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Forschung

Der Europäische Forschungsrat ERC

Die EU-Kommission hat mit dem Europäischen Forschungsrat (European Research Council - ERC) erstmalig einen Weg geschaffen Grundlagenforschung zu finanzieren, um Forschung in den Grenzbereichen des Wissens voranzutreiben. Bei den geförderten Projekten steht die wissenschaftliche Exzellenz der Person und der Projektidee im Vordergrund. Projektvorschläge können von herausragenden Forscherinnen und Forschern, die an einer Einrichtung in Europa forschen möchten, eingereicht werden. Der ERC gibt keine Forschungsthemen vor, sondern verfolgt den sogenannten Bottom up Ansatz. Hierdurch will der ERC den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, themenoffen eigene und völlig neue Ansätze zu verfolgen.

Der ERC ist die erste europäische Maßnahme zur Finanzierung von Forschung in den Grenzbereichen des Wissens - zur Förderung der sogenannten "Pionierforschung". Der ERC stellt hierbei auf die Neuartigkeit und das Bahnbrechende der wissenschaftlichen Erkenntnisse ab. Erreicht werden soll dies durch die Förderung von wissenschaftlich hoch innovativen und risikoreichen grundlagenorientieren Forschungsprojekten. Die Ausschreibungen sind themenoffen, Projektideen können daher aus allen Forschungsbereichen eingereicht werden.

Der ERC richtet sich an einzelne Forscherinnen und Forscher in verschiedenen Karrierestufen.

Die Starting und Consolidator Ausschreibung des ERC richtet sich an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere befinden. Durch die Förderung soll diesen Forscherinnen und Forschern die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Unabhängigkeit durch den Aufbau oder die Konsolidierung einer eigenen Forschergruppe ermöglicht werden.

Die Advanced Grant Ausschreibung richtet sich an erfahrene Forschende, die durch den Grant ihr Forschungsfeld ausweiten und vertiefen können. Der Synergy Grant ermöglicht Forschergruppen gemeinsam Projekte voranzutreiben.

Die Projektauswahl erfolgt durch wissenschaftliche Panels, die die Projekte ausschließlich aufgrund ihrer Exzellenz auswählen.

Struktur des ERC

Der ERC wurde als Teil des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms implementiert und hat am 1. Januar 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft offiziell seine Arbeit aufgenommen.
 
Der ERC besteht organisatorisch aus einem Wissenschaftlichen Rat und einer Exekutivagentur. Der Wissenschaftliche Rat besteht aus 22 Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft. Er handelt unabhängig von politischen oder sonstigen Interessen und ist insbesondere für die strategische Ausrichtung des ERC verantwortlich. Der Wissenschaftliche Rat agiert als Garant für die wissenschaftliche Qualität der Maßnahme.

Die ERC Exekutivagentur setzt die Leitlinien des Wissenschaftlichen Rats um und ist für die administrative Betreuung der Projekte zuständig. Die EU-Kommission garantiert die Unabhängigkeit des ERC.

Nationale Kontaktstelle ERC

Die Nationale Kontaktstelle ERC, eine Kooperation zwischen dem EU-Büro des BMBF und der DFG, berät und informiert im Auftrag des BMBF interessierte Antragstellende an deutschen Forschungseinrichtungen.
Die Nationale Kontaktstelle unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durch folgende Leistungen: 

  • Gezielte Informationsaufbereitung zu allen ERC Ausschreibungen
  • Individuelle Beratung bei Antragstellung und Antragsdurchsicht (telefonisch/E-Mail)
  • Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen (Vorträge, Workshops) in ganz Deutschland
  • Durchführung von Interview-Trainings
  • Rechtliche und finanzielle Beratung zur Antragstellung und Projektabwicklung
  • Unterstützung bei den Vertragsvorbereitungen
  • Dokumentensammlung und Aufbereitung

Zusatzinformationen

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(URL: http://www.bmbf.de/en/7554.php)