
Bund und Länder schaffen über den bis zum Jahr 2020 konzipierte Hochschulpakt zusätzliche Mittel, um den zu erwartenden 275.000 zusätzlichen Studienanfängern die Chance für die Aufnahme eines Studiums zu eröffnen.
Die Hochschulen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Die Zahl der Studienberechtigten wird sich bis 2020 deutlich erhöhen. Zugleich verlangt der internationale Wettbewerb nach einer weiteren Profilierung der Hochschulen in der Forschung. Um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern und die Hochschulen offen zu halten für eine erhöhte Zahl von Studienanfängern, haben Bund und Länder die Fortsetzung des Hochschulpakts 2020 beschlossen. Für die 2. Programmphase inklusive deren Ausfinanzierung stellt allein der Bund über fünf Mrd. € bereit. Die für die Jahre 2011 bis 2015 zu erwartenden 275.000 zusätzlichen Studienanfänger sollen die Chance für die Aufnahme eines hochwertigen Studiums erhalten. Mit der Gewährung der Programmpauschalen für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekte wird die Strategiefähigkeit der Hochschulen weiter gestärkt.
Die Leistungsfähigkeit der Forschung und die hohe Qualifikation der Beschäftigten sind zentrale Faktoren für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Den Hochschulen kommt bei der Zukunftssicherung Deutschlands eine besondere Rolle zu. Als zentrale Stätten unseres Forschungssystems treiben sie den Erkenntnisfortschritt voran. Zugleich erwerben dort Studierende und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Qualifikationen.
Der Bedarf des Arbeitsmarktes an Hochschulabsolventinnen und -absolventen wächst und wird in Zukunft weiter anwachsen. Zugleich steigt in den nächsten Jahren die Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten, die sich um einen Studienplatz bewerben werden. Den Herausforderungen der Hochschulen wollen sich Bund und Länder gemeinsam stellen. Bund und Länder haben daher zur Sicherung der Ausbildungschancen der nächsten akademischen Generation und der Leistungsfähigkeit in der Forschung im Juni 2007 einen Hochschulpakt verabredet, der bereits zu beachtlichen Erfolgen geführt hat. So wurde der Abwärtstrend bei der Entwicklung der Studienanfängerzahlen gestoppt und die Forschung an deutschen Hochschulen nachhaltig gestärkt.
Am 4. Juni 2009 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern die Fortsetzung des Hochschulpakts unterzeichnet. Der bis zum Jahr 2020 konzipierte Pakt wird gem. Vereinbarungsentwurf für eine zweite Phase bis Ende 2015 fortgeschrieben. Er enthält das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger und die Finanzierung von Programmpauschalen für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben (Overhead).
Bund und Länder schaffen mit dem Hochschulpakt ein bedarfsgerechtes Angebot für die in den Jahren 2011 bis 2015 zu erwartenden 275.000 zusätzlichen Studienanfänger. Für die zweite Programmphase steigt der Preis pro zusätzlichen Studienanfänger von 22.000 auf 26.000 Euro, wovon der Bund 13.000 Euro zur Verfügung stellt. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Damit stehen pro Studienanfänger 4.000 Euro mehr zur Verfügung als in der ersten Programmphase. Mit dieser Erhöhung wird auch ein Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Lehre geleistet. Die Länder werden darüber hinaus die notwendigen Maßnahmen zum Ausbau der sog. MINT-Fächer und für die Förderung von Frauen in eigener Verantwortung vornehmen.
Auch in der zweiten Programmphase des Hochschulpaktes wird der Sondersituation sowohl in den Stadtstaaten als auch in den neuen Ländern Rechnung getragen:
Die deutschen Hochschulen müssen sich in ihren Forschungsleistungen im internationalen Vergleich noch stärker profilieren. Forschungsintensität und -exzellenz müssen auch dann gesteigert werden, wenn ein weiterer Anstieg an Studierenden die Hochschulen vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Dem wird mit der zweiten Säule des Hochschulpaktes "Finanzierung von Programmpauschalen" (Overhead) Rechnung getragen.
