Forschung
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EFR - Europäischer Forschungsraum über Grenzen hinweg

Spitzenforschung darf nicht an Landesgrenzen enden. Europäische Forscherteams stehen in vielen Bereichen von Wissenschaft und Technik an der Spitze. Da die Spitzenforschungszentren aber über den Kontinent verstreut sind und nicht immer in geeigneter Weise miteinander vernetzt, können sich ihre Leistungen oft nicht voll entfalten. Zur Überwindung dieser partiellen Fragmentierung arbeiten die EU-Mitgliedsstaaten zusammen mit der Europäischen Kommission an der Weiterentwicklung eines echten Binnenraums für Forschung und Innovation mit harmonisierten Rahmenbedingungen - dem Europäischen Forschungsraum (EFR).

Seit der Mitteilung der Europäischen Kommission "Hin zu einem Europäischen Forschungsraum" im Januar 2000 stellt die Idee eines gemeinsamen Europäischen Forschungsraums (EFR) einen zentralen Leitgedanken für die Ausrichtung sämtlicher Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Europäischen Union dar. Als Ziel des Europäischen Forschungsraums galt damals die Vernetzung der zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bis dato weitgehend unkoordinierten Maßnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung auf Programm- und Projektebene.

Im Jahr 2007 zog die Europäische Kommission eine erste Zwischenbilanz und legte unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft Vorschläge für eine Neuausrichtung des EFR anhand von sechs zentralen Zielen vor:

  1. Etablierung eines einheitlichen europäischen Arbeitsmarktes für Forschende
  2. Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
  3. Stärkung der Europäischen Forschungseinrichtungen durch bessere Vernetzung und Kooperation sowie die Bildung von Innovationsclustern
  4. Etablierung eines einfachen und harmonisierten Regelungssystems für Rechte an geistigem Eigentum zur Steigerung der Effizienz des Wissenstransfers
  5. Bessere Koordinierung von Forschungsprogrammen und -schwerpunkten
  6. Breite Öffnung des Europäischen Forschungsraums für die Welt

Ljubljana-Prozess

Im Mai 2008 startete der Rat der Europäischen Union dann den sogenannten Ljubljana-Prozess mit dem Ziel einer verbesserten und stärkeren Gestaltung des EFR durch den Aufbau einer strategischen Partnerschaft zwischen Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten und der Europäische Kommission so wie durch die Entwicklung einer langfristigen Vision für den EFR mit folgenden Merkmalen:

  • freier Verkehr von Wissen als "fünfte Grundfreiheit"
  • moderne Universitäten und Forschungsorganisationen zum Aufbau global wettbewerbsfähiger Spitzenkompetenzzentren
  • günstige Rahmenbedingungen für alle Akteure im Forschungsbereich u.a. zur Erleichterung von Forschungsinvestitionen und Zugang zu Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
  • Bürger Europas profitieren unmittelbar von der Forschung, da diese zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen beiträgt

Vision 2020

Auf der Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit am 2. Dezember 2008 wurde diese Vision durch die Ratsschlussfolgerungen "Definition einer Vision 2020 für den Europäischen Forschungsraum" genauer definiert:

  1. Der EFR ist fest in der Gesellschaft verankert und trägt in dem Streben nach nachhaltiger Entwicklung ihren Bedürfnissen und Erwartungen Rechnung.
  2. Der EFR gibt den europäischen Weg zu Spitzenleistungen in der Forschung vor und ist wichtiger Motor der europäischen Wettbewerbsfähigkeit u. a. durch
    • Modernisierung der Systeme im Bereich Forschung im Einklang mit der
    • Modernisierung der Bildungs- und Innovationssysteme,
    • koordinierte Unterstützung für herausragende Forscher und Institutionen und Vorantreiben des Aufbaus wissenschaftlich-technologischer Kapazitäten in der EU.
  3. Der EFR bietet einen grenzenlosen, weltoffenen Raum der Freiheit und der Möglichkeiten für Dialog, Austausch und Interaktion.

Umsetzung des EFR

Zur Realisierung des Ljubljana-Prozess und der Vision 2020 wurden im Anschluss die folgenden fünf EFR-Initiativen aufgelegt:

Mit dem Vertrag von Lissabon vom 9. Dezember 2009 wurde der EFR erstmals primärrechtlich verankert (Art. 179 AEUV) und erhielt mit Art. 182 AEUV Abs. 5 eine eigene Kompetenzgrundlage, die EFR-Maßnahmen zusätzlich zum Forschungsrahmenprogramm der EU ermöglicht. 2010 folgte mit dem neuen Mandat von ERAC (European Research Area Committee, zuvor CREST) als strategischem Beratungsgremium mit seinen fünf EFR-Arbeitsgruppen eine Governance-Struktur, welche die oben genannten fünf EFR-Initiativen abdeckt.

