
Die Arbeit in zeitlich befristeten Forschungsprojekten gehört heute zum typischen Karriereweg der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland. Das neue Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) trägt dem Rechnung. Mit dem neuen Gesetz werden die Möglichkeiten einer Beschäftigung in der Wissenschaft nach Abschluss der Qualifizierungsphase deutlich verbessert.
Das neue Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) ist am 18. April 2007 in Kraft getreten.
Zur Karriere von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gehört es heute, dass sie sich in zeitlich befristeten Projekten in unterschiedlichen Forschungsgruppen profilieren. Mit dem neuen Gesetz wird dies vereinfacht. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen finanzieren ihre Forschungsarbeiten zunehmend zeitlich befristet über Drittmittel. Daher sind sie auch in steigendem Maße darauf angewiesen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet für die Projektzeiträume zu beschäftigen. Es fehlte jedoch bisher ein ausdrücklicher gesetzlicher Befristungsgrund, der die hierfür nötige Rechtssicherheit schafft. Diese Lücke schließt nun das neue Gesetz.
Die bisherigen Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin, bleiben erhalten. Sie haben sich in der Praxis in den letzten Jahren sehr bewährt und waren bisher im Hochschulrahmengesetz angesiedelt.
Diese Regelungen für die Qualifizierungsphase werden um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind. Damit wird die hohe Belastung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit Kindern berücksichtigt.
Der Gesetzgeber eröffnet den Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit dieser Reform weitere Möglichkeiten zur Befristung des benötigten Personals, von denen im Interesse der Beschäftigten verantwortungsvoll Gebrauch gemacht werden muss. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten muss es auch über diese Reform hinaus sein, die Attraktivität des Beschäftigungsstandorts für inländische und ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter zu stärken. Dies beinhaltet auch, dem Nachwuchs im Rahmen der Personalentwicklung klare Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen.
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In Kraft getreten am 18.04.2007 (URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A7916+Gesetz+zur+%26Auml%3Bnderung+arbeitsrechtlicher+Vorschriften+in+der+Wissenschaft/~/pub/WissZeitVG_endg.pdf)
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Hinweise zum Verständnis und zur Anwendung in der Praxis sowie Ansprechpartner für weitergehende Fragen (URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A7891+Handreichung+zum+Wissenschaftszeitvertrags-+gesetz++%28WissZeitVG%29/~/pub/informationen_wissenschaftszeitvertragsgesetz.pdf)
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(Mit Änderungsantrag - Bt.-Drs. 16/4043) (URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A7381+Beschlussempfehlung+und+Bericht+des+Bundestags-Ausschusses+f%26uuml%3Br+Bildung+und+Forschung/~/pub/1604043.pdf)
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(URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A6778+Gesetzentwurf+der+Bundesregierung/~/pub/entwurf_arbeitsrechtlicher_vorschriften_wissenschaft.pdf)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/2024.php)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/1952.php)
[Presse]
(URL: http://www.bmbf.de/press/1872.php)