Wie im Hochschulpakt I finanziert der Bund zu 100 Prozent die Programmpauschalen für DFG-geförderte Forschungsvorhaben in Höhe von 20 % der Projektkosten. Hierdurch erhalten die Hochschulen rund 1,7 Mrd. Euro zusätzlich. Diese Sonderfinanzierung soll nach einer Evaluation zum Ende des Jahres 2013 mit dem Ziel einer DFG-adäquateren gemeinsamen Finanzierung der Programmpauschalen durch Bund und Länder überprüft werden.
Am 14.06.2007 haben Bund und Länder der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 zugestimmt. Mit der ersten Phase des Hochschulpakts 2020 können die Hochschulen bis 2010 insgesamt 91.370 zusätzliche Studienanfänger gegenüber 2005 aufnehmen. Darüber hinaus wird die die Forschung an Hochschulen durch die Finanzierung von Programmpauschalen unterstützt. Erste Erfolge sind bereits jetzt erkennbar: Der Abwärtstrend bei der Entwicklung der Studienanfängerzahlen ist gestoppt. Im Studienjahr 2007/08 haben endlich wieder mehr junge Menschen ein Studium aufgenommen als im Jahr zuvor.
Der Hochschulpakt 2020 hat folgenden Inhalt:
Die Länder nehmen bis 2010 insgesamt 91.370 zusätzliche Studienanfänger an den Hochschulen auf. Der Bund stellt hierfür pro Studienanfänger 11.000 Euro verteilt auf vier Jahre, für die Finanzierungsraten bis 2010 rund 565 Mio. € zur Verfügung. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Die Verteilung der Bundesmittel berücksichtigt die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Ländern.
Die Bundesmittel werden als Vorauszahlungen gewährt, eine Verrechnung erfolgt ab 2011 auf der Basis der tatsächlich aufgenommenen zusätzlichen Studienanfänger. Damit erhalten die Länder Planungssicherheit, zugleich wird gewährleistet, dass die Gelder des Bundes letztendlich dorthin fließen, wo zusätzliche junge Menschen ihr Studium aufnehmen.
Bei der Verwendung der Fördermittel werden die Länder besondere Schwerpunkte setzen bei der Erhöhung des Anteils der Studienanfängerplätze an Fachhochschulen, beim Ausbau des Frauenanteils bei Professuren und sonstigen Stellen sowie bei der Schaffung zusätzlicher Stellen.
Mit der zweiten Säule des Hochschulpaktes wird über den Einstieg in die Vollkostenfinanzierung von Forschungsprojekten die universitäre Forschung nachhaltig gestärkt. Dabei sollen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekte ein Plus von 20 % der Fördersumme erhalten. In den Jahren 2007 bis 2010 trägt der Bund die anfallenden Finanzierungskosten zu 100 %. Der Overhead wird seit 2007 für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren, Graduiertenkollegs gewährt, seitr dem Jahr 2008 auch für sonstige neue DFG-geförderte Forschungsvorhaben.
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(zweite Programmphase) (URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A13728+Verwaltungsvereinbarung+zwischen+Bund+und+L%26auml%3Bndern+gem%26auml%3B%26szlig%3B+Artikel+91+b+Abs.+1+Nr.+2+des+Grundgesetzes+%26uuml%3Bber+den+Hochschulpakt+2020/~/pub/verwaltungsvereinbarung_hochschulpakt_zweite_programmphase.pdf)
[PDF - 219,9 kB]
Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 12. September 2007 (S. 7480) (URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A6150+Verwaltungsvereinbarung+zwischen+Bund+und+L%26auml%3Bndern+%26uuml%3Bber+den+Hochschulpakt+2020/~/pub/verwaltungsvereinbarung_hochschulpakt2020.pdf)
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(URL: http://www.bmbf.de/press/2342.php)
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(URL: http://www.bmbf.de/press/2199.php)
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Interview im Deutschlandradio mit Bundesministerin Dr. Schavan vom 6.05.2006 (URL: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/tacheles/497395/)
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Interview im Deutschlandfunk mit Bundesministerin Dr. Schavan vom 3.05.2006 (URL: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/496454/)