Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Bedingungen, die Händler in ihre Verträge schreiben. Häufig weichen sie von den gesetzlichen Regelungen ab und engen die Rechte der Kunden ein. Doch Klauseln, die zu viel Zwang ausüben, sind unzulässig. Die STIFTUNG WARENTEST hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 15 führenden Weiterbildungsinstituten untersucht.
Unter die Lupe genommen wurden unter anderem die Stornopauschale bei Rücktritt des Kunden, die Absage durch den Anbieter, die Änderung der Leistungen, die Vorauszahlung, die Haftung und die Preisangabe.
Die STIFTUNG WARENTEST fand schwere Mängel im klein Gedruckten: Keiner der getesteten Anbieter hatte seine AGB fehlerfrei formuliert.
Besonders die Klauseln zur Stornopauschale und zur Änderung der angekündigten Leistungen waren in den meisten Fällen unzulässig.
Ein Beispiel zur Stornopauschale: Kündigt der Kunde den Unterrichtsvertrag, kann der Anbieter eine Aufwandpauschale verlangen, die aber nicht erhöht sein darf. Unzulässig ist etwa die Klausel, ab der fünften Woche vor Seminarbeginn den halben Kurspreis zu kassieren und ab der dritten Woche den Komplettpreis.
Ändern und streichen Sie Klauseln aus den AGB, die Ihnen nicht passen. Geht der Weiterbildungsanbieter darauf ein, lassen Sie sich ihre Änderungen mit einer formlosen Notiz bestätigen, etwa in den AGB selbst. Lässt er sich nicht darauf ein, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich einen anderen Anbieter zu suchen.
Die ausführlichen Testergebnisse finden Sie [hier]