
Die Juniorprofessur wurde mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (5. HRGÄndG) im Jahr 2002 eingeführt. Nach dem Urteil des BVerfG vom 27.07.2004, das u. a. die rahmenrechtliche Regelung der Juniorprofessur für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, war es erforderlich, die Juniorprofessur auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Am 31.12.2004 ist das Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich in Kraft getreten. Es ist eine stabile Rechtsgrundlage für den Fortbestand der Juniorprofessur. Aufgrund der zum 1. September 2006 in Kraft getretenen Änderung des Grundgesetzes (Föderalismusreform) sind für den Hochschulbereich und mithin auch für Regelungen zur Juniorprofessur, einschließlich "tenure truck" und Besoldung, die Länder zuständig, d.h. sie können voneinander abweichende Regelungen treffen und machen von dieser Kompetenz auch unterschiedlich Gebrauch.
Alle Bundesländer haben mittlerweile die Personalkategorie "Juniorprofessur" in ihren Landeshochschulgesetzen verankert. Im deutschen Hochschulalltag haben sich die Juniorprofessorinnen und -professoren erfolgreich etabliert. Bundesweit sind bislang rund 900 Juniorprofessuren an 65 Universitäten eingerichtet worden, von denen zwei Drittel bereits besetzt sind, darunter einige von jungen Wissenschaftler/-innen aus dem Ausland. Angaben zur Juniorprofessur veröffentlicht das Statistisches Bundesamt (Fachserie 11 Reihe 4.4 "Personal an Hochschulen"). Von den berufenen Nachwuchskräften kam rund jeder Siebte aus dem Ausland, viele davon waren deutsche Rückkehrer. Der Frauenanteil liegt bei 35,6 Prozent im Vergleich zu 17,4 Prozent bei allen Professuren.
Die Juniorprofessur leistet einen wichtigen Beitrag, Deutschland und die deutsche Wissenschaft im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiver zu machen. Sie ist ein neues Modell wissenschaftlicher Qualifizierung, das insbesondere in Verbindung mit einer Tenure-Option die deutschen Hochschulen konkurrenzfähiger bei der Werbung um Forscherinnen und Forscher aus dem In- und Ausland macht. Die Juniorprofessur ist aber nur ein Teil einer Reihe von Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.
Im ersten Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses sind im Abschnitt 2.2.2.1 "Juniorprofessur" Informationen über die Juniorprofessur und zur neuen Personalkategorie auch im Abschnitt 2.2.2.5. "Neue Personalkategorien in der Diskussion". Im Anhang unter "Literaturverzeichnis" sind ferner Literaturhinweise zur Juniorprofessur aufgeführt sowie unter Punkt 1.3. "Ergänzender Statistikanhang" statistische Angaben.
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in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 506) [keine amtliche Bekanntmachung] (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/HRG_20070418.pdf)
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