3.4.1 Entwicklung der Ausbilder-Eignungs- und Meisterprüfungen

Für die Ausbildung im dualen System hat der Gesetzgeber festgelegt, daß nur ausbilden darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die Eignung nachweisen - in der Regel durch die Ausbilder-Eignungsprüfung - muß nur, wer für die Planung und Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Der Betrieb meldet diese Mitarbeiter den zuständigen Stellen. Von den bei den Kammern als verantwortlich gemeldeten Ausbildern ist nur eine Minderheit ausschließlich in dieser Funktion tätig; die große Mehrheit, nach Schätzungen des Bundesinstituts für Berufsbildung etwa 94 %, bildet nebenberuflich im Rahmen ihrer Produktions- oder Dienstleistungsfunktion aus.

In den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, Freie Berufe und Hauswirtschaft waren 1997 in den alten Ländern 460.110 und in den neuen 67.936, insgesamt damit 528.046 Personen als Ausbilder registriert (1996: 509.964). Im Handwerk gibt es keine gesonderte Erfassung von Ausbildern. Dies sind generell die Meister und Meisterinnen, da die Meisterprüfung die Anforderungen für die Ausbilder-Eignung umfaßt. In jedem ausbildenden Handwerksbetrieb kann von mindestens einer persönlich und fachlich geeigneten Person ausgegangen werden. Nach der Statistik des Deutschen Handwerkskammertags gab es 1997 in den alten 171.910, in den neuen Ländern 49.673, insgesamt 221.583 Ausbildungsbetriebe (1996: 223.386) und damit auch mindestens diese Anzahl ausbildender Meister und Meisterinnen. Unter Einbeziehung des Handwerks ergibt sich über alle Ausbildungsbereiche für 1997 in den alten Ländern die Anzahl von 633.020, in den neuen von 117.609 und in beiden zusammen von 749.629 Ausbildern. Von 1996 zu 1997 ist ihre Anzahl in den alten Ländern um 10.546 bzw. 1,7 % (1996: - 0,9 %), in den neuen Ländern um 5.733 bzw. 5,1 % gestiegen (1996: + 5,2 %).

Fast jede vierte als Ausbilder gemeldete Person (ohne Handwerk) war 1997 wie auch 1996 eine Frau. In der Gesamtzahl verdeckt ist der wie in den Vorjahren bemerkenswert hohe Frauenanteil unter den Ausbildern in den neuen Ländern mit 43 %.

Die Verteilung der Ausbilder auf die einzelnen Ausbildungsbereiche hat sich 1997 gegenüber 1996 nur geringfügig geändert (vgl. Übersicht 54). Im Jahr 1997 befinden sich 48 % der Ausbilder im Ausbildungsbereich Industrie und Handel, knapp 30 % im Handwerk, rund 15 % in den Freien Berufen, rund 4 % im Öffentlichen Dienst, knapp 3 % in der Landwirtschaft und 0,5 % in der Hauswirtschaft. Die Verteilung in den neuen Ländern weicht auch 1997 ab: Auf das Handwerk entfällt immer noch mit 42 % ein deutlich höherer Anteil als in den alten Ländern (27,2 %).

Setzt man die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in Beziehung zu derjenigen der Ausbilder (einschließlich Handwerk), ergeben sich folgende Relationen: In den alten Ländern entfielen 1997 auf insgesamt 1.261.399 Auszubildende insgesamt 632.020 Ausbilder; ein Ausbilder war - wie schon seit mehreren Jahren - durchschnittlich für zwei Auszubildende verantwortlich. In den neuen Ländern kommen 1997 auf 360.809 Auszubildende 117.609 Ausbilder; die Relation Auszubildende zu Ausbilder liegt - auch hier schon seit mehreren Jahren - bei 3 : 1. Hinter solchen Durchschnittswerten stehen je nach Branche und Größe des Ausbildungsbetriebs sehr unterschiedliche Verhältniszahlen. Die Situation in den neuen Ländern ist nach wie vor auf den hohen Anteil Auszubildender in außerbetrieblichen Voll-Ausbildungsmaßnahmen der Ausbildungsbereiche Industrie und Handel, Landwirtschaft und Hauswirtschaft zurückzuführen.

1997 legten in allen Ausbildungsbereichen insgesamt 49.006 Personen mit Erfolg eine Ausbilder-Eignungsprüfung ab (vgl. Übersicht 55). Der Anteil der neuen Länder lag bei rund 19 % (1996: 19 %). Wie in den Jahren seit 1993 stellten auch 1997 Frauen ca. ein Drittel der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer.

Die Anzahl der Befreiungen von der Ausbilder-Eignungsprüfung lag im Ausbildungsbereich Industrie und Handel 1997 bei 22.552; sie hat sich damit gegenüber 1996 um 16 % bzw. 3.191 erhöht. 1996 ist die Ausbilder-Eignungsverordnung so geändert worden, daß die zuständigen Stellen in Ausnahmefällen vom Nachweis der arbeits- und berufspädagogischen Eignung durch eine Prüfung absehen können, vorausgesetzt eine ordnungsgemäße Ausbildung ist gesichert.

Die Anzahl der bestandenen Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft lag 1997 bei 52.462, 1996 bei 55.987 (vgl. Übersicht 56). Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 6 % (1996: - 8 %). Der Anteil der Frauen unter den erfolgreichen Teilnehmern an Meisterprüfungen betrug 1997 wie 1996 11 %.