3.4.4 Ausbilden in Lerninseln

Entsprechend dem parallel zur neuen Ausbilder-Eignungsverordnung Gewerbliche Wirtschaft 1 formulierten Rahmenstoffplan für die Ausbildung der Ausbilder werden für das Handlungsfeld Ausbildung am Arbeitsplatz 32 Stunden von insgesamt 120 Stunden für den gesamten Lehrgang empfohlen. Die dazu benannten Aufgaben 2 Arbeitsplätze auswählen und aufbereiten, auf Veränderungen der Arbeitsorganisation vorbereiten, praktisch anleiten, aktives Lernen anleiten, Handlungskompetenz fördern, Lernerfolgskontrollen durchführen, Beurteilungsgespräche führen machen deutlich, daß es sich hierbei um grundlegende Ausbildertätigkeiten handelt, die für spezifische Anforderungen, wie sie z. B. bei der Einrichtung und im Alltag einer Lerninsel auftreten, ergänzt und vertieft werden müssen.

Lerninselspezifische 3 Anforderungen an die Fachausbilder

Vor der Einrichtung einer Lerninsel sind vom Ausbildungspersonal zunächst zu klären, welche Aufgaben die Lerninsel übernehmen soll. Dies können sein:

  • Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit durch ein frühzeitiges Heranführen an die Ernstsituation der Arbeitswelt,
  • Vorbereitung auf eine neue Arbeitsorganisation im Betrieb (z. B. Gruppenarbeit),
  • Verkürzung der Einarbeitungszeit nach der Ausbildung,
  • Senkung der Ausbildungskosten durch die Mitarbeit in der Wertschöpfungskette des Betriebes,
  • Nutzung der Lerninsel nicht nur in der Ausbildung, sondern auch für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, für die Weiterbildung und für Personalentwicklungsmaßnahmen.

Lerninselkonzepte verbinden eine zukunftsorientierte Ausbildung eng mit den Orten der Leistungserstellung im Betrieb. Beim Aufbau von Lerninseln ist erfahrungsgemäß mit Veränderungswiderständen zu rechnen. Deshalb sollten frühzeitig die betroffenen Organisationseinheiten (z. B. Produktion, Bildung, Personal) und die unterschiedlichen Hierarchieebenen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Begründungen sollten neben pädagogischen und qualifikationsspezifischen Aspekten auch betriebswirtschaftliche Kosten- und Nutzenüberlegungen einbeziehen. Darauf muß das Ausbildungspersonal vorbereitet sein.

Die Abgrenzung der Zuständigkeiten in einer Lerninsel kann von Fall zu Fall unterschiedlich geregelt sein. Die Produktion stellt die Maschinen und Geräte zur Verfügung, bietet Aufträge an und erwartet das Einhalten von Qualität und Terminen sowie wirtschaftliches Handeln. Die betriebliche Ausbildung sorgt für die Belegung der Lerninsel mit Auszubildenden und trägt die Verantwortung für die Qualität der Ausbildung und die Qualifizierung der Fachausbilder. Die Verantwortung für die Qualität der Produkte tragen die Ausbilder, die - wie die Praxis zeigt - sowohl von der Produktion als auch von der Ausbildung gestellt werden können. An den Lerninselfachausbilder werden deshalb besondere Anforderungen zur Kommunikation und Kooperation zwischen Produktions- und Bildungsabteilung gestellt. Um Spannungen und Konflikte so weit wie möglich von vornherein zu vermeiden, sind die konkreten Zuständigkeiten vor der Inbetriebnahme einer Lerninsel zu klären.

Ist die Lerninsel eingerichtet, wird von den Fachausbildern die Bewältigung eines umfangreichen Aufgabenspektrums verlangt. Sie müssen z. B. Experten für die Bereichs- und Personalstruktur sein, bei Störungen als Moderatoren zur Verfügung stehen, in geeigneter Weise auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften hinwirken. Ihnen obliegt außerdem die Koordination der Lerninselbelegung, die Einführung neuer Auszubildender und Mitarbeiter in die Lerninsel sowie die Verantwortung für gemeinsame Spielregeln in der Lerninsel, soweit dies nicht von den Auszubildenden selbst vorgenommen wird.

Mit der Ausbildung in der Lerninsel werden Formen erfahrungsgeleiteten offenen Lernens gefördert, um zugleich Lernorientierungen für die spätere Tätigkeit als Fachkraft im lernenden Unternehmen zu geben.

Um die Lerninselfachausbilder auf diese Herausforderungen vorzubereiten, sind Fortbildungs- bzw. Personalentwicklungsmaßnahmen erforderlich. Zu den Qualifizierungsschwerpunkten gehören im fachlichen Bereich die Fähigkeit zur Begleitung des Arbeitsprozesses und zum Umgang mit Prozeßstörungen sowie pädagogisch die Entwicklung lerninselspezifischer didaktischer Konzepte und Ausbildungsmethoden, einschließlich der Auswahl und Bereitstellung von Selbstlernmedien. Damit die Moderatorenfunktion richtig ausgefüllt werden kann, ist des weiteren die Befähigung zur Förderung von Bereichs- und Gruppenkulturen sowie zur rationalen Konfliktlösung 4 notwendig. Neben den Seminaren in externen Bildungseinrichtungen kann die Fortbildung auch in firmenspezifischen inhouse-Seminaren stattfinden oder kontinuierlich selbst organisiert und inhaltlich gestaltet werden 5.


1 Vgl. Kapitel 3.4.2 2 Vgl. Handlungsorientierte Ausbildung der Ausbilder. Neue Empfehlungen und Rechtsverordnungen mit Rahmenstoffplan, Ausbilder-Eignungsverordnung, Musterprüfungsordnung. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.), 1998 3 In der Modellvorhabenreihe Dezentrales Lernen sind Arbeiten und Lernen verbindende Lernformen, wie die Lerninsel, teilweise neu und teilweise weiterentwickelt worden. Zu den Ergebnissen dieser Modellvorhaben vgl. Berufsbildungsbericht 1997, Kapitel 3.3.4, zum Lerninselkonzept vgl. Berufsbildungsbericht 1998, Kapitel 3.4.3. 4 Vgl. Kapitel 3.4.5 5 Vgl. Schlottau, W.: Neue Formen der Ausbilderqualifizierung, in: Rützel, J./Schapfel, F. (Hrsg.): Gruppenarbeit und Qualität. Qualifizierungspraxis und Forschung in der betrieblichen Erstausbildung (Modellversuch FLAI), 1997