In der Leitinitiative Innovationsunion, die als Bestandteil der Europa 2020-Strategie die grundlegende Richtung der europäischen Politik vorgeben soll, wurde im Oktober 2010 das Ziel ausgerufen, den EFR bis 2014 zu vollenden. Dieses Bestreben wurde auf dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 4. Februar 2011 von den Mitgliedsstaaten bestätigt. Dazu hat die Europäische Kommission von September bis November 2011 eine öffentliche Konsultation zum EFR-Rahmen , der auf den fünf EFR-Initiativen aufbaut, durchgeführt. Die Ergebnisse wurden am 30. Januar 2012 auf einem "Wrap-up Event" in Brüssel präsentiert. Darauf basierend basierend veröffentlichte die Europäische Kommission am 17. Juli 2012 eine weiteren Mitteilung zum EFR: "Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum". Sie entwickelt den bestehenden Ljubljana-Prozess weiter. Die jetzt in der Mitteilung als EFR Prioritäten benannten 5 Handlungsfeldern sind mit 3 EFR-Initiativen des Ljubljana-Prozesses deckungsgleich. Neu ist die Prioritäten "Geschlechter-Gleichstellung und Gender-Mainstreaming in der Forschung". Die Priorität "Effektivere nationale Forschungssysteme" deckt sich zum Teil mit der ursprünglich angedachte EFR-Initiative "Moderne Hochschulen".


Die Europäische Kommission spricht in der Mitteilung Handlungsempfehlungen zu folgenden fünf Prioritäten aus:

  • Effektivere nationale Forschungssysteme (Teilweise bisher: "Moderne Hochschulen")
  • Optimale transnationale Kooperation und Wettbewerb (Bisher: "Joint Programming" und "Forschungsinfrastrukturen")
  • Ein offener Arbeitsmarkt für Forschende (Bisher: "Forschermobilität und Laufbahnentwicklung")
  • Geschlechter-Gleichstellung und Gender-Mainstreaming in der Forschung (Neu als Priorität)Optimale Zirkulation, Zugang zu und Transfer von Wissen, auch mittels digitalem EFR (Bisher: "Wissenstransfer / Geistiges Eigentum")

Zur EFR-Initiative "Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung" hat die Europäische Kommission eine separate Mitteilung für September 2012 angekündigt.

Detailliertere Informationen zur Kommissionsmitteilung erhalten Sie auf der Seite des EU-Büros des BMBF (http://www.eubuero.de/era-kommissionsmitteilung.htm)

 
  • Ministerium

    EUREKA - ein Netzwerk für innovative und marktorientierte Forschung

    EUREKA wurde 1985 als Initiative gegründet, um die technologische Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen werden Kooperationsmöglichkeiten und Unterstützung angeboten, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
    mehr (URL: http://www.bmbf.de/de/6814.php)
  • Ministerium

    Zusammenarbeit mit europäischen Ländern

    Die Zusammenarbeit mit den Staaten Europas hat für Deutschland einen hohen Stellenwert. Die Kooperation erfolgt zu einem großen Teil im multilateralen Rahmen, sie ist auf die aktive Gestaltung des Europäischen Forschungsraums ausgerichtet. Durch die bilaterale Zusammenarbeit werden der Auf- und Ausbau partnerschaftlicher Beziehungen zwischen den Akteuren der Forschungslandschaft unterstützt, Abstimmungsprozesse auf allen Ebenen ermöglicht und die Entstehung von Synergien zwischen Vorhaben und Partnern gestärkt. Gemeinsame Initiativen und die Identifikation von Themen gemeinsamen Interesses stärken die europäische Strategieentwicklung und fördern die Gestaltung des Europäischen Forschungsraums.
    mehr (URL: http://www.bmbf.de/de/1574.php)
  • Forschung

    Europäisches Forschungsrahmenprogramm

    Rahmenprogramm für Forschung und Innovation: Horizont 2020 ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Innovationsunion. Mit dieser Flaggschiff-Initiative der Europa 2020 Strategie soll Europas Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Der Kommissionsvorschlag vom 30. November 2011 soll bis Ende 2013 sowohl vom Rat für Wettbewerbsfähigkeit als auch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Das EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) ist das weltweit größte Förderprogramm für Forschungsprojekte. Das BMBF unterstützt die nationalen Bemühungen um exzellente Forschungsarbeiten auf europäischer Ebene. Deutschen Antragstellenden steht ein vielfältiges Beratungsangebot zur Verfügung, zu dem auch die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung zum Forschungsrahmenprogramm (NKS) gehören.
    mehr (URL: http://www.bmbf.de/de/959.php)

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