kontrolle durch einen Lehrer - wie z. B. computergestütztes Lernen oder Selbstlernprogramme auf CD-ROM.

Einen umfassenden Einblick in die Methode und Informationen über Fernunterrichtsangebote in Deutschland für Interessierte bietet der "Ratgeber Fernunterricht", der bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln zu beziehen oder unter www.zfu.de herunterzuladen ist.

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