Konzept für eine moderne Ressortforschung der Bundesregierung

Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben bilden eine Brücke zwischen Wissenschaft und Politik. Zudem erbringen die meisten Einrichtungen wichtige forschungsbasierte Dienstleistungen, z.B. auf den Gebieten der Prüfung, Zulassung und Regelsetzung.

Ressortforschung als Teil des Wissenschaftssystems weiterentwickeln

Die Ressortforschung des Bundes ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Wissenschaftssystems.

Die Ressortforschung deckt in einer problemorientierten, praxisnahen und interdisziplinären Herangehensweise ein breites Aufgabenspektrum ab: Neben der wissenschaftlichen Bearbeitung gesetzlich zugewiesener Aufgaben zählen beispielsweise auch das Entwickeln und Pflegen gesetzlicher Regelwerke und Normen sowie das Betreiben von Datenbanken, Expertensystemen und Messnetzen zum Portfolio der Ressortforschung. Ressortforschung wird von 40 Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben sowie von 6 außeruniversitären FuE-Einrichtungen in kontinuierlicher Zusammenarbeit betrieben. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden durch die Einrichtung selbst, in Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen oder durch Vergabe von Forschungsaufträgen an externe Forschungsnehmer (extramurale Forschung) ausgeführt.

Dabei ist es ein Alleinstellungsmerkmal der Einrichtungen mit FuE-Aufgaben, dass die wissenschaftliche Expertise für dringliche Fragestellungen des Regierungshandelns kurzfristig abrufbar ist und gleichzeitig langfristig angelegte wissenschaftliche Aufgaben auf hohem, international vergleichbarem Niveau bearbeitet werden. Damit stehen die Einrichtungen des Bundes mit FuE-Aufgaben vor der Herausforderung, sich einerseits im Spannungsfeld von Politikberatung und wissenschaftsbasierter Aufgabenwahrnehmung zu positionieren und sich andererseits mit ihren besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen als Behörden im nationalen und internationalen Wettbewerb aller Forschungseinrichtungen zu bewähren. Die wissenschaftliche und thematische Orientierung der Einrichtungen des Bundes mit FuE-Aufgaben erfolgt somit stets vor dem Hintergrund der originären Aufgaben und Bedürfnisse der Ressorts.

Der Bedarf an qualitativ hochwertigen, wissenschafts- basierten Erkenntnissen zur sachgerechten Wahrnehmung der Ressortaufgaben erhöht sich ständig. Es ist daher ein wichtiges Ziel der Bundesregierung, die Einrichtungen mit FuE- Aufgaben weiterzuentwickeln und ihre hohe wissenschaftliche Exzellenz als gleichberechtigte Partner im Wissenschaftssystem nachhaltig zu fördern. Dazu tragen in den Jahren 2012 und 2013 unter anderem die folgenden Initiativen und Maßnahmen bei: die Profilierung und Erhöhung der Sichtbarkeit der Ressortforschung, die Stärkung der ressortübergreifenden Koordinierung und des Erfahrungsaustauschs, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Intensivierung der einrichtungsspezifischen Qualitätssicherungs- und Evaluierungsmaßnahmen, die Einführung von Forschungsprogrammen in allen Einrichtungen sowie die Verstetigung der Internationalisierung.

Diese Eckpunkte wurden auch in dem Bericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben vom 22.06.2011 dargelegt. Die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. So heißt es in dem Kabinettsbeschluss zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz vom 02.05.2012 (Ziffer 2): Für die Einrichtungen des Bundes mit Ressortforschungsaufgaben strebt die Bundesregierung dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz und bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative entsprechende Flexibilisierungen in den Bereichen Haushalt, Personal und Bauverfahren beginnend mit dem Haushaltsgesetz 2013 an.


Ressortforschung zielt auf die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse ab, die direkten Bezug zu den Tätigkeitsfeldern eines Ministeriums haben.

Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für Entscheidungen zur sachgerechten Erfüllung der Fachaufgaben. Die Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben, die im wesentlichen aus Bundesmitteln finanziert werden, nehmen ihre teils hoheitliche Tätigkeit im Geschäftsbereich des fachlich zuständigen Bundesministeriums wahr. Ihre Forschungs- und Entwicklungsaufgaben haben demgemäß zunächst das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse für die Durchführung der Ressortaufgaben zu gewinnen ("Ressortforschung"), sie tragen damit jedoch auch zum allgemeinen Erkenntnisgewinn bei.

Ein Beispiel und zugleich eine der bekanntesten Einrichtungen dieser Art ist das Robert-Koch-Institut (RKI), das dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dient. Es hat die Aufgabe, besonders ausgewählte, risikoreiche Infektionskrankheiten zu beobachten und Mittel zur Verhinderung von Epidemien zu entwickeln. Dem Robert-Koch-Institut obliegt dabei auch die Entwicklung von Konzepten zum Krisen- und Risikomanagement bei gefährlichen Krankheiten, aber auch bei Anschlägen mit biologischen Agenzien. Ein anderes Beispiel ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die unter anderem gesetzlich zuständig ist für die Zulassung bestimmter Gefahrstoffe.

2004 wurde der Wissenschaftsrat mit einer Evaluation der Ressortforschung beauftragt. Der Wissenschaftsrat bewertet die Forschungs- und Entwicklungsleistungen in der Mehrzahl der bisher evaluierten Einrichtungen als gut bis teilweise exzellent, die forschungsbasierten Dienstleistungen als gut bis sehr gut und dem "state of the art" der jeweiligen Disziplin entsprechend.

Die Empfehlungen vom Januar 2007 hat die Bundesregierung zum Anlass genommen, zehn Leitlinien zur Ressortforschung zu formulieren. Das im Dezember 2007 veröffentlichte "Konzept einer modernen Ressortforschung" konkretisiert diese Leitlinien insbesondere in den Bereichen Forschungs- und Entwicklungsmanagement, Qualitätssicherung, wissenschaftliche Vernetzung sowie Koordinierung der Ressortforschung. Das Konzept wird in eigener Verantwortung der Ressorts einrichtungsspezifisch umgesetzt.

Leitbild des Konzepts einer modernen Ressortforschung

Die Bundesregierung kann sich auf eine moderne Ressortforschung stützen, die zeitnah und kontinuierlich wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse bereitstellt.

Forschung und Entwicklung zur Vorbereitung, Unterstützung und Umsetzung politischer Entscheidungen sowie zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben müssen dauerhaft auf hohem Niveau gewährleistet werden. Für die Forschungs- und Entwicklungsleistungen gelten wissenschaftliche Qualitätskriterien, für wissenschaftsbasierte Beratungs- und Informationsleistungen sowie für Dienstleistungen wie Prüfung, Zertifizierung und Zulassung bewährte Methoden der Qualitätssicherung.

Die Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben als wichtigste Stütze der Ressortforschung stellen sich dem nationalen und internationalen Wettbewerb und beteiligen sich an der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die gute Vernetzung untereinander, mit der Wissenschaftslandschaft sowie mit Politik und Verwaltung ermöglicht den Einrichtungen die frühzeitige Identifizierung neuer Herausforderungen sowie ein wissenschaftlich abgesichertes Handeln.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Bedingungen der Ressortforschung bestmöglich zu gestalten und sicherzustellen, dass diese auch zukünftig hochwertige Ergebnisse liefern kann. Bei Einrichtungen, die in hohem Maße eigene Forschung und Entwicklung betreiben, muss wissenschaftsspezifischen Belangen in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Deshalb sind die angestrebten Reformen der Rahmenbedingungen (z. B. Wissenschaftsfreiheitsgesetz, Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens) hier von wesentlicher Bedeutung.

Wo Ressortforschung auf der Vergabe und Auswertung von FuE-Projekten basiert, stehen die Sicherung der Qualität im Vergabeprozess und bei der Begleitung der Projekte im Vordergrund.

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