
Die 2007 eingeführten Befristungsvorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes haben sich grundsätzlich bewährt. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit sowohl für die Hochschulen und Forschungsinstitute als auch für die befristet beschäftigten Wissenschaftler. Das zeigt der jetzt vorliegende Evaluationsbericht der HIS Hochschul-Informations-System GmbH. Die Ergebnisse zeigen, wie das Gesetz in der Wissenschaftslandschaft derzeit genutzt wird und wie sich die neuen Vorschriften in der Praxis auswirken.
Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) ist am 18. April 2007 in Kraft getreten.
Zur Karriere von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gehört es heute, dass sie sich in zeitlich befristeten Projekten in unterschiedlichen Forschungsgruppen profilieren. Mit dem neuen Gesetz wird dies vereinfacht. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen finanzieren ihre Forschungsarbeiten zunehmend zeitlich befristet über Drittmittel. Daher sind sie auch in steigendem Maße darauf angewiesen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet für die Projektzeiträume zu beschäftigen. Es fehlte jedoch bisher ein ausdrücklicher gesetzlicher Befristungsgrund, der die hierfür nötige Rechtssicherheit schafft. Diese Lücke schließt nun das neue Gesetz.
Die bisherigen Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin, bleiben erhalten. Sie haben sich in der Praxis in den letzten Jahren sehr bewährt und waren bisher im Hochschulrahmengesetz angesiedelt.
Diese Regelungen für die Qualifizierungsphase werden um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind. Damit wird die hohe Belastung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit Kindern berücksichtigt.
Der Gesetzgeber eröffnet den Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit dieser Reform weitere Möglichkeiten zur Befristung des benötigten Personals, von denen im Interesse der Beschäftigten verantwortungsvoll Gebrauch gemacht werden muss. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten muss es auch über diese Reform hinaus sein, die Attraktivität des Beschäftigungsstandorts für inländische und ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter zu stärken. Dies beinhaltet auch, dem Nachwuchs im Rahmen der Personalentwicklung klare Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen.
Die jetzt abgeschlossene Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zeigt: Den jungen Nachwuchswissenschaftlern ist vor allem wichtig, dass sie neben ihren Verpflichtungen genügend Zeit haben, sich mit ihrer eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung zu befassen. Das ist vor allem deshalb zu unterstützen, weil es nicht nur im Interesse der wissenschaftlich Beschäftigten, sondern auch für die Sicherung der Qualität des Wissenschaftsstandortes Deutschland von zentraler Bedeutung ist. Befristet beschäftigte Nachwuchswissenschaftler erbringen einen großen Teil der Forschungsleistung in Deutschland.'
Vor diesem Hintergrund ist es von zentraler Bedeutung, dem wissenschaftlichen Nachwuchs planbare und verlässliche Karriereperspektiven im Wissenschaftssystem zu bieten. Hier stößt allerdings der Gesetzgeber mit seinen Handlungsmöglichkeiten an seine Grenzen. Vielmehr geht es an dieser Stelle um die Etablierung einer optimierten Personalverantwortung. Die Ergebnisse der Evaluation und daraus resultierende Handlungsnotwendigkeiten werden jetzt zeitnah mit Vertretern der Hochschulen und Forschungsinstitutionen erörtert.
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In Kraft getreten am 18.04.2007 (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/WissZeitVG_endg.pdf)
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Hinweise zum Verständnis und zur Anwendung in der Praxis sowie Ansprechpartner für weitergehende Fragen (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/informationen_wissenschaftszeitvertragsgesetz.pdf)
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(Mit Änderungsantrag - Bt.-Drs. 16/4043) (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/1604043.pdf)
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(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/entwurf_arbeitsrechtlicher_vorschriften_wissenschaft.pdf)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/3358.php)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/3056.php)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/2024.php)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/1952.php)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/1872.php)