Vom globalen Wettbewerb sind längst nicht mehr nur große und mittlere Unternehmen betroffen, sondern zunehmend auch kleinere Produzenten und Dienstleister in allen Branchen. Um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, müssen die Betriebe gleichzeitig eine hohe Qualität, größere Kundennähe durch eine differenzierte Produkt- und Dienstleistungspalette, schnellere Innovation und eine günstigere Preisgestaltung erreichen. Angesichts dieser Anforderungen und immer kürzerer Innovationszyklen werden die Belegschaften in den Betrieben vor große Herausforderungen gestellt. Die in den letzten Jahren vollzogenen Veränderungen der Produktions-, Organisations- und Entscheidungsstrukturen fordern Mitarbeiter, die diesen Anforderungen nicht nur entsprechen, sondern den immer schnelleren Wandel selbst aktiv mitgestalten können. Die Mitarbeiter von heute müssen selbständig planen und organisieren können, komplexe und vernetzte Systeme verstehen und über ihren eigenen Arbeitsplatz hinaus mitdenken, über eine hohe soziale Kompetenz verfügen und Konflikte konstruktiv bewältigen, qualitäts-, kostenbewußt und kundenorientiert handeln. Dies setzt eine hohe Qualifikation voraus und stellt die berufliche Bildung vor große Herausforderungen.
Das duale System der Berufsausbildung bietet einen optimalen Ansatz zur systematischen Verzahnung von Arbeits- und Bildungssystem, der auch von der Europäischen Kommission als best practice der Nachwuchsqualifizierung gewürdigt wird. Bei bedarfsgerechter Ausgestaltung der Rahmenbedingungen ist und bleibt die duale Berufsausbildung einer der wichtigsten Standortvorteile und trägt nachhaltig zur Produktivität, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei. Eine Integration der Berufsausbildung in den betrieblichen Ablauf ist deshalb für die Unternehmen eine der wichtigsten Investitionen und Strategien zur Zukunftssicherung in einer von Globalisierung und immer schnellerem Wandel geprägten Welt. Es liegt deshalb im Interesse und in der Verantwortung der Betriebe und Verwaltungen, ein Lehrstellenangebot bereitzustellen, das jedem Jugendlichen, der ausbildungswillig und -fähig ist, eine Ausbildungschance eröffnet. Damit wird gewährleistet, daß auch in Zukunft in Deutschland ein hoher Anteil qualifizierter Fachkräfte ausgebildet wird.
Zugleich trägt die duale Berufsausbildung wesentlich zur Sicherung der Zukunftschancen der Jugend bei. Trotz des in den letzten Jahren auch in Deutschland schwieriger gewordenen Übergangs von der Schule in den Beruf zählt die Bundesrepublik Deutschland weiterhin mit Abstand zu den Ländern mit der geringsten Jugendarbeitslosigkeit.
Eine verantwortungsvolle Berufsbildungspolitik muß beides im Blick haben, einerseits das Interesse der Betriebe an einem hohen betrieblichen Nutzen der Ausbildung und andererseits das individuelle, gesellschaftliche und gesamtwirtschaftliche Interesse an einer Ausbildung mit einer breiten Arbeitsmarktverwertbarkeit, die Mobilität und Flexibilität ermöglicht. Dies erfordert eine kontinuierliche Modernisierung und Verbesserung der Rahmenbedingungen, die den Anreiz für die Betriebe verstärken, sich an der Berufsausbildung auch aus eigenen personalwirtschaftlichen Erwägungen zu beteiligen und den Auszubildenden Beschäftigungschancen, Weiterbildungsoptionen und berufliche Entwicklungsperspektiven eröffnen.
Die deutsche duale Berufsausbildung ist weltweit das größte überwiegend privatwirtschaftlich verantwortete und finanzierte Ausbildungssystem im Bereich der Sekundarstufe II. Wer daran festhalten möchte, muß die besonderen Parameter, die das duale System kennzeichnen, berücksichtigen. Alternativen, die auf eine stärkere staatliche Kontrolle und Einflußnahme der betrieblichen Ausbildungsentscheidungen zielen, würden diese Parameter mißachten und bereits kurzfristig eine Fehlsteuerung der Ausbildungsressourcen nach sich ziehen. Maßnahmen, die z. B. auf eine schleichende Verstaatlichung der Berufsausbildung hinauslaufen, zerstören die spezifischen Vorteile, die sich für die Jugendlichen aus dem dualen System ergeben. Die damit verbundenen Konsequenzen müßten von einer wachsenden Zahl von Jugendlichen bezahlt werden, die nach ihrer Ausbildung keinen Arbeitsplatz finden. Damit würde es in Deutschland bei der Jugendarbeitslosigkeit zu ähnlichen Entwicklungen wie in denjenigen Ländern kommen, die nicht über ein überwiegend privatwirtschaftlich verantwortetes, betrieblich organisiertes Ausbildungssystem verfügen.
Deshalb hat sich die Bundesregierung allen Vorstößen zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe nachhaltig widersetzt und wird dies aus ihrer Verantwortung gegenüber den Jugendlichen und den Betrieben heraus auch in Zukunft tun. Sie sieht sich dabei nicht nur im Konsens mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der Mehrzahl der Länder, sondern auch mit dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In ihrem Jahresgutachten 1997/98 raten die Sachverständigen dringend von einer solchen Abgabe ab. Neben den kaum lösbaren Problemen, eindeutige Bemessungsgrundlagen und die Höhe des Abgabensatzes zu bestimmen, müsse befürchtet werden, daß sich viele Unternehmen, ähnlich wie bei der Ausgleichsabgabe bei Unterschreiten der vorgeschriebenen Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter, von der Einrichtung von Ausbildungsplätzen freikaufen - mit negativen Wirkungen für die Anzahl aller Arbeitsplätze -, während bei anderen Unternehmen ein Anspruch auf finanzielle Leistungen im Rahmen der Ausbildungsplatzabgabe nur zur Mitnahmeeffekten, nicht aber zu neuen Ausbildungsplätzen führt. In jedem Fall käme es zu einer Bürokratisierung der Ausbildung, die Kosten und Ineffizienzen verursacht und dem eigentlichen Ziel, geeignete Ausbildungsplätze bereitzustellen, zuwiderläuft.
Anstelle einer solchen ineffizienten fiskalischen Lenkung empfiehlt der Sachverständigenrat eine Stärkung der Anreizmechanismen. Dazu zählt er die Flexibilisierung der Ausbildungsordnungen und ihre rasche Anpassung an die Entwicklungen der beruflichen Anforderungsprofile ebenso wie eine zeitlich flexible Organisation des Berufsschulunterrichts und eine Zurückhaltung bei den Ausbildungsvergütungen1. Die Position des Sachverständigenrates steht im Einklang mit dem Reformprojekt Berufliche Bildung (vgl. Kapitel 2) sowie mit allen weiteren Maßnahmen, die die Bundesregierung zur kurz-, mittel- und langfristigen Stärkung der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft in den letzten beiden Jahren umgesetzt und eingeleitet hat. Der deutliche Zuwachs bei der Zahl der neuen Ausbildungsverträgen im Jahr 1997 ist eine Bestätigung des von der Bundesregierung eingeschlagenen Weges.
1 Vgl. Jahresgutachten 1997/98 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Bundesrat-Drucksache 915/97 vom 18. November 1997, Ziffer 367