
Mit dem Begriff anerkannter Ausbildungsberuf werden Ausbildungsgänge bezeichnet, die auf der Grundlage von §§ 4, 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §§ 25, 26 Handwerksordnung (HwO) durch Ausbildungsordnungen bundeseinheitlich geregelt sind. Dabei stellt das BBiG auf Berufe ab, die in Gewerbebetrieben oder entsprechenden Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie der freien Berufe ausgeübt werden, also auf Facharbeiter- oder Fachangestelltenberufe. Die Ausbildung in diesen Berufen erfolgt "dual", d. h. an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen dient hauptsächlich der beruflichen Qualifizierung Jugendlicher. Sie hat das Ziel, ihnen dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen. Andererseits soll sie den Betrieben langfristig einsetzbare Fachkräfte zur Verfügung stellen.
Anerkannte Ausbildungsberufe erlauben die Berufsausbildung von Jugendlichen unter 18 Jahren. In Deutschland beginnen daher ca. 60 % aller Jugendlichen nach der Schule ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Zugang zu dieser Ausbildung ist formal an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Eine Übersicht über neue und modernisierte Ausbildungsberufe finden sie hier.
An der Schwelle zwischen Schule und Arbeitsleben stellen sich viele Fragen: Was ist die richtige Beschäftigung für mich? Welchen Beruf will ich erlernen? Welche Voraussetzungen muss ich dafür mitbringen? Und: Was erwartet mich im Beruf? Die Antworten auf diese Fragen hängen von einer Fülle von Faktoren ab. Dazu gehören individuelle Besonderheiten genauso wie die regionale Lage am Wohn- oder Beschäftigungsort. Informationen über das regionale Angebot an Ausbildungsplätzen erteilen die örtlichen Arbeitsagenturen. Dort sitzt auch der Berater, der für die Berufsberatung zuständig ist. Wer noch nicht sofort zum Berufsberater der örtlichen Arbeitsagentur gehen will, kann unter diesen Internet-Adressen schon eine ganze Menge an Informationen erhalten:
http://www.berufswahl.de/
http://www.arbeitsagentur.de/
Ausbildungsordnungen sind die Grundlage für die geordnete und einheitliche betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie werden als Rechtsverordnung gem. §§ 4, 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §§ 25, 26 Handwerksordnung (HwO) vom zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem BMBF erlassen und legen mindestens die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind, eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung sowie die Prüfungsanforderungen fest.
Ausbildungsordnungen werden unter Moderation des Bundesinstituts für Berufsbildung unter Einbeziehung des Sachverstandes der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes vorbereitet und von der Bundesregierung im Konsens mit den Beteiligten erlassen. Parallel dazu werden für die begleitende berufsschulische Ausbildung, die nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes im Verantwortungsbereich der Länder liegt, für die jeweiligen Berufe Rahmenlehrpläne entwickelt, die mit der Ausbildungsordnung für die Ausbildung in den Betrieben abgestimmt werden. So wird sichergestellt, dass sich die Ausbildung in den Betrieben und der Berufsschulunterricht ergänzen.
In einem anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Einen Überblick darüber, wie Ausbildungsberufe entstehen, finden Sie hier: So entstehen Ausbildungsberufe!
Die Liste neuer und modernisierter Ausbildungsberufe finden Sie unter
Nach § 53 Berufsbildungsgesetz kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung Fortbildungsverordnungen erlassen. Darin werden im Wesentlichen die Prüfungsanforderungen zum Erwerb von Fortbildungsabschlüssen festgelegt. Die Prüfungen nach diesen Rechtsverordnungen werden von den jeweils "zuständigen Stellen" im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, §§ 71ff. (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) abgenommen.
Diese informieren über Prüfungstermine. Weitere Informationen über die jeweiligen Berufe und über Bildungsangebote zur Vorbereitung auf die Prüfungen sind bei der Arbeitsagentur und dort in den Datenbanken BERUFENET und KURSNET enthalten.
Die Fortbildungsverordnungen werden gemeinhin in enger Zusammenarbeit mit von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen benannten Sachverständigen entwickelt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Fortbildungsprofile den Qualifikationsanforderungen der Betriebe entsprechen und zugleich den Beschäftigten gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen und somit auch angesichts des Aufwandes zum Erwerb dieser Fortbildungsqualifikationen eine gute berufliche Verwertbarkeit sichern.
Regelungen zur beruflichen Fortbildung werden nicht nur vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Die zuständigen Stellen, z.B. Kammern können aufgrund des § 54 Berufsbildungsgesetz Fortbildungsregelungen für ihren Bereich in Kraft setzen. Auch viele andere gesetzliche Normen enthalten Bestimmungen zur beruflichen Qualifizierung, z.B. Handwerksordnung.
Neben den nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung geregelten Weiterbildungen gibt es auch eine Vielzahl anderer Weiterbildungsangebote und Abschlüssen. Weiterbildungsinteressierte sollten bei der Auswahl einer beruflichen Weiterbildung die Informationsangebote der Arbeitsagentur nutzen. Dort sind auch Hinweise auf andere Institutionen der jeweiligen Berufsfelder aufgeführt, die noch gezielter informieren können.
Die bestehenden Fortbildungsverordnungen finden Sie in folgender Übersicht zusammengefasst:
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(URL: http://www.bmbf.de/en/550.php)
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vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Art. 9b des Gesetzes vom 07.09.2007 (BGBl. I S. 2246) - nicht-amtliche Veröffentlichung - (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/bbig.pdf)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/1783.php)
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Die Berufsinformation des BIBB bietet Infos zu Berufsbildern, die Ausbildungsprofile und Hilfen für die Praxis. (URL: http://www.bibb.de/de/769.htm)
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Broschüre des BiBB über die Entstehung von Ausbildungsberufen (URL: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/leitfaden-entstehung-ausbildungsberufe.pdf)