Gefördert werden überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS), die Ausbildungsmaßnahmen anbieten, die eine betriebliche Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ergänzen. Durch die ÜBS werden so Voraussetzungen geschaffen, damit auch kleine und spezialisierte Unternehmen in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden können.
Gefördert wird auch die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren. Diese bieten beispielsweise neben ihrem Bildungsauftrag auch Informationen und Beratungen, insbesondere zu neuen Technologien und Verfahren einschließlich deren Anwendung und Vermarktung, an.
Bislang erfolgte die Förderung auf Basis der Richtlinien des BMBF sowie der Fördervoraussetzungen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Zum 11.07.2009 ist die gemeinsame Richtlinie für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren in Kraft getreten. Seitdem erfolgt die Förderung in der Regel immer nur durch ein Bundesministerium und zwar in Abhängigkeit vom überwiegenden Teil der Nutzung der Bildungsstätte: Wird diese überwiegend im Bereich der Ausbildung genutzt, ist BMBF für die Förderung zuständig. Liegt der Schwerpunkt auf Fort- und Weiterbildung, erfolgt die Förderung durch das BMWi/Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).
Die neue Richtlinie bewirkt eine erhebliche Ausweitung des Aufgabenspektrums sowie eine flexiblere Finanzierung. Der Förderzeitraum für Kompetenzzentren wird von drei auf vier Jahre angehoben, die Förderung von Leitprojekten geeigneter Kompetenzzentren von zwei auf drei Jahre.
Die Förderung der Infrastruktur im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren wird nunmehr als Daueraufgabe angesehen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, und die die Voraussetzungen der Förderrichtlinien des BMBF erfüllen.
Die Förderung erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Investitionskosten sowie im Fall der Förderung von Kompetenzzentren durch auf vier Jahre befristete Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten.
Das BMBF fördert im verstärkten Maße Kompetenzzentren. Die Entwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren kann mit Zuschüssen von bis zu 50% gefördert werden, in strukturschwachen Regionen nach dem jeweils geltenden Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bis zu 65% der ausgabewirksamen förderfähigen Kosten. Die Eigenbeteiligung der Träger muss mindestens 25%, in strukturschwachen Regionen mindestens 10% betragen.
Für die übrige ÜBS-Förderung beträgt der Fördersatz bis zu 45% und bis zu 60% in strukturschwachen Regionen.
Antragstellung
In den Zuständigkeitsbereich des BMBF fallende Anträge sind an das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Robert-Schumann-Platz 3
53175 Bonn
zu richten.
Näheres unter http://www.bibb.de/de/5257.htm und http://www.bibb.de/de/22020.htm
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